Beschluss: zurückgezogen

 

 


Ratsherr Peters fasst den Antrag kurz zusammen.

 

Vorsitzender Damblon erläutert, dass nur bei wesentlichen Befreiungen zu B-Plänen der Ausschuss zu beteiligen ist, sonst nicht.

 

Frau Briese merkt an, dass dieser Antrag aus ihrer Sicht nicht in eine Ausschusssitzung und wenn, dann in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gehört, deshalb kann eine Beantwortung nicht so vertiefend erfolgen, wie gewünscht. Es ist davon auszugehen, dass eine ordnungsgemäße Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde ergangen ist, die keine Befreiungen enthält. Es hat mehrfach Akteneinsicht stattgefunden. Die damalige Vorlage war auf einen anderen Entwurf bezogen, der mehrerer Befreiungen bedurft hätte. Nach Umplanung sind keine Befreiungen mehr nötig, d.h. die Untere Bauaufsichtsbehörde konnte nach pflichtgemäßem Ermessen nach BauO NRW, nach den einschlägigen Gesetzlichkeiten, entscheiden. Wer dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hat eine Klagemöglichkeit.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes hätte sich eine kurze Information zum Verfahren gewünscht, da diese Angelegenheit den Ausschuss beschäftigt hatte.

 

Ratsherr Peters fragt nach der kirchlichen Nutzung, die Bestandteil des Bebauungsplans ist. Des Weiteren gibt es Terrassen, die sich außerhalb der Baugrenzen befinden.

 

Vorsitzender Damblon weist auf juristische Grundsatzfragen hin. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat eine Baugenehmigung ausgesprochen, in ihrer eigenen Zuständigkeit. Der Ausschuss kann dem nicht widersprechen. Wenn dies dennoch beschlossen werden würde, müsste der Bürgermeister diesen Beschluss beanstanden. Wenn es zu einem Klageverfahren käme, kämen öffentlich gestellte Fragen dort zum Tragen. Vorsitzender Damblon schlägt vor, die Erörterung im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.

 

Ratsherr Quaß gibt zu bedenken, dass das gleiche Problem bereits in Osterath bestand. Dort wurde anders entschieden. Außerdem hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle eine Wohnbebauung für unzulässig, weshalb der Antrag gestellt wurde. Zudem sei es nicht besonders bürgerfreundlich, wenn am Ausschuss vorbei eine Baugenehmigung erfolge. Schließlich wurde darüber in der Bürgerschaft lange und kontrovers diskutiert.

 

Frau Briese erläutert erneut, dass ein neuer Bauantrag mit einem neuen Antragsgegenstand vorlag, weshalb weder eine Kehrtwende der Verwaltung zu erkennen noch eine Umgehung der Zuständigkeit erfolgt sei.

 

Vorsitzender Damblon bittet das Gremium um Verschiebung der weiteren Debatte in den nichtöffentlichen Teil.

 

Das Gremium stimmt dem zu.