Beschluss:

 

Aus Sicht der Verwaltung erfordert die Bedarfslage bei der Unterbringung von wohnungslosen Personen die Umsetzung der Variante C-1 mit der Möglichkeit eines optimierten, größeren Raumangebotes durch einen kompletten Neubau am jetzigen Standort. Die Umsetzung soll durch ein externes Unternehmen im Rahmen eines verbindlichen Zeitrahmens erfolgen. Der Sozialausschuss hebt seinen Beschluss vom 18.05.2022 auf und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung der Variante C-1, wie im Umsetzungskonzept erläutert, zu beauftragen.

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beauftragt die Verwaltung, entsprechend des Umsetzungskonzeptes für die Variante-C1, mit dem Neubau der Obdachlosenunterkunft „Strümper Str.“.

 

In der Variante C-1 wird das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen und das neu zu erstellende Gebäude mit den erforderlichen Stellplätzen von der Stadt für 40 Jahre gemietet. Danach fällt das gesamte Objekt wieder an die Stadt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich mit dem Vergabeverfahren zu beginnen und im Rahmen der Vergabe ist ein verbindlicher Zeitrahmen mit einer Baufertigstellung innerhalb von 32 Monaten nach Zuschlagserteilung aufzunehmen.

 

Die Verwaltung sichert über den Mietvertrag eine Anmietung der Gebäude für 40 Jahre als Übergangswohnheim.


Ratsherr Focken berichtet aus den Vorberatungen des Sozialausschusses.

 

Dort sei die seitens der Verwaltung als Alternative vorgeschlagene Realisierung eines Neubaus durch einen Investor, unter Berücksichtigung der Ergänzungen aus dem Antrag der SPD-Fraktion, einstimmig beschlossen worden. Die Ergänzungen seien per Formulierungsvorschlag der Verwaltung in den Beschluss eingeflossen.

 

Die Fraktionen äußern ihre Freude und Erleichterung, dass nach den langjährigen Beratungen und Verhandlungen nunmehr eine Lösung gefunden werden konnte. Ratsfrau Niegeloh äußert ihre Hoffnung, dass damit nun auch endlich eine adäquate Unterbringung von Benachteiligten sichergestellt würde.

 

Ratsherr Weyen weist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Vorgaben des Erbbaurechtsgesetzes hin. Justiziar Dr. Saturra führt hierzu aus, dass dies im Zuge des Vergabeverfahrens aufzugreifen sei.

 

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig