Frau Anja Bull-Bannon meldet sich zu Wort und bemängelt, dass der Bürgerantrag gem. § 24 GO vom 03.04.2022 zur Planung zum Baugebiet Kalverdonk wieder nicht auf der Tagesordnung stehe und fragt, ob sie darauf vertrauen könne, dass bis zu dessen Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 22.09.2022 kein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werde.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass der Beschluss über die Auslobung eines städtbaulichen Wettbewerbes erst am 22.09.2022 gefasst werden solle. Vorher werde in dieser Sitzung jedoch über die Bürgeranregung entschieden. Insofern könne sie sich darauf verlassen, dass dahingehend zwischenzeitlich nichts passiere.

 

Frau Bull-Bannon fragt, ob die Änderung auf Seite 113 des IHKO bezüglich der aufgeschlosseneren Haltung der Bürger nach dem Ortstermin gestrichen werden könne, da dieses nicht der Realität entspräche. Die Anzahl der Personen, die sich dem Bürgerantrag, die Planung des Baugebietes Kalverdonk nicht fortzusetzen bzw. deutlich zu verkleinern, anschließen, nehme ständig zu.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass bei einer Fortsetzung der Planung wiederum eine Fortsetzung der Bürgerbeteiligung erfolge. Er regt an, dass unter TOP 3 die politische Diskussion über dieses Thema erfolgen könne.

 

 

Herr Thomas Pfützenreuter stellt die Frage, wie die Ausgaben für die Maßnahmen des IHKO konkret finanziert werden sollen. Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass acht Maßnahmen ausgewählt worden seien, für die eine Förderung in Höhe von 50% beim Land NRW beantragt werden solle. Im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheide die Politik über die Durchführung jeder einzelnen Maßnahme. Wie im Einzelnen die Deckung im Haushalt erfolge, sei derzeit noch nicht zu beantworten, da weder die Genehmigung der Förderung noch die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen feststehe. Wichtig sei es jedoch, die Fördergelder zu beantragen. Grundlage und Voraussetzung dafür sei das zu beschließende Gesamtkonzept.

 

 

Frau Dr. Blaum fragt, ob es möglich sei, die Gutachten zum geplanten Baugebiet Kalverdonk dem BUND als Träger öffentlicher Belange schon vor den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden könne. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Gutachten zunächst der Politik und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich sein werden.

 

Frau Dr. Blaum möchte wissen, ob sich das Grundstück, auf dem das GEC ein Gebäude errichten möchte, innerhalb des B-Plan Böhler II befinde. Dieses bejaht Technischer Beigeordneter Assenmacher.

Frau Dr. Blaum fragt, ob für das Flurstück 105 (ein Hof am Deich) schon eine Bauvoranfrage gestellt wurde. Technischer Beigeordneter Assenmacher schlägt vor, dass Frau Dr. Blaum sich an Frau Rabe, Abteilungsleiterin Bauordnung, wenden soll.

 

Frau Dr. Blaum stellt die Frage, warum der Vorträge zu TOP 2 (Sachstandsbericht Neubaugebiet „Am Oberen Feld“ – B-Plan Nr. 315) zu TOP 3 (Sachstandsbericht über das angepasste städtebauliche Konzept als Grundlage für die weitere Bauleitplanung Meerbusch-Büderich „Areal Böhler II“) der letzten Sitzung des Ausschusses nicht dem Protokoll beigefügt wurden und ob das nachgeholt werden könne. Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt zu, dass dieses geprüft und gegebenenfalls nachgeholt werde.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Vorträge sind nun im Ratsinformationssystem ersichtlich.

 

Frau Dr. Blaum bezieht sich auf den TOP 2 (Sachstandsbericht Neubaugebiet „Am Oberen Feld“ – B-Plan Nr. 315) der letzten Ausschusssitzung und fragt, wo der Aufstellungsbeschluss zu finden sei. Technischer Beigeordneter Assenmacher teilt mit, dass es noch keinen Aufstellungsbeschluss gebe. Zu diesem Thema habe es bisher lediglich eine Informationsvorlage gegeben.