Nachtrag: 05.08.2022 Nummer 2
Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Mobilität
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Vorlage: DezIII/1517/2022
Beschluss:
Der Ausschuss für
Mobilität beschließt die E-Scooter Strategie der Stadt Meerbusch und beauftragt
die Verwaltung die zur Umsetzung benötigte Sondernutzungssatzung zu erarbeiten
sowie die ScooterStationen sukzessive einzurichten.
Frau
Frey erläutert, dass die mit E-Scootern verbundenen Beschwerden in den
vergangenen Monaten bereits deutlich zurückgegangen seien und die in der
Vorlage beschriebenen Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung daher ausreichend
seien. Diese Einschätzung entspreche auch dem Eindruck des Ordnungsamts.
Ratsfrau
Niegeloh äußert Bedenken, dass zum einen der vorgeschlagene Beschwerdezeitraum
von
48 h zu lang sei, zum anderen der Bereich der
Stadtteilzentren nicht definiert sei, der von dem free-floating-Prinzip
ausgeschlossen werden solle. Darüber hinaus sei die vorgeschlagene
Sondernutzungsgebühr von 20 € pro Jahr und pro Roller im Vergleich zum
Düsseldorfer Beispiel zu niedrig angesetzt. Dem schließen sich Ratsherren
Schoenauer und Quaß an und ergänzen, dass die angesetzte Gebühr auskömmlich
sein sollte, um den mit dem E-Scooter-Sharing verbundenen Aufwand der
Verwaltung zu decken. Frau Frey erläutert, dass die Verwaltung bewusst eine
geringere Gebühr als in Düsseldorf gewählt habe, da sich der Verwaltungsaufwand
auf einem deutlich niedrigeren Niveau bewege. Außerdem wäre noch unklar, ob
gegen die angehobene Gebühr von 50 € gerichtlich vorgegangen werde. Die
rechtliche Lage der vorgeschlagenen Beschränkung der Anbieterzahl sei ebenfalls
ungewiss. Die Stadt Bremen (an der sich das vorgeschlagene Konzept der
Verwaltung orientiert) habe zwar keine Zweifel kundgetan, allerdings habe die
Verwaltung von Anbieterseite den Hinweis bekommen, dass eine Klage nicht
ausgeschlossen sei.
Weiterhin
wird der Wunsch geäußert, auch in Zone B ScooterStationen einzurichten und in
den Fußgängerzonen ein allgemeines Parkverbot einzurichten. Ratsfrau Niegeloh
spricht sich sogar für ein stadtweites stationsgebundenes Sharing-System aus
Ausschussvorsitzender Dr. Nieberding gibt daraufhin zu bedenken, dass für das
Abstellen von E-Tretrollern dieselben gesetzlichen Regelungen zum Abstellen
gelten wie für Fahrräder. Das Abstellen sei im öffentlichen Raum grundsätzlich
ohne Einschränkungen möglich. Darüber hinaus gehende Verbote müssten daher
ausreichend begründbar sein.
Frau
Frey ergänzt, dass die vorgeschlagenen Standorte weder was deren Lage noch
deren Anzahl betrifft, nicht als abschließend zu verstehen seien. Es könnten
jederzeit neue Stationen eingerichtet werden. Ein durchgehendes Netz an
Abstellflächen mache in Meerbusch allerdings wenig Sinn, da die Distanzen dafür
zu weit seien und der vorhandene Straßenraum dies nicht hergebe.
Aus der
Diskussion ergibt sich Einigkeit darüber, dass weiterer Beratungsbedarf besteht
und zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden kann. Ratsherr
Wagner beantragt daraufhin die Vertagung des Beschlusses.
Antrag: Die Beschlussfassung
wird vertagt. Bis zur nächsten Sitzung reichen die einzelnen Fraktionen Ihre
Änderungsanträge schriftlich ein. Der Konzeptentwurf wird im Anschluss
angepasst und in der darauffolgenden Sitzung im November beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
2 |
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|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
4 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE FRAKTION |
1 |
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Gesamt: |
17 |
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Abstimmungsergebnis:
vertagt