Nachtrag: 05.08.2022 Nummer 2

Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt die E-Scooter Strategie der Stadt Meerbusch und beauftragt die Verwaltung die zur Umsetzung benötigte Sondernutzungssatzung zu erarbeiten sowie die ScooterStationen sukzessive einzurichten.

 


Frau Frey erläutert, dass die mit E-Scootern verbundenen Beschwerden in den vergangenen Monaten bereits deutlich zurückgegangen seien und die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung daher ausreichend seien. Diese Einschätzung entspreche auch dem Eindruck des Ordnungsamts.

 

Ratsfrau Niegeloh äußert Bedenken, dass zum einen der vorgeschlagene Beschwerdezeitraum von

 48 h zu lang sei, zum anderen der Bereich der Stadtteilzentren nicht definiert sei, der von dem free-floating-Prinzip ausgeschlossen werden solle. Darüber hinaus sei die vorgeschlagene Sondernutzungsgebühr von 20 € pro Jahr und pro Roller im Vergleich zum Düsseldorfer Beispiel zu niedrig angesetzt. Dem schließen sich Ratsherren Schoenauer und Quaß an und ergänzen, dass die angesetzte Gebühr auskömmlich sein sollte, um den mit dem E-Scooter-Sharing verbundenen Aufwand der Verwaltung zu decken. Frau Frey erläutert, dass die Verwaltung bewusst eine geringere Gebühr als in Düsseldorf gewählt habe, da sich der Verwaltungsaufwand auf einem deutlich niedrigeren Niveau bewege. Außerdem wäre noch unklar, ob gegen die angehobene Gebühr von 50 € gerichtlich vorgegangen werde. Die rechtliche Lage der vorgeschlagenen Beschränkung der Anbieterzahl sei ebenfalls ungewiss. Die Stadt Bremen (an der sich das vorgeschlagene Konzept der Verwaltung orientiert) habe zwar keine Zweifel kundgetan, allerdings habe die Verwaltung von Anbieterseite den Hinweis bekommen, dass eine Klage nicht ausgeschlossen sei.

 

Weiterhin wird der Wunsch geäußert, auch in Zone B ScooterStationen einzurichten und in den Fußgängerzonen ein allgemeines Parkverbot einzurichten. Ratsfrau Niegeloh spricht sich sogar für ein stadtweites stationsgebundenes Sharing-System aus Ausschussvorsitzender Dr. Nieberding gibt daraufhin zu bedenken, dass für das Abstellen von E-Tretrollern dieselben gesetzlichen Regelungen zum Abstellen gelten wie für Fahrräder. Das Abstellen sei im öffentlichen Raum grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Darüber hinaus gehende Verbote müssten daher ausreichend begründbar sein.

 

Frau Frey ergänzt, dass die vorgeschlagenen Standorte weder was deren Lage noch deren Anzahl betrifft, nicht als abschließend zu verstehen seien. Es könnten jederzeit neue Stationen eingerichtet werden. Ein durchgehendes Netz an Abstellflächen mache in Meerbusch allerdings wenig Sinn, da die Distanzen dafür zu weit seien und der vorhandene Straßenraum dies nicht hergebe.

 

Aus der Diskussion ergibt sich Einigkeit darüber, dass weiterer Beratungsbedarf besteht und zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden kann. Ratsherr Wagner beantragt daraufhin die Vertagung des Beschlusses.


Antrag: Die Beschlussfassung wird vertagt. Bis zur nächsten Sitzung reichen die einzelnen Fraktionen Ihre Änderungsanträge schriftlich ein. Der Konzeptentwurf wird im Anschluss angepasst und in der darauffolgenden Sitzung im November beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

           

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

17

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: vertagt