Herr Loerper erläutert anhand einer Präsentation die verschiedenen Projektphasen zum Aufbau des Kommunalportal.NRW. Aktuell lauft die Testphase. Das Go Live des Kommunalportal.NRW ist für den 01.12.2022 geplant.

 

Ratsfrau Driesel begrüßt, dass ein Zeitplan vorhanden ist. Nach dem OZG müssten bis Ende diesen Jahres 130 Services angeboten werden und für lediglich einen Service gibt es schon konkrete Umsetzungen. Es stelle sich die Frage der Umsetzbarkeit der restlichen 129 Services in diesem Jahr.

 

Herr Loerper bestätigt, dass die 130 Services angeboten werden müssen und erläutert, dass diese entweder durch die Verwaltung selbst erstellt werden oder eine Umsetzung durch das KDN erfolgen wird.

 

Ratsfrau Driesel merkt an, dass das OZG keine Konsequenzen für den Fall der Nichtumsetzung der geforderten Services vorsieht.

 

Ratsherr Weigele erklärt, dass die Mitteilung einer neuen Kontoverbindung digital sehr aufwändig ist und letztendlich nur analog, über den Ausdruck des entsprechenden Formulars, möglich war.

 

CDO Dohmen führt aus, dass die Formulare, die auf der städtischen Homepage abrufbar sind, noch in das Kommunalportal eingebunden werden., um der Verpflichtung aus dem OZG nachzukommen. Über eine Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss und dem KDN sollen Erfahrungen ausgetauscht und die Umsetzung vorangetrieben werden.

 

Ratsfrau Winter sieht, dass eine Zusammenarbeit mit vielen weiteren Beteiligten, die Umsetzung eher verzögern könne. Aber auch die Umsetzung in Eigenverantwortung ist ein Schritt zurück.

 

CDO Dohmen weist darauf hin, dass die Verwirklichung des Kommunalportals besser sei, als die Umsetzung des OZG über eine eigene Lösung. Auch einzelne Kommunen sind vom Rechenzentrum abhängig.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann sieht in der digitalen Anforderung einer Dienstleistung nur einen Teil der Aufgabe als erledigt an. Ebenso wichtig ist, dass in der Verwaltung die Prozesse digitalisiert werden, die erfolgen müssen, nachdem ein*e Bürger*in einen Antrag digital eingereicht hat.

 

Justiziar Dr. Saturra erklärt, dass der Gesetzgeber Fristen setzt, die nicht eingehalten werden können. Die aus dem OZG für z.B. die ZPO oder der VwGO resultierenden Verpflichtungen werden erfüllt. Das Behördenpostfach wird genutzt, um Akten an die Gerichte zu versenden. Die digitale Arbeit innerhalb von Behörden klappt gut.

 

CDO Dohmen erläutert, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses eine Live Version des Kommunalportals gezeigt wird.