Beschluss:
1.
Den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 313 (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-Lank‑Latum, „Uerdinger Straße /
Claudiusstraße / Schulstraße“ (Anlage 3 der
Vorlage), wird als Satzung gemäß §
10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April
2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in
Kraft getreten am 26. April), als Satzung beschlossen.
Der
räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt: im
Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 93, 265, 267,
272, 274, 276, 332, 333, 336, 337, 362 und 421, im Osten durch das Flurstück 98
(„Schulstraße“), im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie im
Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“).
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Der Beschluss sei dort mehrheitlich gefasst worden.
Ratsherr Peters und
Ratsherr Quaß lehnen die Beschlussfassung aufgrund der Umfänge der geplanten
Bebauung ab.
Ratsherr Gabernig,
Ratsherr Damblon und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führen aus, dass die
Unterschutzstellung der Villa Jansen die ursprünglich geplante Bebauung
eingeschränkt habe, insofern sei mit der Innenverdichtung im hinteren Bereich
nun ein maßvoller Kompromiss entstanden, gleichwohl man anerkenne, dass die
Anwohner in ihrem freien Blick eingeschränkt würden.
Sodann lässt Bürgermeister Bommers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
1 |
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
9 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Schalley
(AfD) |
|
1 |
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
38 |
10 |
2 |