Frau Wachs, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, erläutert ausführlich die Vor- und Nachteile der von der Verwaltung und der Firma Lidl vorgeschlagenen Standorte für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Meerbusch-Lank-Latum.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend wird von Frau Wachs unter städtebaulichen Aspekten der Standort Uerdinger Straße, Autohaus Platen favorisiert. Allerdings sei gemäß dem Ratsbeschluss vom 01.09.2021 dort kein Lebensmittelmarkt zulässig.

 

Anschließend beantwortet Frau Wachs Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Es wird diskutiert, ob eine erneute Änderung der Planungsziele des B-Plans 325 vorgenommen werden sollte. Dieses lehnt die CDU-Fraktion ausdrücklich ab. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, sich mangels Alternativen noch einmal kritisch mit dem Beschluss vom 01.09.2021 auseinander zu setzen und ihn gegebenenfalls zu revidieren, da die Versorgungslage schlecht sei und der Bürgerwille, einen Supermarkt anzusiedeln, außer Acht gelassen werde. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass es sich bei den vorgeschlagenen Standorten lediglich um theoretische Möglichkeiten handle, da keins der bewerteten Grundstücke in städtischem Besitz sei. Eine schnelle Realisierung sei aus diesem Grund nur an der Kierster Straße auf einem städtischen Grundstück möglich. Diesen Standort hält Frau Wachs aus Sicht eines Lebensmittelunternehmens für unattraktiv. Sachkundiger Bürger Wagner gibt zu bedenken, dass andere Interessenten außer Lidl möglicherweise weitere Vorschläge machen könnten. Ratsherr Peters betont, dass der Standort im Lanker Norden liegen solle. Ratsherr Schönauer und sachkundiger Bürger Schmoll erwarten kreative Vorschläge zur Nutzung des ihrerseits favorisierten Standortes an der Uerdinger Straße/Schulstraße. Frau Wachs erläutert, dass sich dieser Standort nach dem neuen Einzelhandelserlass an den Zentralen Versorgungsbereich „anschmiege“, der Grundstückszuschnitt allerdings ungeeignet sei und Erweiterungsmöglichkeiten nicht ersichtlich seien.

 

Aufgrund mehrerer Hinweise und Rückfragen wird klargestellt, dass die Festsetzungen in Bebauungsplänen hinsichtlich der zulässigen Verkaufsfläche verbindlich seien. Die Betreiber haben kein „Anrecht“ auf großflächige Märkte.