Beschlussvorschlag:
Aus
Sicht der Verwaltung erfordert die Bedarfslage bei der Unterbringung von
wohnungslosen Personen die Umsetzung der Variante C-1 mit der Möglichkeit eines
optimierten, größeren Raumangebotes durch einen kompletten Neubau am jetzigen
Standort. Die Umsetzung soll durch ein externes Unternehmen im Rahmen eines
verbindlichen Zeitrahmens erfolgen. Der Sozialausschuss hebt seinen Beschluss
vom 18.05.2022 auf und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung der
Variante C-1 zu beauftragen.
In
der Variante C-1 wird das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen
und das neu zu erstellende Gebäude mit den erforderlichen Stellplätzen von der
Stadt für 40 Jahre gemietet. Danach fällt das gesamte Objekt wieder an die
Stadt. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich mit dem Vergabeverfahren zu
beginnen. Im Rahmen der Vergabe ist ein verbindlicher Zeitrahmen mit einer
Baufertigstellung innerhalb von 32 Monaten nach Zuschlagserteilung aufzunehmen.
Die Verwaltung sichert über den Mietvertrag eine Anmietung der Gebäude für 40 Jahre als Übergangswohnheim.
Der
Ausschussvorsitzende verweist auf den bisherigen Verlauf der Beratungen, der
sich oftmals schwierig gestaltet habe.
Der
Bürgermeister Herr Bommers nimmt dies auf und räumt ein, dass die Vorlage für
die letzte Ratssitzung unvollständig und fehlerhaft gewesen sei. Im Folgenden
stellt er die überarbeitete Vorlage vor und weist darauf hin, dass die Variante
C-1 wirtschaftlicher, zielführender und vorteilhafter für die Stadt Meerbusch
sei.
Auch
der Fachbereichsleiter Herr Annacker betont die Vorteile der Variante C-1.
Ratsfrau
Housden weist auf einen redaktionellen Fehler in der Vergleichstabelle hin.
Dort sei unter „Durchführung“ noch der Verkauf des Grundstückes vermerkt, es
müsse aber Erbbaurecht heißen.
Über
alle Fraktionen hinweg herrscht Einigkeit, dass die Variante C-1 eine gute
Lösung darstelle, die alle Fraktionen mittragen könnten. Hierbei würden die im
Abänderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 4.1 geltend gemachten Änderungen
berücksichtigt und eingearbeitet.
Ratsfrau
Niegeloh betont nochmals den schwierigen Weg bis zu dieser Entscheidung, ist
aber froh, dass für die betroffenen Bewohner eine zeitgemäße und klimagerechte
Lösung zur Unterbringung gefunden worden sei.
Ratsherr
Bertholdt begrüßt die bedarfsgerechte Umsetzung und die Abwicklung in Form
einer Erbpacht. So verbleibe das Grundstück in städtischer Hand.
Sachkundige
Bürgerin Frau Pricken sieht in der Variante C-1 eine gute Perspektive und
begrüßt die zukünftige sozialarbeiterische Begleitung der Bewohner.
Ratsfrau
Housden möchte wissen, ob nach der Vergabe an einen Investor seitens der Stadt
noch Einflussnahme auf die Gestaltung und Umsetzung genommen werden könne.
Der
Fachbereichsleiter Herr Annacker geht davon aus, dass durch die modulare
Bauweise Wünsche berücksichtigt werden könnten, sofern sie sich innerhalb § 34
BauGB bewegten. In der Planung / Vergabe sei zudem neben dem Stellplatznachweis
für PKW auch eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen und
Kinderwagenunterstellplätzen zu realisieren. Außerdem würden die folgenden
Umsetzungsschritte den zuständigen (Fach-)Ausschüssen vorgelegt werden.
Ratsherr
Bertholdt gibt zu bedenken, dass bei einer Laufzeit von 40 Jahren immer
Unwägbarkeiten auftreten können. Er bitte um Information, wie der Heimfall der
Immobilie nach 40 Jahren an die Stadt geregelt sei.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass ggf. vor Ablauf der Erbpacht eine
Restwertbestimmung der Immobilie erfolge. Ziel sei es jedoch, mit Ablauf der
Erbpacht ein seitens des Investors abgeschriebenes Objekt zu übernehmen. Die
zugehörigen Regelungen müssten aber erst noch geklärt und ggf. ausverhandelt
werden und würden Bestandteil der Ausschreibung bzw. des Erbpachtvertrages.
Es erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen