Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.

 


 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage informiert nochmals kurz über Inhalte und Rahmenbedingungen der aktuellen Vereinbarung zur Schuldnerberatung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM). Da die Herren Esser und Simons leider verhindert seien, habe man den jährlichen Bericht hinsichtlich der Situation in Meerbusch in Form einer Folienpräsentation der Einladung bereits beigefügt.

 

Ferner erläutert Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss. Grundsätzlich müsse der Rhein-Kreis Neuss (RKN) die Finanzierung der Schuldnerberatung für  die Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sicherstellen. Die Beratung anderer Personenkreise sei  im Regelfall eine freiwillige Leistung der Kommunen. Bei der Aufbereitung der Finanzierungssituation auf Kreisebene sei allerdings festgestellt worden, dass die Kostenanteile, die von Kreis und Kommunen übernommen würden, sehr stark variieren. So finanziere der Kreis für 139 Fälle in Meerbusch im Rahmen des SGB II und XII derzeit nur 10,3 Stunden, während für 117 sonstige Fälle seitens der Stadt freiwillig 25 Stunden refinanziert würden.

 

Zudem würden kreisweit insgesamt 42,5 % der Kostenanteile an der Schuldnerberatung durch Land, Sparkasse und Trägeranteile finanziert. Meerbusch profitiere allerdings bislang offensichtlich nicht ausreichend von diesen Drittmitteln. Insofern sei es aus städtischer Sicht sinnvoll die Gesamtleistung Schuldnerberatung durch den RKN erbringen zu lassen. Für die Refinanzierung der Kosten durch die Kommunen seien dann unterschiedliche Modelle denkbar. Über die Entwicklung der Gespräche auf Kreisebene werde sie dem Ausschuss berichten.

 

Abschließend stellt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage nochmals fest, dass es sich bei der Schuldnerberatung um eine notwendige und sinnvolle Beratungsleistung handele, die man auch weiterhin vorhalten wolle. Allerdings sei in Meerbusch bisher ein relativ großer Finanzierungsanteil aus städtischen Mitteln aufgewendet worden. In diesem Zusammenhang erklärt Ratsherr Wartchow, dass die Neukonzeption der Finanzierung nicht zwangsläufig dazu führen dürfe, in Meerbusch auf Stunden hinsichtlich der Beratung vor Ort zu verzichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig