Beschluss:

 

Die Stadt Meerbusch versagt dem Konverter-Vorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen und gibt im derzeit laufenden Anhörungsverfahren zu der vom Rhein-Kreis Neuss beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich des Konverters eine noch zu erstellende Stellungnahme in diesem Sinne ab.

 

Die seitens der Fraktionen eingereichten Ergänzungsvorschläge werden entsprechend abgestimmt und aufgenommen.

 


Bürgermeister Bommers weist auf die vorliegenden Ergänzungsanträge der Fraktionen von CDU, FDP und UWG hin.

 

Es besteht Einvernehmen, diese zusammenzufassen. Die Ergänzungen werden durch Dr. Saturra sowie den RA Dr. Durinke in die Stellungnahme eingearbeitet und den Fraktionen vor Versand an den RKN zur finalen Abstimmung nochmals zugesandt.

 

Auf Nachfrage erläutert Dr. Saturra, dass nicht gesichert sei, dass alle beim Rhein-Kreis vorliegenden Stellungnahmen, Gutachten etc. vor Ende der Frist eingesehen werden könnten um inhaltlich tiefgreifend darauf zu antworten. Entsprechend sollte ein allgemeiner Vorbehalt einer späteren Ausführung zu einzelnen Themen in die Stellungnahme aufgenommen werden. Zu den Auswirkungen der fortwährenden Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt führt er aus, dass der Rhein-Kreis Neuss davon ausginge, dass dies aufgrund der inzwischen vorliegenden, nachgearbeiteten und vollständigen Antragsunterlagen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange etc. rechtswidrig erfolge. Demnach ersetze der Rhein-Kreis das gemeindliche Einvernehmen. Ein damit einhergehender Zeitverzug könne durch die Rechtswidrigkeit der Versagung zu Schadensersatzansprüchen des Antragstellers Amprion ggü. der Stadt führen. Da jedoch noch keine Genehmigung als solche erteilt sei, entstünde durch die Versagung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach jetziger Auffassung kein Zeitverzug.

 

Hinsichtlich möglicher Kostenbeteiligungen der Stadt an privaten Klageverfahren weist er darauf hin, dass dies durch den Rat im Rahmen der Budgethoheit beschlossen werden müsse. Die Stadt sei nicht befugt, rechtsberatende Tätigkeiten für (private) Dritte aufzunehmen, insofern könne – wenn überhaupt – nur eine finanzielle Unterstützung erfolgen. Klagebefugt seien grundsätzlich nur diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Genehmigung des Konverters in ihren Rechten eingeschränkt würden. Es sei nicht bekannt, wer und wie viele dies seien. Eine Prognose sei ebenfalls schwierig, insofern könne eine notwendige Mittelbereitstellung für Anwalts- und Prozesskosten derzeit noch nicht ermittelt werden.

 

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über die Vorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig