Sitzung: 21.09.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Vorlage: SB11/0580/2022
Ratsfrau
Neukirchen bedauert, dass von den insgesamt 144 Neupflanzungen 60 Bäume am
Mönkesweg gepflanzt wurden, was dazu führe, dass an vielen anderen Stellen
keine Bäume nachgepflanzt werden konnten. Sie stellt die Frage, ob die
gefällten Bäume an der Pappelallee ersetzt werden.
Anmerkung
der Schriftführerin: Herr Betsch erteilt die Auskunft, dass die gefällten Bäume
an der Pappelallee im Herbst/Winter 2022/2023 nachgepflanzt werden.
Ratsherr
Gabernig möchte wissen, ob die eingegangen Bäume am Mönkesweg von der
beauftragten Firma nachgepflanzt werden oder ob eine zu geringe Bewässerung zu
den Schäden geführt habe.
Bürgermeister
Bommers teilt mit, dass die Bäume ordnungsgemäß gewässert worden seien und
deshalb im Wege der Garantie auf Kosten des Unternehmens nachgepflanzt werden.
Außerdem
fragt Ratsherr Gabernig, warum die Allee nicht bis zum 1. Gebäude fortgesetzt
worden sei.
Anmerkung
der Schriftführerin: Herr Betsch teilt mit, dass für die Baumpflanzungen die
zur Verfügung stehenden städtischen Flächen genutzt worden seien. Alle weiteren
Grundstücke befinden sich in privatem Besitz.
Sachkundige
Bürgerin Seval stellt fest, dass in der Baumbilanz nur Bäume auf städtischen
Flächen aufgelistet seien und fragt, ob es eine Liste über Baumfällungen auf
privaten Flächen gäbe.
Anmerkung
der Schriftführerin: Herr Betsch erklärt, dass die auf privaten Grundstücken
gefällten Bäume nur eingeschränkt über die vorliegenden Fallanzeigen ermittelt
werden können. Erfasst werden nur die Bäume, die von der Baumschutzsatzung
betroffen seien. Nicht anzeigepflichtig seien alle Bäume im Außenbereich nach §
35 BauGB, Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien sowie
Nadelbäume mit Ausnahme von Eiben.