Sitzung: 21.11.2012 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Nach
Hinweis auf das vorliegende Schreiben des Ministeriums präsentiert Herr
Unzeitig im Detail die Planung. Da die Sichtdreiecke und Abschleppkurven für
die Autofahrer zu beachten sind, müssen zwei Bäume gefällt werden. Die
Lärmschutzwand ist an der im Plan ersichtlichen Stelle wegen der Abstandsflächen
zu errichten. Aus diesem Grund kann die Ausfahrt nicht verschoben werden. Der
Auftrag für die Maßnahme soll bald erteilt werden und Ende des Jahres ist mit
dem Baubeginn zu rechnen.
Sachkundigem
Bürger Quaß ist nicht ersichtlich, warum hier Bäume gefällt werden müssen und
bei anderen Ausfahrten auch Sichtbehinderungen z. B. durch Bäume vorliegen
dürfen.
Herr
Unzeitig teilt mit, dass bei öffentlichen Straßen und Plätzen die Richtlinien
über die Anlage von Stadtstraßen zu beachten sind. Dies ist bei privaten
Flächen nicht der Fall.
Beratendes
Mitglied Hauke bezweifelt die alte Bauleitplanung als Rechtsgrundlage. Auch
habe das Ministerium undeutlich geantwortet. Eine Ampel in Höhe Düsseldorfer
Straße 67 würde die verkehrstechnischen Probleme lösen. Die Verwaltung habe
einige Aspekte in der Vorplanung nicht berücksichtigt.
Der
Vorsitzende hält fest, dass die Planungen abgeschlossen sind und nunmehr
Verpflichtungen bestehen.
Herr
Unzeitig beantwortet weitere Fragen.
Sachkundiger
Bürger Quaß bittet darum, der Niederschrift die genannten Richtlinien
beizufügen.
Anmerkung der Schriftführerin: Als Anlagen sind die Anfrage des Ratsherrn Müller – Zentrumspartei – vom 08.11.2012 und auszugsweise die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beigefügt.