Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Aus Sicht der Verwaltung erfordert die Bedarfslage bei der Unterbringung von wohnungslosen Personen die Umsetzung der Variante C-1 mit der Möglichkeit eines optimierten, größeren Raumangebotes durch einen kompletten Neubau am jetzigen Standort. Die Umsetzung soll durch ein externes Unternehmen im Rahmen eines verbindlichen Zeitrahmens erfolgen. Der Sozialausschuss hebt seinen Beschluss vom 18.05.2022 auf und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung der Variante C-1 zu beauftragen.

 

In der Variante C-1 wird das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen und das neu zu erstellende Gebäude mit den erforderlichen Stellplätzen von der Stadt für 40 Jahre gemietet. Danach fällt das gesamte Objekt wieder an die Stadt. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich mit dem Vergabeverfahren zu beginnen. Im Rahmen der Vergabe ist ein verbindlicher Zeitrahmen mit einer Baufertigstellung innerhalb von 32 Monaten nach Zuschlagserteilung aufzunehmen.

Die Verwaltung sichert über den Mietvertrag eine Anmietung der Gebäude für 40 Jahre als Übergangswohnheim.


Der Ausschussvorsitzende verweist auf den bisherigen Verlauf der Beratungen, der sich oftmals schwierig gestaltet habe.

Der Bürgermeister Herr Bommers nimmt dies auf und räumt ein, dass die Vorlage für die letzte Ratssitzung unvollständig und fehlerhaft gewesen sei. Im Folgenden stellt er die überarbeitete Vorlage vor und weist darauf hin, dass die Variante C-1 wirtschaftlicher, zielführender und vorteilhafter für die Stadt Meerbusch sei.

Auch der Fachbereichsleiter Herr Annacker betont die Vorteile der Variante C-1.

 

Ratsfrau Housden weist auf einen redaktionellen Fehler in der Vergleichstabelle hin. Dort sei unter „Durchführung“ noch der Verkauf des Grundstückes vermerkt, es müsse aber Erbbaurecht heißen.

 

Über alle Fraktionen hinweg herrscht Einigkeit, dass die Variante C-1 eine gute Lösung darstelle, die alle Fraktionen mittragen könnten. Hierbei würden die im Abänderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 4.1 geltend gemachten Änderungen berücksichtigt und eingearbeitet.

 

Ratsfrau Niegeloh betont nochmals den schwierigen Weg bis zu dieser Entscheidung, ist aber froh, dass für die betroffenen Bewohner eine zeitgemäße und klimagerechte Lösung zur Unterbringung gefunden worden sei.

Ratsherr Bertholdt begrüßt die bedarfsgerechte Umsetzung und die Abwicklung in Form einer Erbpacht. So verbleibe das Grundstück in städtischer Hand.

Sachkundige Bürgerin Frau Pricken sieht in der Variante C-1 eine gute Perspektive und begrüßt die zukünftige sozialarbeiterische Begleitung der Bewohner.

 

Ratsfrau Housden möchte wissen, ob nach der Vergabe an einen Investor seitens der Stadt noch Einflussnahme auf die Gestaltung und Umsetzung genommen werden könne.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker geht davon aus, dass durch die modulare Bauweise Wünsche berücksichtigt werden könnten, sofern sie sich innerhalb § 34 BauGB bewegten. In der Planung / Vergabe sei zudem neben dem Stellplatznachweis für PKW auch eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen und Kinderwagenunterstellplätzen zu realisieren. Außerdem würden die folgenden Umsetzungsschritte den zuständigen (Fach-)Ausschüssen vorgelegt werden.

 

Ratsherr Bertholdt gibt zu bedenken, dass bei einer Laufzeit von 40 Jahren immer Unwägbarkeiten auftreten können. Er bitte um Information, wie der Heimfall der Immobilie nach 40 Jahren an die Stadt geregelt sei.

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass ggf. vor Ablauf der Erbpacht eine Restwertbestimmung der Immobilie erfolge. Ziel sei es jedoch, mit Ablauf der Erbpacht ein seitens des Investors abgeschriebenes Objekt zu übernehmen. Die zugehörigen Regelungen müssten aber erst noch geklärt und ggf. ausverhandelt werden und würden Bestandteil der Ausschreibung bzw. des Erbpachtvertrages.

 

Es erfolgt die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig angenommen