Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass zum einen erfreulich sei, dass wichtige Aufgaben des Kinderschutzes nun gesetzlich verankert seien, aber auch, dass das Land die Konnexität unaufgefordert anerkannt habe.

 

Daraus ergebe sich für 2023 eine Personalanforderung für den Allgemeinen Sozialen Dienst für 2 zusätzliche Planstellen. Diese umfassten bereits eine Ressource für notwendige Vertretungen, Kapazitäten für das personalintensive Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII sowie die neue Aufgabe der Netzwerkkoordination Kinderschutz. Auch eine 24-Std.-Ereichbarkeit müsse gewährleistet sein, wobei diese bereits in der Vergangenheit gesichert gewesen sei.

Die Umsetzung erfolge in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit den Jugendamtsleitern des Rhein-Kreis Neuss, in dem z.B. das Anforderungsprofil des Netzwerkkoordinators und auch die Anforderungen an die freien Träger der Jugendhilfe gemeinsam entwickelt würden. Ziel sei ein Gleichklang der umliegenden Jugendämter ohne die eigenen Ziele zu vernachlässigen. Sobald konkrete Ergebnisse zur Umsetzung vorlägen, werde berichtet.

 

Ratsherr Neuhausen erklärt, dass das Jugendamt im Bereich Kinder- und Jugendschutz bekanntermaßen bereits sehr gut aufgestellt sei. Insofern könnten 2 zusätzliche Stellen die Qualität weiter verbessern. Zur organisatorischen Ausrichtung befragt, erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die Anforderungen an die Prozessqualität einschließlich der umfänglichen Dokumentation zusätzlichen Bedarf im ASD erzeuge. Die Netzwerkkoordination dagegen sei als Stabsstelle vorgesehen, die gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung unmittelbar der Bereichsleitung zugeordnet sei. Hier gelte es, alle Prozesse zu beschreiben und die teils auch schon bestehenden unterschiedlichen Netzwerke im Kinderschutz zusammenzuführen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass ein ggf. weiteres Wachstum der Stadt Meerbusch keine Auswirkungen auf die Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe habe. Jedes Jugendamt sei unabhängig von seiner Größe zur umfänglichen Aufgabenerfüllung verpflichtet.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten erläutert Fachbereichsleiter Annacker zunächst, dass sich der Auftrag ausschließlich an die Stadt richte, nicht an Tagespflegepersonen. Dennoch lägen bereits entsprechende Konzepte vor, Ansprechpartner seien bekannt. Nun gelte es, hinsichtlich zusätzlicher Qualität nachzuschärfen und die Ressourcen in der Kindertagespflege unter Verwendung der Landesmittel zu stärken.

 

Auf ergänzende Nachfrage von Ratsherrn Mocka berichtet Fachbereichsleiter Annacker weiter, dass alle bereits bestehenden Programme – z.B. „Mein Körper gehört mir“ oder die „Große Nein-Tonne“ – weitergeführt würden, wobei eine verbindliche Finanzierung notwendig sei. Zudem biete in der Erziehungsberatungsstelle seit 4 Monaten eine Fachkraft im Umfang einer halben Planstelle eine spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen an.

Insgesamt könnten alle Akteure profitieren, insbesondere aber die Kinder und Jugendlichen.