Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat den Bürgerantrag am 26. April 2022 an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften verwiesen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen.

 

 


Frau Anja Bull-Bannon fasst den Bürgerantrag kurz zusammen und überreicht der Verwaltung eine Unterstützerliste mit der Bitte um die Weitergabe an den Bürgermeister.

 

Ratsherr Schoenauer ist der Meinung, dem Antrag unter keinen Umständen folgen zu können, da eine „Null-Lösung“ nicht zielführend wäre. Im Rahmen der noch ausstehenden Diskussion wird sich auf eine vernünftige Lösung verständigt werden.

 

Ratsherr Gabernig gibt dem Bürgerantrag in allen Bereichen Recht, weist aber darauf hin, dass momentan ein Spagat zwischen Erhalt des Freiraums und Schaffung von Wohnraum geschafft werden muss. Dies sei nur mit Hilfe eines modernen und sensiblen Städtebaus möglich.

 

Ratsherr Peters ist für eine Begrenzung auf den Bereich südwestlich der K-Bahn.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll weist auf die Zeitenwende hin, wobei der Klimawandel der wichtigste Aspekt ist. Deshalb ist der Erhalt von wertvollen Frei- und Ausgleichsflächen, Landwirtschaftsflächen und zusammenhängender Waldflächen unbedingt erforderlich. Die Grenze muss die K-Bahn-Linie darstellen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weist auf den dringend benötigten sozialen Wohnraum hin. Wichtig dabei ist eine nachhaltige Quartiersentwicklung, die mit Sicherheit eine Herausforderung unserer Zeit darstellt. Dennoch ist ein klassischer Dreiklang durch die modernen Entwicklungsmöglichkeiten umsetzbar.

 

Sachkundiger Bürger Wagner erläutert, dass der Bürgerantrag Teile des Fraktionsantrags enthält und möchte deshalb zustimmen.

Außerdem seien die angesetzten 430.000 € für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs viel zu hoch. Man sollte doch lieber die studentischen Entwürfe mit einbeziehen.

 

Ratsherr Weyen gibt zu bedenken, dass noch grundlegende Fragen zu klären wären, z.B. ob der Wettbewerb überhaupt durchgeführt werden soll und wenn, dann in welchem Umfang, d.h. ob man räumlich über die K-Bahn-Linie hinausgeht. Deshalb sind die Fragen des Antrags nach dem „Wie“ noch zu früh gestellt.

 

Ratsfrau Hansen sieht den Verlust der „vier Funktionen“ und erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon immer für eine Verkleinerung des Gebietes war. Die Grenze ist die K-Bahn-Linie.

 

Vorsitzender Damblon erfragt zur Abstimmung Befangenheiten.

 

Daraufhin verliest Erster Beigeordneter Maatz § 31 GO NRW

(1) Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit

1. ihm selbst,

2. einem seiner Angehörigen,

3. einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.

5. bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Vertretung einer anderen Gebietskörperschaft oder deren Ausschüssen, wenn ihr durch die Entscheidung ein Vorteil oder Nachteil erwachsen kann.

[…]

(4) Wer annehmen muß, nach Absatz 1 oder 2 von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der zuständigen Stelle anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann er sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Für die Entscheidung in Fällen, in denen der Ausschluß streitig bleibt, ist bei Mitgliedern eines Kollegialorgans dieses, sonst der Bürgermeister zuständig. Verstöße gegen die Offenbarungspflicht sind von dem Kollegialorgan durch Beschluß, vom Bürgermeister durch einen schriftlichen Bescheid festzustellen.

(5) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des § 72, des § 93 Abs. 5, § 103 Abs. 7 und des § 104 Abs. 3 sind

1. der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,

2. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie sowie durch Annahme als Kind verbundene Personen,

3. Geschwister,

4. Kinder der Geschwister,

5. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,

6. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner,

7. Geschwister der Eltern.

Die unter den Nummern 1, 2, 5 und 6 genannten Personen gelten nicht als Angehörige, wenn die Ehe rechtswirksam geschieden oder aufgehoben oder die Lebenspartnerschaft aufgehoben ist.

(6) Die Mitwirkung eines wegen Befangenheit Betroffenen kann nach Beendigung der Abstimmung nur geltend gemacht werden, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.

 

Ratsherr Weyen und Sachkundige Bürgerin Hansen erklären sich für befangen und verlassen das Gremium.

 

Frau Dr. Blaum appelliert an das Gremium, dass weltweit 40% der CO2-Emissionen auf das Bauen zurückzuführen sind. Auf der Internetseite von NRW.URBAN ist genau zu sehen, wie viele Flächen in ganz NRW betroffen wären. Mit diesem Vorgehen ist die angestrebte Klimaneutralität der Stadt Meerbusch im Jahre 2035 nicht zu erreichen. Klimaschutzkonzepte seien ihrer Meinung nach nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

FDP           ( 2 )

1

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

2

1

 

SPD          ( 2 )

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 15 )

12

3

0

 

Mehrheitlich beschlossen