Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

* Die städtische Raphael-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird gem. § 81 Schulgesetz NRW mit Ablauf des 31. Juli 2013 sofort aufgelöst.

 

* Die derzeitigen Schüler der Primarstufe der städtischen Raphael-Schule können nach deren Auflösung den gemeinsamen Unterricht an einer Meerbuscher Grundschule besuchen oder wie die anderen derzeitigen Schüler der städtischen Raphael-Schule die zukünftige Förderschule des Rhein-Kreises Neuss Martinus-Schule in Kaarst besuchen.

 

* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.

 

* Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde wird gem. § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge im Zusammenhang mit dem Übergang von Schülern zur entsprechenden Förderschule des Rhein-Kreises Neuss und dem Vermögens- / Eigentumsübergang an Sachmitteln der städtischen Raphael-Schule vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig