Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt
Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2020
geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss
bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung
des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Meerbusch zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis
schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er
den von dem/der Bürgermeister/in aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht
billigt, zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
2.1 Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO
NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020
fest.
2.2 Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2
GO NRW, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 14.013.206,64 € der
Ausgleichsrücklage zuzuführen.
2.3 Die Ratsmitglieder erteilen dem/der
Bürgermeister/in für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5
GO NRW uneingeschränkt Entlastung.
Herr
Dr. Hoffsümmer trägt anhand der im Anhang befindlichen Präsentation den
Sachverhalt vor.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Banse, welcher Weg bzgl. der Ausbuchung des
nach dem NKF-CIG pandemiebedingten Schadens für die Stadt Meerbusch der bessere
sei, Abschreibung oder Eigenkapitalminderung, erläutert Kämmerer Volmerich,
dass eine planmäßige Abschreibung im Gegensatz zur einmaligen Verrechnung mit
dem Eigenkapital ergebnisrelevant sei. Er tendiere daher zur Verrechnung mit
dem Eigenkapital.
Auf
Frage von Ausschussmitglied Jörgens, ob die Ausbuchung für das bzw. ab dem Jahr
2025 erfolgen müsse, bestätigt Kämmerer Volmerich, dass dem so sei.
Ausschussmitglied Gabernig konstatiert, dass die Eigenkapitalminderung faktisch jetzt schon eingetreten sei.
Abstimmungsergebnis:
Zu
1: einstimmig
Zu 2 (2.1 -2.3): einstimmig