Beschluss:
Die Stadt Meerbusch
versagt dem Konverter-Vorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen und gibt
im derzeit laufenden Anhörungsverfahren zu der vom Rhein-Kreis Neuss
beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich des
Konverters eine noch zu erstellende Stellungnahme in diesem Sinne ab.
Die seitens der
Fraktionen eingereichten Ergänzungsvorschläge werden entsprechend abgestimmt
und aufgenommen.
Bürgermeister
Bommers weist auf die vorliegenden Ergänzungsanträge der Fraktionen von CDU,
FDP und UWG hin.
Es besteht
Einvernehmen, diese zusammenzufassen. Die Ergänzungen werden durch Dr. Saturra
sowie den RA Dr. Durinke in die Stellungnahme eingearbeitet und den Fraktionen
vor Versand an den RKN zur finalen Abstimmung nochmals zugesandt.
Auf Nachfrage
erläutert Dr. Saturra, dass nicht gesichert sei, dass alle beim Rhein-Kreis
vorliegenden Stellungnahmen, Gutachten etc. vor Ende der Frist eingesehen
werden könnten um inhaltlich tiefgreifend darauf zu antworten. Entsprechend
sollte ein allgemeiner Vorbehalt einer späteren Ausführung zu einzelnen Themen
in die Stellungnahme aufgenommen werden. Zu den Auswirkungen der fortwährenden
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt führt er aus, dass der
Rhein-Kreis Neuss davon ausginge, dass dies aufgrund der inzwischen
vorliegenden, nachgearbeiteten und vollständigen Antragsunterlagen und
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange etc. rechtswidrig erfolge.
Demnach ersetze der Rhein-Kreis das gemeindliche Einvernehmen. Ein damit
einhergehender Zeitverzug könne durch die Rechtswidrigkeit der Versagung zu
Schadensersatzansprüchen des Antragstellers Amprion ggü. der Stadt führen. Da
jedoch noch keine Genehmigung als solche erteilt sei, entstünde durch die
Versagung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach jetziger
Auffassung kein Zeitverzug.
Hinsichtlich
möglicher Kostenbeteiligungen der Stadt an privaten Klageverfahren weist er
darauf hin, dass dies durch den Rat im Rahmen der Budgethoheit beschlossen
werden müsse. Die Stadt sei nicht befugt, rechtsberatende Tätigkeiten für
(private) Dritte aufzunehmen, insofern könne – wenn überhaupt – nur eine
finanzielle Unterstützung erfolgen. Klagebefugt seien grundsätzlich nur
diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Genehmigung des Konverters in
ihren Rechten eingeschränkt würden. Es sei nicht bekannt, wer und wie viele
dies seien. Eine Prognose sei ebenfalls schwierig, insofern könne eine
notwendige Mittelbereitstellung für Anwalts- und Prozesskosten derzeit noch
nicht ermittelt werden.
Sodann lässt Bürgermeister
Bommers über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig