Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die Kinder- und
Jugendarbeit des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven gem. der Allgemeinen
Fördergrundsätze des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt
Meerbusch (Seite 55 / Abschnitt 2.1.), auch ohne Anerkennung als Träger
der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, zu fördern.
Die Förderung soll analog der Förderung von
Jugendverbänden mit einem Pauschalzuschuss nach der im Kinder- und
Jugendförderplan festgelegten Systematik erfolgen (siehe Seite 67 Kinder- und
Jugendförderplan /bzw. Seite 15 der Förderrichtlinien zum Kinder- und
Jugendförderplan). Die Förderung erfolgt, solange die Kinder- und Jugendarbeit
im Rahmen des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt
Meerbusch 2022 – 2025 durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein
entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird.
Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige
Förderung ab Beginn der Angebote.
Mit der Aufstellung des neuen Kinder-
und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2026 wird über eine Förderung neu
entschieden.
Voraussetzung für
die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss
einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein
Ossum-Bösinghoven.
Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass in der Förderung des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven eine gute Möglichkeit bestehe, die dortigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Andere Tätigkeiten des Vereins seien ausdrücklich nicht betroffen.
Ohne weitere Beratung wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig