Beschlussvorschlag:

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfbericht der gpaNRW, das gpa Kennzahlenset sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

 

2.      Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Ausschussmitglied Jüngerkes äußert den Wunsch, zu den dargestellten Themen eine Verwaltungsvorlage mit aktuellem Stand zu erhalten mit der Konkretisierung, was ggf. bereits umgesetzt oder geplant ist und was nicht umgesetzt werden kann oder soll.

 

Ausschussmitglied Banse weist darauf hin, dass hinsichtlich der Kostensituation im Sozialbereich ein Widerspruch zwischen den einerseits niedrigsten Kosten in NRW und der andererseits bestehenden Empfehlung zu Einsparungen bestehe. Fachbereichsleiter Annacker stellt dar, dass hierfür vergleichsweise hohe Fallzahlen junger Volljähriger ursächlich sein können. Kämmerer Volmerich ergänzt, dass es sich hier lediglich um einen hohen Einzelposten im Haushalt handele, nicht um hohe Kosten im Einzelfall. Es sei ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt worden. Die GPA betrachte wegen der Volatilität beispielsweise der Gewerbesteuer jedoch die Situation eher vorsichtig, da die Stadt in der Lage sein müsse, Schwankungen auf der Einnahmenseite auszugleichen. Aktuell bestehe jedoch insoweit kein konkreter Handlungsbedarf.

 

Der Ausschuss verständigt sich nach kurzer Aussprache auf die Vorgehensweise, dass anhand der von der Verwaltung vorgelegten Aufstellung der Feststellungen und Empfehlungen vorgegangen wird. Fachbereichsleiter Dr. Saturra erläutert zur Systematik des GPA-Berichts, dass die Seiten 1 bis 42 die Methodik der Prüfung darstellen, ohne jedoch konkrete Feststellungen zu beinhalten, Fragen zur Methodik der GPA könne die Verwaltung naturgemäß nicht beantworten.

 

Kämmerer Volmerich weist darauf hin, dass eine Übersicht über die Umsetzung der Feststellungen und Empfehlungen des Berichts aus dem Jahr 2015 nicht vorliege, sondern erst erstellt werden müsse. Hierzu müsse der Bericht nochmals in die Fachbereiche gegeben werden, ein Ergebnis sei vor Erstellung der Niederschrift nicht zu erwarten, daher könne dies auch nicht als Anlage zur Niederschrift vorgelegt werden. Zum Bericht 2015 sei seinerzeit keine Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der GPA erforderlich gewesen. Seinerzeit sei beschlossen worden, den Bericht in die Fachausschüsse zu geben und dort zu beraten. Es sei auch nicht opportun, jetzt Einzelthemen den Fachausschüssen zuzuleiten, sondern den gesamten Bericht. In manchen Bereichen, wie z. B. der Vergabe, bediene sich die Stadt Meerbusch auch Dritter und habe insofern keine Handhabe, Empfehlungen selbst umzusetzen.

 

Auf Frage von Ausschussmitglied Jüngerkes, ob die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention schon in Kraft sei und zum Protokoll gegeben werden könne, erläutert Fachbereichsleiter Dr. Saturra, dass aufgrund der Organisationszuweisung der Bereiche Korruptionsprävention und Sponsoring einerseits und Vergabe andererseits zu verschiedenen Bereichen, manches so nicht umsetzbar sei. Die Dienstanweisung, die sich in weiten Teilen an den Empfehlungen orientiere, sei im April 2022 in Kraft getreten, die Vergabe werde jedoch durch den Rhein-Kreis Neuss wahrgenommen. Die „Dienstanweisung der Stadt Meerbusch zur Korruptionsprävention und zum Umgang mit Sponsoring“ ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Weiter führt er auf den Hinweis von Frau Dr. Schomberg auf die Festlegung von Ansprechpartnern aus, dass der damalige Ratsbeschluss zur Bestellung eines Ratsmitglieds als Ansprechpartner Korruptionsprävention verwundere. Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung müsse einen „behördlichen“ Ansprechpartner benennen und ihm nach den Feststellungen der GPA klare Aufgaben zuweisen. Das Gesetz sehe Ratsmitglieder als Antikorruptionsbeauftragte nicht vor, insofern könne der Rat auch nur im Einklang mit dem Gesetz beschließen. Das Erfordernis des behördlichen Ansprechpartners sei jedenfalls erfüllt. Die Aufgaben und Pflichten der Ratsmitglieder in diesem Zusammenhang werden aus seiner Sicht abschließend durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz und die Ehrenordnung der Stadt Meerbusch geregelt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, ob der Ratsbeschluss aufgehoben werden müsse, ergänzt er: Wegen des Ablaufs der Wahlperiode und der Anknüpfung an das Ratsmandat, das vom seinerzeit benannten Ratsmitglied nicht mehr wahrgenommen werde, habe sich der Vorgang erledigt. Der Beschluss müsse daher nicht aufgehoben werden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Gabernig, welche Empfehlungen nicht in die Dienstanweisung aufgenommen worden sind, ergänzt Fachbereichsleiter Saturra, dass beispielsweise die Schwachstellenanalyse nicht 1:1 umgesetzt werden könne. Man könne z. B. nicht überall ein rotierendes System der Mitarbeitenden zur Korruptionsprävention einführen, da unterschiedliche Berufsbilder nicht beliebig in der Verwaltung einsetzbar seien. Somit könne man derartige Regelungen auch nicht in eine Dienstanweisung übernehmen. Hinsichtlich der Sponsoringleistungen sei ein entsprechender Entwurf einer Mustervereinbarung erarbeitet worden, der auch steuerliche Aspekte mit abdecke.

Frau Dr. Schomberg merkt an verschiedenen Stellen an, dass Formulierungen wie „wird zukünftig umgesetzt“ hinsichtlich der Zeitschiene konkreter gefasst werden sollten.

 

Zum Themenkomplex Bauaufsicht fragt Ausschussmitglied Jörgens nach den konkret beabsichtigten Verbesserungen. Hierauf erläutert Fachbereichsleiterin Briese, dass die Zahlen aus ihrer Sicht unzutreffend ermittelt worden seien, so verfälschen Altfälle, die bereits seit Jahren unbearbeitet seien, das Bild. Stoppzeiten, in denen auf Unterlagen gewartet werde, seien nicht erfasst, statt Werktagen seien Wochentage berechnet worden. Die Doppelbelastung eines Sachbearbeiters, der auch für die IT verantwortlich sei, sei personell nicht berücksichtigt, hier werde derzeit eine Lösung gesucht. Wenn man die Entwicklung der Situation seit Januar 2022 betrachte, sei eine deutliche Verbesserung bereits erkennbar, so würden geschätzt 90% der aktuellen Anträge fristgerecht bearbeitet. Die Fristen von 6 Wochen bzw. 3 Monaten begännen erst zu laufen, wenn die Anträge vollständig mit allen Stellungnahmen, etwa der Brandschutzbehörde, vorlägen. Seit November 2021 sei eine weitere Stelle eingerichtet worden, was auch zu einer Verbesserung geführt habe. Einige der Empfehlungen seien unter Regie der neuen Abteilungsleiterin bereits umgesetzt worden, allem voran das Vieraugenprinzip.

 

Ausschussmitglied Driesel wies auf die Vorzüge der Digitalisierung – u. a. auch für das Homeoffice – hin, hierzu seien jedoch wiederum Schulungen erforderlich. Darauf entgegnete Frau Briese, dass die Digitalisierung bereits in der Umsetzung sei, man arbeite digital und sei auch entsprechend geschult. Aber die Anträge kämen noch in Analogform und könnten wegen der Formate nicht ohne weiteres im zentralen Posteingang digitalisiert werden, wie die übrige Post. Daher könne man zurzeit auch noch nicht vollständig auf Papier verzichten. Es gebe auch keine Verpflichtung, dass Bürger die Anträge digital zu stellen hätten.

 

Ausschussmitglied Damblon weist darauf hin, dass manche Verfahrensweisen schlicht bürgerfreundlich seien und daher eine Änderung nicht unbedingt wünschenswert, etwa die Gebührenerhebung nach Nr. 47 und 48. Längere Verfahrenszeiten ergäben sich im Übrigen auch durch den Umstand, dass die Bürger und Entwurfsverfasser umfassend beraten werden und Gelegenheit zur Nachbesserung erhielten, dies koste Zeit, sei aber ein wichtiger und guter Service.

 

Weiter führt Fachbereichsleiterin Briese aus, dass auch das Meerbusch-spezifische Verfahren zu Verzögerungen führen, insbesondere die höchstens einmal monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises zu § 34 BauGB, die zu Liegezeiten führen. Eine Reduzierung der Einbindung nur für große, von der Verwaltung ausgewählte Bauvorhaben würde hier eine Erleichterung bedeuten.

 

Ausschussmitglied Banse dankte für die ausführliche Darstellung. Ausschussmitglied Gabernig bestätigte aus eigener Erfahrung, dass eine spürbare Verbesserung eingetreten sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, was die Formulierung „soll umgesetzt werden“ in Nrn. 43 – 46 bedeute, legt Frau Briese dar, dass Nr. 46 umgesetzt sei, sich Nr. 45 im Workflow befinde und lediglich Nr. 44 noch nicht in Angriff genommen sei. Das Ermessen sei in diesem Bereich allerdings sehr gering.

Die zentrale Antragserfassung stelle eine Entlastung der technischen Sachbearbeitung dar, führe allerdings auch zu einer Aufwertung im Stellenplan wegen der damit verbundenen höherwertigen Tätigkeit.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, ob man eine Übersicht der Bescheide und eine Erfolgsquote erfassen und zur Verfügung stellen könne, bestätigten Fachbereichsleiterin Briese und Fachbereichsleiter Dr. Saturra, dass darüber bereits Statistik geführt werde und berichtet werden könne.

 

Die aktuelle Zahl der im Durchschnitt in Bearbeitung befindlichen Fälle soll zum Protokoll nachgereicht werden.

 

Der zuständige Fachbereich 4 Stadtplanung und Bauordnung hat hierzu die folgenden Übersichten zur Niederschrift übermittelt:

 

Stand 01.01.2022

2020 (31.12.2020)

unerledigte Fälle aus  2019

230

Eingänge 2020

244

genehmigte 2020

196

zurückgenommene

30

unerledigte Fälle 2020

248

2021 (31.12.2021)

unerledigte Fälle aus 2020

248

Eingänge 2021

265

genehmigte 2021

233

zurückgenommene

30

unerledigte Fälle 2021

250

 

 

Zum Themenkomplex Soziales bat Ausschussmitglied Jörgens um Mitteilung, was sich verändert habe. Fachbereichsleiter Annacker verwies auf die Verbesserung der Vernetzung mit Schulen. Da das Land Prävention einfordere, habe es unter dem Konnexitätsgedanken auch eine entsprechende Refinanzierung für den Stellenplan bereitzustellen. Die Ziele und Leitlinien der Gesamtstrategie seien derzeit in Arbeit, was die bisherigen Ergebnisse angehe, sei er mehr als zufrieden. Die Einschätzung eines hohen Anteils Jugendlicher im Leistungsbezug sei auch immer eine Frage der Vergleichsbasis, man vollziehe hier eine Pflichtaufgabe, bei der eine Fallreduktion an Voraussetzungen geknüpft sei.

 

Frau Dr. Schomberg erkundigt sich nach dem Stand der Digitalen Akte, worauf Fachbereichsleiter Annacker mitteilt, dass die Bearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe jetzt in Sopart begonnen werde, die digitale Akte für Sopart befinde sich in der Entwicklung.

 

Zum Thema Finanzen weist Kämmerer Volmerich darauf hin, dass die Formulierung „sollte“ exakt so gemeint sei, wie sie in der Stellungnahme stehe, da die Empfehlungen nur im Zusammenspiel mit dem Rat umgesetzt werden können. Die Nachfrage von Ausschussmitglied Jörgens, was „überdurchschnittliche Schulden“ bedeuten beantwortet er dahingehend, dass selbstverständlich jeder Cent Schulden einer zu viel sei, jeder zu zahlende Zins einen Aufwand bedeute, für den man keinen Ertrag oder Erfolg verbuchen könne. Am 24.09.22 zur informellen Ratssitzung werden neue Zahlen zur Entwicklung der Verschuldung zur Verfügung stehen. Durch die Entwicklungen des aktuellen Zeitgeschehens liege man derzeit zwar nur knapp über dem Durchschnitt der Verschuldung, dies werde sich jedoch perspektivisch verschlechtern.

 

Der Ausschuss fasst sodann einstimmig ohne Enthaltungen die o.g. Beschlüsse.

 

Frau Dr. Schomberg weist darauf hin, dass im GPA Bericht nicht stehe, wie es zu den dargestellten Zahlen komme und welche Maßnahmen man ergreifen könne. Ausschussmitglied Banse vermisst in diesem Zusammenhang die durchgängige Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, da zum einen die Ausgangsgrößen variieren, es zum anderen ggf. hilfreicher wäre, die eigenen Kennzahlen zu Rate zu ziehen, dies sei im Sinne einer Optimierung besser. Auch Ausschussmitglied Jüngerkes stellt das abstrakte Vergleichsergebnis mit anderen Kommunen in Frage, da beispielsweise geringere Kosten nicht notwendigerweise Sparsamkeit bedeuten, sondern ggf. auch nicht selbst wahrgenommene Aufgaben, für die Fremdleistungen eingekauft werden. Auch Ausschussvorsitzender Becker sieht eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen nicht als in jedem Fall gegeben an.

 

Ausschussmitglied Gabernig schlussfolgert, dass es die politische Aufgabe sei, die Handlungsfelder zu benennen, es gehe nicht darum, die Verwaltung in eine Rechtfertigungsposition zu bringen, sondern Themen politisch weiterzuentwickeln.

 

Frau Dr. Schomberg kommt zurück auf die Seiten 1 – 45 des GPA Berichts und stellt nach kurzer Aussprache für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschlussantrag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss verweist den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und das hierin enthaltene Kennzahlenset zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wird bei 4 Stimmen dafür vom Ausschuss abgewiesen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                   

 

7

 

SPD                                    

 

2

 

FDP                                    

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

4

 

 

UWG / Freie Wähler          

 

1

 

Ratsherr                     

 

 

 

Ratsherr

 

 

 

Gesamt                              

4

12

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1: einstimmig

 

Zu 2: einstimmig