Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch stimmt der Durchführung eines nichtoffenen zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil nach RPW 2013 auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Auslobung zu.

 

 


Vorsitzender Damblon begrüßt Frau Boländer und Frau Zwilling von NRW.URBAN und schlägt vor, die öffentlichen Fragen zur Baulandentwicklung Kalverdonk jetzt zu beraten und die Fragen des nichtöffentlichen Bereiches unter Punkt 10a der Tagesordnung hinzuzufügen und an dieser Stelle zu beraten.

 

Das Gremium stimmt dem zu.

 

Ratsherr Weyen und Sachkundige Bürgerin Hansen verlassen das Gremium.

Ratsfrau Danes ist jetzt anwesend, verlässt aber ebenfalls das Gremium.

 

Ratsherr Schoenauer weist darauf hin, dass viele Anträge erst sehr kurzfristig gestellt wurden und somit noch keine Zeit war, diese in der Fraktion zu beraten. Das gesamte Thema ist ebenfalls noch nicht zu Ende diskutiert worden, so dass sich Fragestellungen zu diesem Zeitpunkt als schwierig erweisen.

 

Ratsherr Gabernig bittet um Erklärung des Vertragskonstruktes zwischen NRW.URBAN und der Stadt Meerbusch. Außerdem fragt Ratsherr Gabernig, ob die Anpassung des Businessplans intern zwischen den Vertragspartnern geregelt oder dies auch im Ausschuss oder im Rat besprochen wird. Des Weiteren fragt Ratsherr Gabernig, wie die unterschiedliche Bezeichnung der Baufelder auf verschiedenen Plänen zustande kommt.

 

Frau Boländer erläutert, dass es eine Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und der Stadt Meerbusch gibt, in der die qualitativen Anforderungen, die man gemeinsam umsetzen möchte sowie die 30% Sozialquote, gesichert sind. Darüber hinaus gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Meerbusch und NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, in der die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH als Treuhänderin für die Stadt Meerbusch tätig wird, d.h. NRW.URBAN agiert im Namen der Stadt und setzt damit die Wünsche der Stadt um. In diesem Entwicklungsträgervertrag ist formuliert, dass Änderungen am Finanzierungsbedarf, der durch eine Landesbürgschaft gesichert ist, die Zustimmung des Ministeriums erfordert. Darüber hinaus gibt es außerdem ein Vertrag zum Zusammenwirken des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, der NRW.URBAN GmbH & Co KG und der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, in dem ein Spielraum von 5% bei Erhöhungen aufgelistet ist, d.h. dass Abweichungen von bis zu 5% toleriert werden und erst darüber hinaus NRW.URBAN gegenüber dem Ministerium informations- und mitteilungspflichtig ist.

 

Ratsherr Gabernig fragt nach, wie sich dieser Vertrag nennt.

 

Frau Boländer erklärt, dass dies ein normaler Dienstleistungsvertrag sei.

 

Ratsherr Peters moniert, dass die 5%-Regelung nicht im Vertrag mit der Stadt Meerbusch verankert ist, was zu Irritationen führt. Des Weiteren sei die Vorgehensweise ohne die Politik sehr intransparent und verunsichernd. So kommen doch bei Nichteinhaltung des Vertrages immense Kosten auf die Stadt Meerbusch zu.

 

Frau Boländer erläutert dazu, dass die 5%-Regelung den Kommunen zugutekommt, denn sonst müsste jegliche Änderungen des Businessplanes durch das Ministerium zugestimmt werden.

 

Ratsherr Focken erläutert, dass die Verwaltung in jedem einzelnen Baufeld 30% sozialen Wohnungsbau vorgesehen hat. Wenn man sich die Pläne jedoch anschaut, wird jedoch immer nur vom gesamten Entwicklungsgebiet gesprochen.

 

Frau Briese erklärt dazu, dass dies die Aussage der Verwaltung war, in Bezug darauf, dass ggf. nicht alle Bauabschnitte realisiert werden würden. Wenn alle Baufelder realisiert werden, sind auch in Summe mindestens 30% vorgesehen.

 

Sachkundiger Bürger Wagner gibt zu bedenken, dass der Vertrag mit der Abweichung von 5% aufgrund der momentan steigenden Preise, nicht erfüllbar sei.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes betont, dass die SPD-Fraktion auf jeden Fall die 30% in jedem Bauabschnitt realisiert haben will. Es sei weiterhin zu überlegen, ob auch Sportstätten eingepflegt werden sollen, die dann auch im Wettbewerbsverfahren vertieft werden. Zu bedenken sei weiterhin, dass Erfahrungswerte gezeigt hätten, dass sehr genau geschaut werden müsse, an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt welche soziale Infrastruktur angesiedelt werden soll, da z.B. in den Unterlagen KITAs mal 5-zügig und mal 6-zügig angegeben werden. Außerdem wird in Bürgergesprächen immer wieder deutlich, dass Planungen häufig nicht umgesetzt werden. Da die Stadt Meerbusch finanziell leider nicht in der Lage ist, dieses Bauvorhaben selbst zu stemmen, wäre die vorgegebene Möglichkeit doch eine gute Lösung.

 

Ratsherr Gabernig wiederholt noch einmal seine anfängliche Frage, warum die Baufelder in jedem Plan anders bezeichnet sind, was seiner Meinung nach sehr irreführend sei.

 

Herr Schneiders erläutert, dass eine Irreführung nicht beabsichtigt war. Bislang gab es vielfach die Vorstellung, dass eine erste Entwicklung auf den Flächen südwestlich der K-Bahn erfolgen soll. Diese wurden dann als die Flächen des möglichen ersten Bauabschnittes (1. BA) bezeichnet. Die Bemühungen um Grunderwerb waren bislang jedoch nur bedingt erfolgreich, gerade im Bereich südwestlich der K-Bahn. Der nun in der Auslobung enthaltene Vorschlag für den 1. BA orientiert sich an den Flächen, auf die die Stadt nach derzeitigem Zustand vollen Zugriff hat bzw. haben kann. Insofern ist mit der aktuellen Bezeichnung 1. BA in der Tat ein anderer Bereich gemeint, als dies ursprünglich der Fall war.

 

Ratsherr Peters erklärt, dass bisherige Absprachen immer ergeben haben, dass die ersten Bauabschnitte immer südlich der K-Bahn stattfinden sollen. Die jetzige Anordnung über die Eigentumsanteile sei widersinnig und könnte problematisch für die spätere Erschießung sein. Die Erschließung jenseits der K-Bahn sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn nötig, stattfinden. Des Weiteren gibt es in den neuen Unterlagen ein Baumkataster, das aber nur städtische Bäume enthält und somit nicht aussagekräftig ist. Außerdem sei die Aussage im Lärmschutzgutachten, dass eine Lärmschutzwand nicht praktikabel sei, nicht schlüssig. Darüber hinaus sei das Artenschutzgutachten ebenfalls nur unzureichend, da diverse Tiere außer Acht gelassen wurden und sich ausschließlich auf bestimmte Vogelarten beschränkt und außerdem die geprüfte Fläche an der Autobahn endet. Der Prüfzeitraum lag unter einem Jahr, von April bis September, womit Winterquartiere keine Berücksichtigung fanden. Jedoch haben Fledermäuse nachweislich in der Unterführung der Autobahn ein Winterquartier. Trotzdem enthält der Auslobungstext sehr viel Positives und viele Anregungen haben Einzug gefunden.

 

Frau Briese erläutert dazu, dass es bereits zwei Abstimmungsrunden mit der Politik gab und bedankt sich für die positive Rückmeldung über die bisher geleistete Arbeit. Dennoch sind die Gutachten als ein Anfang zu verstehen, da es sich um Grundlagen für einen städtebaulichen Wettbewerb handelt. Es sei zu bedenken, dass zu keinem früheren Wettbewerb bereits so viele Fachgutachten in dieser Qualität vorlagen. Während des Bauleitplanverfahrens sind natürlich Gutachten in einer tiefergreifenden Qualität erforderlich. Die vorliegenden Gutachten wurden erstellt, um den Wettbewerb auf eine möglichst gute fachliche Grundlage zu stellen. Das beigefügte Baumkataster enthält bisher nur städtische Bäume, soll aber in Rücksprache mit dem zuständigen Sachbereich 11 (SB 11) noch um die privaten Bäume ergänzt werden und das Artenschutzgutachten ist ebenfalls auf Wunsch ergänzbar. Das Lärmschutzgutachten beinhaltet ebenfalls nur eine erste Einschätzung. Selbstverständlich könnte eine Lärmschutzwand bei politscher Mehrheit mit in den Auslobungstext aufgenommen werden.

 

Ratsherr Peters gibt zu bedenken, dass die Aussage, eine Lärmschutzwand sei nicht praktikabel, eine konkrete Aussage ist und sich zu diesem Zeitpunkt ein Gutachten noch etwas bedeckter halten sollte. Des Weiteren hinterfragt Ratsherr Peters nochmal die Vorgehensweise „einen Klotz“ mitten in eine landwirtschaftliche Fläche stellen zu wollen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt, wenn der Tagesordnungspunkt vertagt wird, wo genau die Formulierungen für die soziale Infrastruktur und den sozialen Wohnungsbau eingebracht werden sollen bzw. wie die vertiefende Arbeit im Realisierungswettbewerb aussieht.

 

Vorsitzender Damblon erklärt, dass unter dem Kapitel 3.6.3. Planungsziele diese Fragestellungen zu klären wären. Falls jedoch im Ausschuss Anträge gestellt werden, die bestimmte Aspekte berücksichtigt haben wollen und eine Mehrheit finden, dann wird es dafür eine Möglichkeit zur Einarbeitung geben.

 

Ratsherr Gabernig bekräftigt die Aussage von Ratsherr Peters bezüglich der Problematik der Anbindung hinter der K-Bahn-Linie. Es wäre zu überlegen, den Planenden zu suggerieren, dass man andere intelligente Lösungen sieht, als die K-Bahn-Linie auf der östlichen Seite, wie z.B. Energieversorgung, Gartenbereiche, Versickerungsanlagen, sodass die Wohnbebauung im südwestlichen Bereich bleiben kann und der östliche Teil eine behutsame Erschließung erfährt, da die Erschließung bis jetzt noch gar nicht geklärt ist.

 

Herr Pöll erklärt, dass dies eine Frage der Formulierung des Auslobungstextes sei. Bisher wurde sehr offen formuliert. Die Auslobung überträgt die Aufgabe an die Planungsbüros, in dem (Qualitäts-)ziele vorgegeben werden. Die Wettbewerbsteilnehmenden liefern dann einen Entwurf, der zum Auslobungstext passt. Herr Pöll gibt zu bedenken, dass der Wettbewerb eine kreative Arbeit ist, in der die Architekt*innen Ihre Ideen liefern. Im Laufe des Wettbewerbs sind dann Fragen bezüglich der Erschließung zu klären.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll hält diese Vorgehensweise für sehr problematisch, denn wie sollen ortsunkundige Planer Probleme lösen, auf die die Politik bisher auch keine Lösungen gefunden hat. Die grundlegende Frage dabei bleibt immer noch, wie groß soll das Planungsgebiet überhaupt sein.

 

Vorsitzender Damblon weist darauf hin, dass über die Größe des Gebietes im Rat bereits abgestimmt wurde. Es wurde das gesamte Gebiet beschlossen und dass es dazu einen städtebaulichen Wettbewerb gibt.

 


Abstimmungsergebnis (Vertagung einschließlich aller zugehörigen Anträge und Anfragen):

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

FDP           ( 2 )

1

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

3

 

SPD          ( 2 )

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 15 )

15

0

0

 

Einstimmig beschlossen.