Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Ratsherr Radmacher vermutet, dass nach den Inhalten der Informationsvorlage die Kompetenzen des Kulturausschusses stark begrenzt seien. Insbesondere die Frage, wann es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, sei für ihn schwierig zu bewerten.

 

Ratsherr Dammer plädiert für eine weitere Prozessbeteiligung des Ausschusses wie in der Vergangenheit. Ratsherr Neuhausen sieht weiterhin die Basis für eine gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung bzw. der Unteren Denkmalbehörde und dem Kulturausschuss. Auf dieser Basis ändere sich faktisch nicht viel.

 

Für Ratsfrau Danes sei die Beantwortung der Fragen durch die Vorlage nicht abschließend. Aus ihrer Sicht müsse man eventuell über eine Änderung der Zuständigkeitsordnung nachdenken, die dem Ausschuss Kompetenzen einräumt, die verhindern, dass potentielle Denkmäler durch Eigentümer zerstört werden, wie dies zum Beispiel beim Lindenhof geschehen sei, da im Ausschuss eine falsche Auskunft gegeben worden sei. Dipl.-Ing. Briese stellt klar, dass der Ausschuss für Planung und Liegenschaften zwar knapp, aber inhaltlich korrekt unterrichtet worden sei.

 

Ratsherr Banse sieht weiterhin die Zuständigkeit des Ausschusses. LStRD Saturra erklärt, dass es maßgeblich sei, dass es sich um eine besonders bedeutsame Entscheidung für die Stadt handele, vor allem, dass diese Entscheidung aus fachlichen Gründen getroffen werde. Er nennt beispielhaft Haus Meer. Ratsherr Gabernig betont, dass der Beauftragte für Denkmalpflege Prof. Dr. Schöndeling ja ein Teil der Verwaltung sei und seine Meinung zur Bedeutsamkeit eines potentiellen Denkmals in die Vorlagen der Verwaltung einfließen werde.

 

Dipl.-Ing. Briese führt aus, dass nach der Rechtslage im Regelfall Informationsvorlagen ausreichend wären, die Verwaltung jedoch auf Wunsch an der bisherigen Praxis festhalten werde, sofern nach denkmalfachlichen und nicht anderweitigen Kriterien entschieden werde.