Beschluss:
Aus Sicht der Verwaltung erfordert die
Bedarfslage bei der Unterbringung von wohnungslosen Personen die Umsetzung der
Variante C-1 mit der Möglichkeit eines optimierten, größeren Raumangebotes
durch einen kompletten Neubau am jetzigen Standort. Die Umsetzung soll durch
ein externes Unternehmen im Rahmen eines verbindlichen Zeitrahmens erfolgen.
Der Sozialausschuss hebt seinen Beschluss vom 18.05.2022 auf und empfiehlt dem
Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung der Variante C-1, wie im
Umsetzungskonzept erläutert, zu beauftragen.
Der Rat der Stadt Meerbusch beauftragt die
Verwaltung, entsprechend des Umsetzungskonzeptes für die Variante-C1, mit dem
Neubau der Obdachlosenunterkunft „Strümper Str.“.
In der Variante C-1 wird das Grundstück
im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen und das neu zu
erstellende Gebäude mit den erforderlichen Stellplätzen von der Stadt für 40
Jahre gemietet. Danach fällt das gesamte
Objekt wieder an die Stadt.
Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich mit dem Vergabeverfahren zu
beginnen und im Rahmen der Vergabe ist ein verbindlicher Zeitrahmen mit einer
Baufertigstellung innerhalb von 32 Monaten nach Zuschlagserteilung aufzunehmen.
Die Verwaltung sichert über den Mietvertrag eine Anmietung der Gebäude für 40 Jahre als Übergangswohnheim.
Ratsherr Focken
berichtet aus den Vorberatungen des Sozialausschusses.
Dort sei die
seitens der Verwaltung als Alternative vorgeschlagene Realisierung eines
Neubaus durch einen Investor, unter Berücksichtigung der Ergänzungen aus dem
Antrag der SPD-Fraktion, einstimmig beschlossen worden. Die Ergänzungen seien
per Formulierungsvorschlag der Verwaltung in den Beschluss eingeflossen.
Die Fraktionen
äußern ihre Freude und Erleichterung, dass nach den langjährigen Beratungen und
Verhandlungen nunmehr eine Lösung gefunden werden konnte. Ratsfrau Niegeloh
äußert ihre Hoffnung, dass damit nun auch endlich eine adäquate Unterbringung
von Benachteiligten sichergestellt würde.
Ratsherr Weyen
weist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Vorgaben des
Erbbaurechtsgesetzes hin. Justiziar Dr. Saturra führt hierzu aus, dass dies im
Zuge des Vergabeverfahrens aufzugreifen sei.
Sodann lässt Bürgermeister Bommers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig