Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven gem. der Allgemeinen Fördergrundsätze des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch (Seite 55 / Abschnitt 2.1.), auch ohne Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, zu fördern.

 

Die Förderung soll analog der Förderung von Jugendverbänden mit einem Pauschalzuschuss nach der im Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Systematik erfolgen (siehe Seite 67 Kinder- und Jugendförderplan /bzw. Seite 15 der Förderrichtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan). Die Förderung erfolgt, solange die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird.

Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige Förderung ab Beginn der Angebote.

 

Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2026 wird über eine Förderung neu entschieden.

 

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven.

 


Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass in der Förderung des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven eine gute Möglichkeit bestehe, die dortigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Andere Tätigkeiten des Vereins seien ausdrücklich nicht betroffen.

 

Ohne weitere Beratung wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig