Technischer Beigeordneter Assenmacher weist auf die Klage bezüglich der Tempo 30-Zone auf der Claudiusstraße hin, gegen die die Verwaltung in Revision gehen werde. Er erläutert, dass weitere Klagen gegen Tempo 30 und deren Einrichtungen (z.B. Schwellen) zu befürchten sind. Die Gerichtsurteile fielen hier bisher contra Tempo 30 aus da der Ermessenspielraum der Kommunen sehr eng ausgelegt sei. Weiter berichtet er, dass die Stadt Meerbusch bereits Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ sei.