Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1460/2022
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen der 1. Änderung des
Bebauungsplans 136 „Wohnbebauung Hoterhof *G“ vom 18.12.1987 (Inkrafttreten)
für folgende wesentliche Befreiungstatbestände gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) zu:
-
Abweichung
von der festgesetzten Baugrenze,
-
Abweichung
von der Fläche für Garagen und Stellplätzen,
-
Überfahrt
Erschließungsfläche Fuß- und Radweg,
Ergänzende
Auflagen:
- Die Garage zu
Wohnhaus C wird mit deutlichem Abstand zum Fuß und Radweg geplant, so dass sie nicht zu einer
Einengung führt.
- Die öffentliche Widmung des Fuß- und Radweges ist zu prüfen.
- Die Herstellung einer ausreichenden Erschließung zu Haus A und B einschließlich Beleuchtung ist vom Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen.
Ratsherr
Schönauer trägt vor, dass die Garage zu Haus C an der vorgeschlagenen Stelle
den Fuß- und Radweg zu sehr einenge. Es sei sinnvoller, diese an einer anderen
geeigneten Stelle (neben
der Garage des Nachbarhauses oder direkt im Anschluss an das zu errichtende
Gebäude) einzuplanen. Zudem sei der Weg öffentlich zu widmen.
Hinsichtlich
der Erschließung der Häuser herrscht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass die
anstehende Erschließung im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 308 „Ehemalige
Barbara-Gerretz Schule“ berücksichtigt werden solle und dass mit den Bauherren
Kostenvereinbarungen zu treffen seien.
Ausschussvorsitzender
Damblon lässt über diese Änderung des Beschlussvorschlages abstimmen. Der
Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.
Hinsichtlich
der Erschließung der Häuser herrscht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass die anstehende
Erschließung Barbara-Gerretz Schule berücksichtigt werden solle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig