Beschlussvorschlag:
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfbericht der
gpaNRW, das gpa Kennzahlenset sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des
Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
2. Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Ausschussmitglied
Jüngerkes äußert den Wunsch, zu den dargestellten Themen eine
Verwaltungsvorlage mit aktuellem Stand zu erhalten mit der Konkretisierung, was
ggf. bereits umgesetzt oder geplant ist und was nicht umgesetzt werden kann
oder soll.
Ausschussmitglied
Banse weist darauf hin, dass hinsichtlich der Kostensituation im Sozialbereich
ein Widerspruch zwischen den einerseits niedrigsten Kosten in NRW und der
andererseits bestehenden Empfehlung zu Einsparungen bestehe. Fachbereichsleiter
Annacker stellt dar, dass hierfür vergleichsweise hohe Fallzahlen junger
Volljähriger ursächlich sein können. Kämmerer Volmerich ergänzt, dass es sich
hier lediglich um einen hohen Einzelposten im Haushalt handele, nicht um hohe
Kosten im Einzelfall. Es sei ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt worden. Die
GPA betrachte wegen der Volatilität beispielsweise der Gewerbesteuer jedoch die
Situation eher vorsichtig, da die Stadt in der Lage sein müsse, Schwankungen
auf der Einnahmenseite auszugleichen. Aktuell bestehe jedoch insoweit kein
konkreter Handlungsbedarf.
Der
Ausschuss verständigt sich nach kurzer Aussprache auf die Vorgehensweise, dass
anhand der von der Verwaltung vorgelegten Aufstellung der Feststellungen und
Empfehlungen vorgegangen wird. Fachbereichsleiter Dr. Saturra erläutert zur
Systematik des GPA-Berichts, dass die Seiten 1 bis 42 die Methodik der Prüfung
darstellen, ohne jedoch konkrete Feststellungen zu beinhalten, Fragen zur
Methodik der GPA könne die Verwaltung naturgemäß nicht beantworten.
Kämmerer
Volmerich weist darauf hin, dass eine Übersicht über die Umsetzung der
Feststellungen und Empfehlungen des Berichts aus dem Jahr 2015 nicht vorliege,
sondern erst erstellt werden müsse. Hierzu müsse der Bericht nochmals in die
Fachbereiche gegeben werden, ein Ergebnis sei vor Erstellung der Niederschrift
nicht zu erwarten, daher könne dies auch nicht als Anlage zur Niederschrift
vorgelegt werden. Zum Bericht 2015 sei seinerzeit keine Stellungnahme der
Verwaltung gegenüber der GPA erforderlich gewesen. Seinerzeit sei beschlossen
worden, den Bericht in die Fachausschüsse zu geben und dort zu beraten. Es sei
auch nicht opportun, jetzt Einzelthemen den Fachausschüssen zuzuleiten, sondern
den gesamten Bericht. In manchen Bereichen, wie z. B. der Vergabe, bediene sich
die Stadt Meerbusch auch Dritter und habe insofern keine Handhabe, Empfehlungen
selbst umzusetzen.
Auf
Frage von Ausschussmitglied Jüngerkes, ob die Dienstanweisung zur
Korruptionsprävention schon in Kraft sei und zum Protokoll gegeben werden
könne, erläutert Fachbereichsleiter Dr. Saturra, dass aufgrund der
Organisationszuweisung der Bereiche Korruptionsprävention und Sponsoring
einerseits und Vergabe andererseits zu verschiedenen Bereichen, manches so
nicht umsetzbar sei. Die Dienstanweisung, die sich in weiten Teilen an den
Empfehlungen orientiere, sei im April 2022 in Kraft getreten, die Vergabe werde
jedoch durch den Rhein-Kreis Neuss wahrgenommen. Die „Dienstanweisung der Stadt
Meerbusch zur Korruptionsprävention und zum Umgang mit Sponsoring“ ist dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Weiter
führt er auf den Hinweis von Frau Dr. Schomberg auf die Festlegung von
Ansprechpartnern aus, dass der damalige Ratsbeschluss zur Bestellung eines
Ratsmitglieds als Ansprechpartner Korruptionsprävention verwundere. Der
Bürgermeister bzw. die Verwaltung müsse einen „behördlichen“ Ansprechpartner
benennen und ihm nach den Feststellungen der GPA klare Aufgaben zuweisen. Das
Gesetz sehe Ratsmitglieder als Antikorruptionsbeauftragte nicht vor, insofern
könne der Rat auch nur im Einklang mit dem Gesetz beschließen. Das Erfordernis
des behördlichen Ansprechpartners sei jedenfalls erfüllt. Die Aufgaben und
Pflichten der Ratsmitglieder in diesem Zusammenhang werden aus seiner Sicht
abschließend durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz und die Ehrenordnung der
Stadt Meerbusch geregelt.
Auf
Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, ob der Ratsbeschluss aufgehoben werden müsse,
ergänzt er: Wegen des Ablaufs der Wahlperiode und der Anknüpfung an das
Ratsmandat, das vom seinerzeit benannten Ratsmitglied nicht mehr wahrgenommen
werde, habe sich der Vorgang erledigt. Der Beschluss müsse daher nicht aufgehoben
werden.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Gabernig, welche Empfehlungen nicht in die
Dienstanweisung aufgenommen worden sind, ergänzt Fachbereichsleiter Saturra,
dass beispielsweise die Schwachstellenanalyse nicht 1:1 umgesetzt werden könne.
Man könne z. B. nicht überall ein rotierendes System der Mitarbeitenden zur
Korruptionsprävention einführen, da unterschiedliche Berufsbilder nicht
beliebig in der Verwaltung einsetzbar seien. Somit könne man derartige
Regelungen auch nicht in eine Dienstanweisung übernehmen. Hinsichtlich der
Sponsoringleistungen sei ein entsprechender Entwurf einer Mustervereinbarung
erarbeitet worden, der auch steuerliche Aspekte mit abdecke.
Frau
Dr. Schomberg merkt an verschiedenen Stellen an, dass Formulierungen wie „wird
zukünftig umgesetzt“ hinsichtlich der Zeitschiene konkreter gefasst werden
sollten.
Zum
Themenkomplex Bauaufsicht fragt Ausschussmitglied Jörgens nach den konkret
beabsichtigten Verbesserungen. Hierauf erläutert Fachbereichsleiterin Briese,
dass die Zahlen aus ihrer Sicht unzutreffend ermittelt worden seien, so
verfälschen Altfälle, die bereits seit Jahren unbearbeitet seien, das Bild.
Stoppzeiten, in denen auf Unterlagen gewartet werde, seien nicht erfasst, statt
Werktagen seien Wochentage berechnet worden. Die Doppelbelastung eines
Sachbearbeiters, der auch für die IT verantwortlich sei, sei personell nicht
berücksichtigt, hier werde derzeit eine Lösung gesucht. Wenn man die
Entwicklung der Situation seit Januar 2022 betrachte, sei eine deutliche Verbesserung
bereits erkennbar, so würden geschätzt 90% der aktuellen Anträge fristgerecht
bearbeitet. Die Fristen von 6 Wochen bzw. 3 Monaten begännen erst zu laufen,
wenn die Anträge vollständig mit allen Stellungnahmen, etwa der
Brandschutzbehörde, vorlägen. Seit November 2021 sei eine weitere Stelle
eingerichtet worden, was auch zu einer Verbesserung geführt habe. Einige der
Empfehlungen seien unter Regie der neuen Abteilungsleiterin bereits umgesetzt
worden, allem voran das Vieraugenprinzip.
Ausschussmitglied
Driesel wies auf die Vorzüge der Digitalisierung – u. a. auch für das
Homeoffice – hin, hierzu seien jedoch wiederum Schulungen erforderlich. Darauf
entgegnete Frau Briese, dass die Digitalisierung bereits in der Umsetzung sei,
man arbeite digital und sei auch entsprechend geschult. Aber die Anträge kämen
noch in Analogform und könnten wegen der Formate nicht ohne weiteres im
zentralen Posteingang digitalisiert werden, wie die übrige Post. Daher könne
man zurzeit auch noch nicht vollständig auf Papier verzichten. Es gebe auch
keine Verpflichtung, dass Bürger die Anträge digital zu stellen hätten.
Ausschussmitglied
Damblon weist darauf hin, dass manche Verfahrensweisen schlicht
bürgerfreundlich seien und daher eine Änderung nicht unbedingt wünschenswert, etwa
die Gebührenerhebung nach Nr. 47 und 48. Längere Verfahrenszeiten ergäben sich
im Übrigen auch durch den Umstand, dass die Bürger und Entwurfsverfasser
umfassend beraten werden und Gelegenheit zur Nachbesserung erhielten, dies
koste Zeit, sei aber ein wichtiger und guter Service.
Weiter
führt Fachbereichsleiterin Briese aus, dass auch das Meerbusch-spezifische
Verfahren zu Verzögerungen führen, insbesondere die höchstens einmal
monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises zu § 34 BauGB, die zu Liegezeiten
führen. Eine Reduzierung der Einbindung nur für große, von der Verwaltung
ausgewählte Bauvorhaben würde hier eine Erleichterung bedeuten.
Ausschussmitglied
Banse dankte für die ausführliche Darstellung. Ausschussmitglied Gabernig
bestätigte aus eigener Erfahrung, dass eine spürbare Verbesserung eingetreten
sei.
Auf
Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, was die Formulierung „soll umgesetzt werden“
in Nrn. 43 – 46 bedeute, legt Frau Briese dar, dass Nr. 46 umgesetzt sei, sich
Nr. 45 im Workflow befinde und lediglich Nr. 44 noch nicht in Angriff genommen
sei. Das Ermessen sei in diesem Bereich allerdings sehr gering.
Die
zentrale Antragserfassung stelle eine Entlastung der technischen
Sachbearbeitung dar, führe allerdings auch zu einer Aufwertung im Stellenplan wegen
der damit verbundenen höherwertigen Tätigkeit.
Auf
weitere Nachfrage von Frau Dr. Schomberg, ob man eine Übersicht der Bescheide
und eine Erfolgsquote erfassen und zur Verfügung stellen könne, bestätigten
Fachbereichsleiterin Briese und Fachbereichsleiter Dr. Saturra, dass darüber
bereits Statistik geführt werde und berichtet werden könne.
Die aktuelle Zahl
der im Durchschnitt in Bearbeitung befindlichen Fälle soll zum Protokoll
nachgereicht werden.
Der zuständige
Fachbereich 4 Stadtplanung und Bauordnung hat hierzu die folgenden Übersichten
zur Niederschrift übermittelt:
Stand
01.01.2022 |
|||
2020 (31.12.2020) |
|||
unerledigte Fälle aus 2019 |
230 |
||
Eingänge 2020 |
244 |
||
genehmigte 2020 |
196 |
||
zurückgenommene |
30 |
||
unerledigte Fälle 2020 |
248 |
||
2021 (31.12.2021) |
|||
unerledigte Fälle aus 2020 |
248 |
||
Eingänge 2021 |
265 |
||
genehmigte 2021 |
233 |
||
zurückgenommene |
30 |
||
unerledigte Fälle 2021 |
250 |
Zum
Themenkomplex Soziales bat Ausschussmitglied Jörgens um Mitteilung, was sich
verändert habe. Fachbereichsleiter Annacker verwies auf die Verbesserung der
Vernetzung mit Schulen. Da das Land Prävention einfordere, habe es unter dem
Konnexitätsgedanken auch eine entsprechende Refinanzierung für den Stellenplan
bereitzustellen. Die Ziele und Leitlinien der Gesamtstrategie seien derzeit in
Arbeit, was die bisherigen Ergebnisse angehe, sei er mehr als zufrieden. Die
Einschätzung eines hohen Anteils Jugendlicher im Leistungsbezug sei auch immer
eine Frage der Vergleichsbasis, man vollziehe hier eine Pflichtaufgabe, bei der
eine Fallreduktion an Voraussetzungen geknüpft sei.
Frau
Dr. Schomberg erkundigt sich nach dem Stand der Digitalen Akte, worauf
Fachbereichsleiter Annacker mitteilt, dass die Bearbeitung der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe jetzt in Sopart begonnen werde, die digitale Akte für Sopart
befinde sich in der Entwicklung.
Zum
Thema Finanzen weist Kämmerer Volmerich darauf hin, dass die Formulierung
„sollte“ exakt so gemeint sei, wie sie in der Stellungnahme stehe, da die
Empfehlungen nur im Zusammenspiel mit dem Rat umgesetzt werden können. Die
Nachfrage von Ausschussmitglied Jörgens, was „überdurchschnittliche Schulden“
bedeuten beantwortet er dahingehend, dass selbstverständlich jeder Cent
Schulden einer zu viel sei, jeder zu zahlende Zins einen Aufwand bedeute, für
den man keinen Ertrag oder Erfolg verbuchen könne. Am 24.09.22 zur informellen
Ratssitzung werden neue Zahlen zur Entwicklung der Verschuldung zur Verfügung
stehen. Durch die Entwicklungen des aktuellen Zeitgeschehens liege man derzeit
zwar nur knapp über dem Durchschnitt der Verschuldung, dies werde sich jedoch
perspektivisch verschlechtern.
Der
Ausschuss fasst sodann einstimmig ohne Enthaltungen die o.g. Beschlüsse.
Frau
Dr. Schomberg weist darauf hin, dass im GPA Bericht nicht stehe, wie es zu den
dargestellten Zahlen komme und welche Maßnahmen man ergreifen könne.
Ausschussmitglied Banse vermisst in diesem Zusammenhang die durchgängige
Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, da zum einen die Ausgangsgrößen
variieren, es zum anderen ggf. hilfreicher wäre, die eigenen Kennzahlen zu Rate
zu ziehen, dies sei im Sinne einer Optimierung besser. Auch Ausschussmitglied
Jüngerkes stellt das abstrakte Vergleichsergebnis mit anderen Kommunen in
Frage, da beispielsweise geringere Kosten nicht notwendigerweise Sparsamkeit
bedeuten, sondern ggf. auch nicht selbst wahrgenommene Aufgaben, für die
Fremdleistungen eingekauft werden. Auch Ausschussvorsitzender Becker sieht eine
Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen nicht als in jedem Fall gegeben an.
Ausschussmitglied
Gabernig schlussfolgert, dass es die politische Aufgabe sei, die
Handlungsfelder zu benennen, es gehe nicht darum, die Verwaltung in eine
Rechtfertigungsposition zu bringen, sondern Themen politisch
weiterzuentwickeln.
Frau
Dr. Schomberg kommt zurück auf die Seiten 1 – 45 des GPA Berichts und stellt
nach kurzer Aussprache für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Beschlussantrag:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss verweist den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und
das hierin enthaltene Kennzahlenset zur weiteren Beratung in die
Fachausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wird bei 4 Stimmen dafür vom Ausschuss abgewiesen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD |
|
2 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
4 |
|
|
UWG / Freie
Wähler |
|
1 |
|
Ratsherr |
|
|
|
Ratsherr |
|
|
|
Gesamt |
4 |
12 |
|
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: einstimmig
Zu 2: einstimmig