Beschluss:

 

1.       Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 313 (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 313, Meerbusch-LankLatum, Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße (Anlage 3), wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen vom 14. Juli 1994 (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April), als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 93, 265, 267, 272, 274, 276, 332, 333, 336, 337, 362 und 421, im Osten durch das Flurstück 98 („Schulstraße“), im Süden durch das Flurstück 928 („Claudiusstraße“) sowie im Westen durch das Flurstück 75 („Uerdinger Straße“).

 


Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt der Ausschussvorsitzende Damblon abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

4

UWG/Freie Wähler

1

 

DIE FRAKTION

 

1

Gesamt:

12

4

1