Sitzung: 10.08.2022 Kulturausschuss
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert auf Nachfrage die Tagesordnung. Der TOP 2 im öffentlichen
Teil diene zur Aussprache nach der vorangegangenen Besichtigung der Mühle. Dass
die Informationsvorlage unter TOP 8 im nicht-öffentlichen Teil platziert worden
sei, sei der Tatsache geschuldet, dass hierbei etliche Punkte angesprochen
seien, die in den Zuständigkeitsbereich der Stiftung fielen und nicht der
Öffentlichkeit präsentiert werden dürften. Dies entspräche den Vorschriften der
Geschäftsordnung des Rates.
Ratsherr
Focken erklärt, dass die Möglichkeit der Unterschutzstellung des Müllerhauses,
welches durch den Künstler als Atelier genutzt worden sei, in der öffentlichen
Sitzung diskutiert werden könne. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bittet den
Denkmalschutzbeauftragten Herrn Prof. Dr. Schöndeling um eine Einschätzung.
Dieser erklärt, dass die Antwort auf die Frage nach Denkmalschutz immer dadurch
beantwortet werde, ob das Objekt erhaltenswert sei. Ob die Ortsgeschichte durch
das Gebäude geprägt und es ein Verlust sei, wenn es ohne Denkmalschutz
eventuell abgerissen werden würde. Aus seiner Sicht gehören das Müllerhaus,
welches älter sei als die Mühle, und die Mühle selbst, welche bereits unter
Denkmalschutz stünde, als Ensemble zusammen.
Sowohl
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes als auch der Sachkundige Bürger Schmoll
erklären, dass es hierbei nicht nur um die Gebäude ginge, sondern auch um die
Kunst in und um die Gebäude auf dem Grundstück. Diese hätten den Wert der
Immobilie erheblich steigen lassen. Es sei nun notwendig, den Stiftungszweck,
die Mühle der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zu erfüllen.
StVD’in
Piegeler erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Brüll-Houfer-Stiftung
sei nicht städtisch und rechtlich nicht selbstständig. Sie sei gegründet worden
durch die ehemaligen Eigentümer der Mühle und habe die Stadt Meerbusch als
Treuhänderin zur Seite. Die Stadt Meerbusch habe keinerlei Kompetenzen,
Entscheidungen zur Mühle zu treffen bzw. Mittel aus dem Stiftungsvermögen zu
verwenden. Dies sei ausschließlich Aufgabe des Kuratoriums. Falls dieses es
nicht mehr als möglich erachte, den Stiftungszweck zu erfüllen, gebe es zum
einen die Möglichkeit, dass die Stadt Zuschüsse gewährt. Zum anderen könne der
Fall eintreten, dass bei einer Auflösung der Stiftung das Vermögen an die Stadt
übergehe, gleichzeitig mit der Frage verbunden, wie das Objekt betrieben werden
könne. Erst in diesem Fall läge die Kompetenz für Entscheidungen beim Rat bzw.
dem Kulturausschuss.
Auf
die Frage aus dem Ausschuss, wie das Kuratorium die mögliche
Unterschutzstellung des Müllerhauses sehe, antwortet Herr Blohm-Schröder. Es
gebe hierzu keine eindeutige Meinung, aber man befürchte, dass man durch den
möglichen Denkmalschutz weiter ausgebremst werde, da die Kosten der notwendigen
Sanierung im Rahmen des Denkmalschutzes erheblich größer seien. In diesem Fall
gehe man davon aus, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreichend sei und der
Stiftungszweck nicht mehr erreicht werde. Die Situation derzeit sei äußerst
unbefriedigend, da das Erbe von Brüll nicht der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden könne, da der Zustand der Gebäude dies nicht zulasse.
Ratsherr
Focken betont, dass es die Satzung grundsätzlich zulasse, dass der
Stiftungszweck geändert werde. Er richte den dringenden Appell an das
Kuratorium, dass umgehend ein detailliertes Gutachten zur Sanierung beauftragt
werde, weil dies die Grundlage aller weiteren Schritte sei.
Herr
Dr. Beseler bestätigt dies, erklärt jedoch auch, dass der Kulturausschuss
Entscheidungen dahingehend treffen müsse, ob die Stadt in Osterath
Kulturveranstaltungen durchführen wolle und die Mühle hierfür eine Option sei.
Ratsherr
Jürgens betont, dass nicht der Eigentümer entscheiden könne, wann ein Gebäude
unter Denkmalschutz gestellt werde, sondern die Untere Denkmalschutzbehörde. Er
stelle den Antrag, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen des
Ausschusses eine Beratungsvorlage vorlegen solle, mit der entschieden werden
solle, ob das Müllerhaus unter Denkmalschutz gestellt werde oder nicht. Zudem
beantrage er, dass das Schreiben des MKK zu diesem Thema (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) dem
Ausschuss über das Protokoll bekannt gegeben werde.
Prof.
Dr. Schöndeling erklärt auf Nachfrage, dass der Landschaftsverband Rheinland
(LVR) in einer ersten Stellungnahme das Müllerhaus als nicht schützenswert
bezeichnet habe, er teile diese Meinung jedoch nicht.
Ratsfrau
Danes betont, dass der Grund für diese Sondersitzung ja die Information gewesen
sei, dass ein möglicher Investor das Mühlenhaus abreißen wolle und fragt hier
nach dem Stand der Dinge. Bürgermeister Bommers bestätigt, dass ein möglicher
Investor aufgrund der zu erwartenden, hohen Sanierungskosten abgesprungen sei.
Dipl.-Ing.
Roters erklärt, dass ein Abriss des Müllerhauses nicht so ohne weiteres möglich
sei, da im Rahmen des Umgebungsschutzes Prüfungen darüber notwendig seien.
Ratsherr
Bertholdt erklärt, dass es notwendig sei, das gesamte Ensemble zu erhalten. Aus
seiner Sicht gehe es sogar noch etwas weiter, denn die von Brüll gepflanzten
Bäume seien Bestandteil des ganzen gestalteten Anwesens. Derzeit gebe es noch
keinen konkreten Antrag auf Unterschutzstellung. StVD’in Piegeler zitiert
folgendes aus der Kulturausschusssitzung vom 29. März 2022:
„Ratsherr
Franz-Josef Jürgens stellt den Antrag, das Gutachten des LVR zur nicht
Unterschutzstellung des Müllerhauses durch Herrn Prof. Dr. Schöndeling zu
prüfen und bei Bedarf das Müllerhaus unter Schutz zu stellen.“
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass beim LVR keine Unterschutzstellung des
Müllerhauses gesehen werde. Diese Auffassung teile auch das Kuratorium und die
Verwaltung. Bürgermeister Bommers betont, dass bei einer anderslautenden
Entscheidung der Politik die Verwaltung sich nicht dagegenstellen würde.
Ratsherr
Wartchow stellt den Antrag, eine rechtliche Bewertung der Zuständigkeiten durch
den Justiziar Dr. Saturra zu erhalten. Aus seiner Sicht gebe es zu viele
unterschiedliche Meinungen darüber, ob der Kulturausschuss oder die Untere
Denkmalbehörde über die Unterschutzstellung von Denkmäler entscheiden dürfe.
Der Ausschuss stimmt diesem Antrag einstimmig zu und die Verwaltung sagt eine
solche Bewertung zu.
Ratsherr
Jürgens erklärt, dass Denkmalschutz kein Wunschkonzert sei und der Ausschuss
auch gegenüber anderen Eigentümern von möglichen Denkmälern glaubwürdig bleiben
müsse und wiederholt seine Anträge, über die die Vorsitzende Ratsfrau Dr.
Schomberg abstimmen lässt:
Die
Verwaltung möge in einer der nächsten Sitzungen eine Beratungsvorlage vorlegen,
mit der abschließend eine Entscheidung zur Unterschutzstellung des Müllerhauses
getroffen werden könne.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
(7) |
7 |
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|
Bündnis
90 / Die Grünen (4) |
4 |
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FDP
(2) |
|
|
2 |
SPD
(2) |
2 |
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UWG/Freie
Wähler (1) |
1 |
|
|
Die
Fraktion (1) |
1 |
|
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Gesamt (17) |
15 |
|
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Der
Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.
Dem
zweiten Antrag, nach dem das Schreiben des MKK dem Protokoll beigelegt werden
solle, wird einstimmig gefolgt.