Erster Beigeordneter Maatz erläutert auf Nachfrage die Tagesordnung. Der TOP 2 im öffentlichen Teil diene zur Aussprache nach der vorangegangenen Besichtigung der Mühle. Dass die Informationsvorlage unter TOP 8 im nicht-öffentlichen Teil platziert worden sei, sei der Tatsache geschuldet, dass hierbei etliche Punkte angesprochen seien, die in den Zuständigkeitsbereich der Stiftung fielen und nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden dürften. Dies entspräche den Vorschriften der Geschäftsordnung des Rates.

 

Ratsherr Focken erklärt, dass die Möglichkeit der Unterschutzstellung des Müllerhauses, welches durch den Künstler als Atelier genutzt worden sei, in der öffentlichen Sitzung diskutiert werden könne. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bittet den Denkmalschutzbeauftragten Herrn Prof. Dr. Schöndeling um eine Einschätzung. Dieser erklärt, dass die Antwort auf die Frage nach Denkmalschutz immer dadurch beantwortet werde, ob das Objekt erhaltenswert sei. Ob die Ortsgeschichte durch das Gebäude geprägt und es ein Verlust sei, wenn es ohne Denkmalschutz eventuell abgerissen werden würde. Aus seiner Sicht gehören das Müllerhaus, welches älter sei als die Mühle, und die Mühle selbst, welche bereits unter Denkmalschutz stünde, als Ensemble zusammen.

 

Sowohl Ratsfrau Niederdellmann-Siemes als auch der Sachkundige Bürger Schmoll erklären, dass es hierbei nicht nur um die Gebäude ginge, sondern auch um die Kunst in und um die Gebäude auf dem Grundstück. Diese hätten den Wert der Immobilie erheblich steigen lassen. Es sei nun notwendig, den Stiftungszweck, die Mühle der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zu erfüllen.

 

StVD’in Piegeler erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Brüll-Houfer-Stiftung sei nicht städtisch und rechtlich nicht selbstständig. Sie sei gegründet worden durch die ehemaligen Eigentümer der Mühle und habe die Stadt Meerbusch als Treuhänderin zur Seite. Die Stadt Meerbusch habe keinerlei Kompetenzen, Entscheidungen zur Mühle zu treffen bzw. Mittel aus dem Stiftungsvermögen zu verwenden. Dies sei ausschließlich Aufgabe des Kuratoriums. Falls dieses es nicht mehr als möglich erachte, den Stiftungszweck zu erfüllen, gebe es zum einen die Möglichkeit, dass die Stadt Zuschüsse gewährt. Zum anderen könne der Fall eintreten, dass bei einer Auflösung der Stiftung das Vermögen an die Stadt übergehe, gleichzeitig mit der Frage verbunden, wie das Objekt betrieben werden könne. Erst in diesem Fall läge die Kompetenz für Entscheidungen beim Rat bzw. dem Kulturausschuss.

 

Auf die Frage aus dem Ausschuss, wie das Kuratorium die mögliche Unterschutzstellung des Müllerhauses sehe, antwortet Herr Blohm-Schröder. Es gebe hierzu keine eindeutige Meinung, aber man befürchte, dass man durch den möglichen Denkmalschutz weiter ausgebremst werde, da die Kosten der notwendigen Sanierung im Rahmen des Denkmalschutzes erheblich größer seien. In diesem Fall gehe man davon aus, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreichend sei und der Stiftungszweck nicht mehr erreicht werde. Die Situation derzeit sei äußerst unbefriedigend, da das Erbe von Brüll nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könne, da der Zustand der Gebäude dies nicht zulasse.

 

Ratsherr Focken betont, dass es die Satzung grundsätzlich zulasse, dass der Stiftungszweck geändert werde. Er richte den dringenden Appell an das Kuratorium, dass umgehend ein detailliertes Gutachten zur Sanierung beauftragt werde, weil dies die Grundlage aller weiteren Schritte sei.

 

Herr Dr. Beseler bestätigt dies, erklärt jedoch auch, dass der Kulturausschuss Entscheidungen dahingehend treffen müsse, ob die Stadt in Osterath Kulturveranstaltungen durchführen wolle und die Mühle hierfür eine Option sei.

 

Ratsherr Jürgens betont, dass nicht der Eigentümer entscheiden könne, wann ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werde, sondern die Untere Denkmalschutzbehörde. Er stelle den Antrag, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses eine Beratungsvorlage vorlegen solle, mit der entschieden werden solle, ob das Müllerhaus unter Denkmalschutz gestellt werde oder nicht. Zudem beantrage er, dass das Schreiben des MKK zu diesem Thema (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) dem Ausschuss über das Protokoll bekannt gegeben werde.

 

Prof. Dr. Schöndeling erklärt auf Nachfrage, dass der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in einer ersten Stellungnahme das Müllerhaus als nicht schützenswert bezeichnet habe, er teile diese Meinung jedoch nicht.

 

Ratsfrau Danes betont, dass der Grund für diese Sondersitzung ja die Information gewesen sei, dass ein möglicher Investor das Mühlenhaus abreißen wolle und fragt hier nach dem Stand der Dinge. Bürgermeister Bommers bestätigt, dass ein möglicher Investor aufgrund der zu erwartenden, hohen Sanierungskosten abgesprungen sei.

 

Dipl.-Ing. Roters erklärt, dass ein Abriss des Müllerhauses nicht so ohne weiteres möglich sei, da im Rahmen des Umgebungsschutzes Prüfungen darüber notwendig seien.

 

Ratsherr Bertholdt erklärt, dass es notwendig sei, das gesamte Ensemble zu erhalten. Aus seiner Sicht gehe es sogar noch etwas weiter, denn die von Brüll gepflanzten Bäume seien Bestandteil des ganzen gestalteten Anwesens. Derzeit gebe es noch keinen konkreten Antrag auf Unterschutzstellung. StVD’in Piegeler zitiert folgendes aus der Kulturausschusssitzung vom 29. März 2022:

 

„Ratsherr Franz-Josef Jürgens stellt den Antrag, das Gutachten des LVR zur nicht Unterschutzstellung des Müllerhauses durch Herrn Prof. Dr. Schöndeling zu prüfen und bei Bedarf das Müllerhaus unter Schutz zu stellen.“

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass beim LVR keine Unterschutzstellung des Müllerhauses gesehen werde. Diese Auffassung teile auch das Kuratorium und die Verwaltung. Bürgermeister Bommers betont, dass bei einer anderslautenden Entscheidung der Politik die Verwaltung sich nicht dagegenstellen würde.

 

Ratsherr Wartchow stellt den Antrag, eine rechtliche Bewertung der Zuständigkeiten durch den Justiziar Dr. Saturra zu erhalten. Aus seiner Sicht gebe es zu viele unterschiedliche Meinungen darüber, ob der Kulturausschuss oder die Untere Denkmalbehörde über die Unterschutzstellung von Denkmäler entscheiden dürfe. Der Ausschuss stimmt diesem Antrag einstimmig zu und die Verwaltung sagt eine solche Bewertung zu.

 

Ratsherr Jürgens erklärt, dass Denkmalschutz kein Wunschkonzert sei und der Ausschuss auch gegenüber anderen Eigentümern von möglichen Denkmälern glaubwürdig bleiben müsse und wiederholt seine Anträge, über die die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg abstimmen lässt:

 

Die Verwaltung möge in einer der nächsten Sitzungen eine Beratungsvorlage vorlegen, mit der abschließend eine Entscheidung zur Unterschutzstellung des Müllerhauses getroffen werden könne.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU (7)

7

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen (4)

4

 

 

FDP (2)

 

 

2

SPD (2)

2

 

 

UWG/Freie Wähler (1)

1

 

 

Die Fraktion (1)

1

 

 

Gesamt (17)

15

 

 

 

Der Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.

 

Dem zweiten Antrag, nach dem das Schreiben des MKK dem Protokoll beigelegt werden solle, wird einstimmig gefolgt.