Ratsherr
Radmacher vermutet, dass nach den Inhalten der Informationsvorlage die
Kompetenzen des Kulturausschusses stark begrenzt seien. Insbesondere die Frage,
wann es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, sei für
ihn schwierig zu bewerten.
Ratsherr
Dammer plädiert für eine weitere Prozessbeteiligung des Ausschusses wie in der
Vergangenheit. Ratsherr Neuhausen sieht weiterhin die Basis für eine gute
Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung bzw. der Unteren Denkmalbehörde und dem
Kulturausschuss. Auf dieser Basis ändere sich faktisch nicht viel.
Für
Ratsfrau Danes sei die Beantwortung der Fragen durch die Vorlage nicht
abschließend. Aus ihrer Sicht müsse man eventuell über eine Änderung der
Zuständigkeitsordnung nachdenken, die dem Ausschuss Kompetenzen einräumt, die
verhindern, dass potentielle Denkmäler durch Eigentümer zerstört werden, wie
dies zum Beispiel beim Lindenhof geschehen sei, da im Ausschuss eine falsche
Auskunft gegeben worden sei. Dipl.-Ing. Briese stellt klar, dass der Ausschuss
für Planung und Liegenschaften zwar knapp, aber inhaltlich korrekt unterrichtet
worden sei.
Ratsherr
Banse sieht weiterhin die Zuständigkeit des Ausschusses. LStRD Saturra erklärt,
dass es maßgeblich sei, dass es sich um eine besonders bedeutsame Entscheidung
für die Stadt handele, vor allem, dass diese Entscheidung aus fachlichen
Gründen getroffen werde. Er nennt beispielhaft Haus Meer. Ratsherr Gabernig
betont, dass der Beauftragte für Denkmalpflege Prof. Dr. Schöndeling ja ein
Teil der Verwaltung sei und seine Meinung zur Bedeutsamkeit eines potentiellen
Denkmals in die Vorlagen der Verwaltung einfließen werde.
Dipl.-Ing.
Briese führt aus, dass nach der Rechtslage im Regelfall Informationsvorlagen
ausreichend wären, die Verwaltung jedoch auf Wunsch an der bisherigen Praxis
festhalten werde, sofern nach denkmalfachlichen und nicht anderweitigen
Kriterien entschieden werde.