Fachbereichsleiter
Annacker erläutert, dass zum einen erfreulich sei, dass wichtige Aufgaben des
Kinderschutzes nun gesetzlich verankert seien, aber auch, dass das Land die
Konnexität unaufgefordert anerkannt habe.
Daraus
ergebe sich für 2023 eine Personalanforderung für den Allgemeinen Sozialen
Dienst für 2 zusätzliche Planstellen. Diese umfassten bereits eine Ressource
für notwendige Vertretungen, Kapazitäten für das personalintensive
Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII sowie die neue Aufgabe der
Netzwerkkoordination Kinderschutz. Auch eine 24-Std.-Ereichbarkeit müsse
gewährleistet sein, wobei diese bereits in der Vergangenheit gesichert gewesen
sei.
Die
Umsetzung erfolge in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit den Jugendamtsleitern
des Rhein-Kreis Neuss, in dem z.B. das Anforderungsprofil des
Netzwerkkoordinators und auch die Anforderungen an die freien Träger der
Jugendhilfe gemeinsam entwickelt würden. Ziel sei ein Gleichklang der
umliegenden Jugendämter ohne die eigenen Ziele zu vernachlässigen. Sobald
konkrete Ergebnisse zur Umsetzung vorlägen, werde berichtet.
Ratsherr
Neuhausen erklärt, dass das Jugendamt im Bereich Kinder- und Jugendschutz
bekanntermaßen bereits sehr gut aufgestellt sei. Insofern könnten 2 zusätzliche
Stellen die Qualität weiter verbessern. Zur organisatorischen Ausrichtung
befragt, erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die Anforderungen an die
Prozessqualität einschließlich der umfänglichen Dokumentation zusätzlichen
Bedarf im ASD erzeuge. Die Netzwerkkoordination dagegen sei als Stabsstelle
vorgesehen, die gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung unmittelbar der
Bereichsleitung zugeordnet sei. Hier gelte es, alle Prozesse zu beschreiben und
die teils auch schon bestehenden unterschiedlichen Netzwerke im Kinderschutz
zusammenzuführen.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Jörgens erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass ein
ggf. weiteres Wachstum der Stadt Meerbusch keine Auswirkungen auf die Aufgaben
im Bereich der Jugendhilfe habe. Jedes Jugendamt sei unabhängig von seiner
Größe zur umfänglichen Aufgabenerfüllung verpflichtet.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Focken zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflegestellen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten
erläutert Fachbereichsleiter Annacker zunächst, dass sich der Auftrag
ausschließlich an die Stadt richte, nicht an Tagespflegepersonen. Dennoch lägen
bereits entsprechende Konzepte vor, Ansprechpartner seien bekannt. Nun gelte
es, hinsichtlich zusätzlicher Qualität nachzuschärfen und die Ressourcen in der
Kindertagespflege unter Verwendung der Landesmittel zu stärken.
Auf
ergänzende Nachfrage von Ratsherrn Mocka berichtet Fachbereichsleiter Annacker
weiter, dass alle bereits bestehenden Programme – z.B. „Mein Körper gehört mir“
oder die „Große Nein-Tonne“ – weitergeführt würden, wobei eine verbindliche
Finanzierung notwendig sei. Zudem biete in der Erziehungsberatungsstelle seit 4
Monaten eine Fachkraft im Umfang einer halben Planstelle eine spezialisierte
Beratung bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen an.
Insgesamt
könnten alle Akteure profitieren, insbesondere aber die Kinder und
Jugendlichen.