Herr Annacker informiert die Anwesenden über die aktuelle Situation. Noch immer sind ca. 500 ukrainische Flüchtlinge in Meerbusch in privaten Haushalten untergebracht. Etwa 80 Personen konnten in den Flüchtlingsunterkünften, insbesondere in der renovierten ehemaligen Kindertageseinrichtung „Sonnengarten“ eine neue Bleibe finden.

Am vergangenen Donnerstag wurden die Turnhallen, die weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine bieten sollen, begutachtet. Herr Annacker sagt, dass eine Belegung der vorgesehenen Turnhallen zeitnah möglich ist. Da die Stadt Meerbusch aktuell unter der Erfüllungsquote liegt, werden weitere Flüchtlinge aus allen Herkunftsländern aus den Landesaufnahmeeinrichtungen zugewiesen.

Eine Nachfrage von Herrn Fliege, ob es aus den privaten Unterkünften für ukrainische Flüchtlinge Rückmeldungen gibt, kann positiv beantwortet werden. Viele ukrainische Flüchtlinge sind teilweise bereits seit März dieses Jahres in privaten Haushalten aufgenommen worden und dürfen sich weiterhin dort aufhalten. Die Hilfsbereitschaft in der Meerbuscher Bevölkerung ist noch immer enorm.

Seit Anfang September wurde das Konstrukt der Wohnsitzauflage für ukrainische Flüchtlinge aufgehoben, so dass die Menschen die Möglichkeit haben, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen und auch einen besseren und erweiterten Zugang zum Wohnungsmarkt zu bekommen.

Weiterhin wird berichtet, dass die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) wieder steigt, da auch hier die reguläre Verteilung wieder greift. Wegen fehlender Kapazitäten und der schwierigen Infrastruktur in diesem Bereich gibt es bereits Gespräche mit den Trägern, mit denen die Stadt hier zusammenarbeitet sowie geplante Gespräche mit Vertretern vom Landesjugendamt.

Herr Dammer fragt, ob weitere Angebote für die Integration ukrainischer Flüchtlinge geplant sind und ob im Haushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Herr Annacker antwortet, dass die ukrainischen Flüchtlinge durch den Rechtskreiswechsel ins SGB II und den schnellen Erhalt eines befristeten Aufenthaltes bereits viele Vorteile gegenüber Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern genießen. Durch die Unterbringung in privaten Haushalten erfahren die ukrainischen Flüchtlinge die bestmögliche Integration in den Familien.

Herr Focken fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Einrichtung neuer Brückenprojekte, die für die ukrainischen Flüchtlinge geplant waren. Herr Annacker stellt klar, dass Brückenprojekte möglich sind, wenn es einen konkreten Bedarf gibt. Er erklärt auch, dass ursprünglich eine Belegung mit Frauen und Kindern im Sonnengarten vorgesehen war, jedoch auch wegen fehlender Alternativen nicht umgesetzt werden konnte. Eine weitere Frage nach der Finanzierung der neuen Unterbringungsmöglichkeiten (Turnhallen und Sonnengarten) wird von Herrn Annacker wie folgt erläutert. Die Finanzierung wird teilweise aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Zudem wird momentan eine neue Gebührensatzung ausgearbeitet. Wie in den anderen Flüchtlingsunterkünften wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die wie andere Bedarfe der Unterkunft (z.B. Miete) von den zuständigen Leistungsträgern finanziert wird.

Frau Winter fragt, wie gut ukrainische Kinder und Jugendliche in der Schule bzw. in der Kindertageseinrichtung ankommen und ob es hier noch Bedarfe gibt, um finanzielle Mittel in den Haushalt einzubringen. Herr Annacker berichtet, dass es noch immer zu wenig Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt, insbesondere in den Stadtteilen Osterath und Lank-Latum. In diesem Zusammenhang fragt Herr Behlen nach zusätzlichem Personal, da bekannt ist, dass die Kindertageseinrichtung „Rheinräuber“ noch drei weitere Gruppen einrichten könnte. Dies scheitert momentan daran, dass bisher kein Personal gefunden werden konnte.