Ratsfrau Neukirchen bedauert, dass von den insgesamt 144 Neupflanzungen 60 Bäume am Mönkesweg gepflanzt wurden, was dazu führe, dass an vielen anderen Stellen keine Bäume nachgepflanzt werden konnten. Sie stellt die Frage, ob die gefällten Bäume an der Pappelallee ersetzt werden.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Betsch erteilt die Auskunft, dass die gefällten Bäume an der Pappelallee im Herbst/Winter 2022/2023 nachgepflanzt werden.

 

Ratsherr Gabernig möchte wissen, ob die eingegangen Bäume am Mönkesweg von der beauftragten Firma nachgepflanzt werden oder ob eine zu geringe Bewässerung zu den Schäden geführt habe.

 

Bürgermeister Bommers teilt mit, dass die Bäume ordnungsgemäß gewässert worden seien und deshalb im Wege der Garantie auf Kosten des Unternehmens nachgepflanzt werden.

 

Außerdem fragt Ratsherr Gabernig, warum die Allee nicht bis zum 1. Gebäude fortgesetzt worden sei.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Betsch teilt mit, dass für die Baumpflanzungen die zur Verfügung stehenden städtischen Flächen genutzt worden seien. Alle weiteren Grundstücke befinden sich in privatem Besitz.

 

Sachkundige Bürgerin Seval stellt fest, dass in der Baumbilanz nur Bäume auf städtischen Flächen aufgelistet seien und fragt, ob es eine Liste über Baumfällungen auf privaten Flächen gäbe.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Betsch erklärt, dass die auf privaten Grundstücken gefällten Bäume nur eingeschränkt über die vorliegenden Fallanzeigen ermittelt werden können. Erfasst werden nur die Bäume, die von der Baumschutzsatzung betroffen seien. Nicht anzeigepflichtig seien alle Bäume im Außenbereich nach § 35 BauGB, Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien sowie Nadelbäume mit Ausnahme von Eiben.