Nach Hinweis auf das vorliegende Schreiben des Ministeriums präsentiert Herr Unzeitig im Detail die Planung. Da die Sichtdreiecke und Abschleppkurven für die Autofahrer zu beachten sind, müssen zwei Bäume gefällt werden. Die Lärmschutzwand ist an der im Plan ersichtlichen Stelle wegen der Abstandsflächen zu errichten. Aus diesem Grund kann die Ausfahrt nicht verschoben werden. Der Auftrag für die Maßnahme soll bald erteilt werden und Ende des Jahres ist mit dem Baubeginn zu rechnen.

 

Sachkundigem Bürger Quaß ist nicht ersichtlich, warum hier Bäume gefällt werden müssen und bei anderen Ausfahrten auch Sichtbehinderungen z. B. durch Bäume vorliegen dürfen.

Herr Unzeitig teilt mit, dass bei öffentlichen Straßen und Plätzen die Richtlinien über die Anlage von Stadtstraßen zu beachten sind. Dies ist bei privaten Flächen nicht der Fall.

 

Beratendes Mitglied Hauke bezweifelt die alte Bauleitplanung als Rechtsgrundlage. Auch habe das Ministerium undeutlich geantwortet. Eine Ampel in Höhe Düsseldorfer Straße 67 würde die verkehrstechnischen Probleme lösen. Die Verwaltung habe einige Aspekte in der Vorplanung nicht berücksichtigt.

 

Der Vorsitzende hält fest, dass die Planungen abgeschlossen sind und nunmehr Verpflichtungen bestehen.

 

Herr Unzeitig beantwortet weitere Fragen.

 

Sachkundiger Bürger Quaß bittet darum, der Niederschrift die genannten Richtlinien beizufügen.

 

 

Anmerkung der Schriftführerin: Als Anlagen sind die Anfrage des Ratsherrn Müller – Zentrumspartei – vom 08.11.2012 und auszugsweise die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beigefügt.