Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Beschlussfassung zur Implementierung des Updates der ITK zum Kita-Navigator 4 einschließlich des Vergabeverfahrens nach Gale-Shapley zu vertagen.

 


Anhand eines Kurzfilmes der Uni Braunschweig wird die Funktion der Zuordnung eines Betreuungsplatzes im Vergabeverfahren nach Gale-Shapley vorgestellt.

 

Im Anschluss werden Für und Wider des arithmetischen Verfahrens diskutiert. Frau Fandel beantwortet Nachfragen und betont, dass die vollständige Vergabe aller Plätze an einem festgelegten Stichtag insbesondere für die Eltern einen deutlichen Zeitgewinn und Planungssicherheit bewirke. Das derzeitige Verfahren nehme bis zur Vergabe der letzten Plätze mehrere Wochen in Anspruch. Berücksichtigt seien dabei die Priorisierung der Eltern und der Kita, so dass im Ergebnis jedes Kind in der am besten passenden Kita berücksichtigt werde. Besondere Vergabekriterien – z.B. Geschwisterregelung, Mitarbeiterkinder, Inklusion – könnten transparent Berücksichtigung finden.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass der Weg zur Wunsch-Kita z.B. durch Kennenlernen von Eltern/Kind/Kita unverändert bleibe, lediglich die Vergabe könne deutlich schneller erfolgen. Die Träger hätten weitgehende Zustimmung rückgemeldet, lediglich eine Kita habe schriftliche Nachfragen gestellt, die inhaltlich hätten ausgeräumt werden können. Das Dokument werde dem Protokoll beigefügt. Eine Befragung der Eltern habe nicht stattgefunden, jedoch sei die Rückmeldung aus Kommunen, die das Vergabeverfahren bereits anwendeten, durchweg positiv.

 

Ratsherr Mocka begrüßt das Vergabeverfahren als transparent und neutral und regt die erneute Prüfung der Aufnahme der Kindertagespflege in das Vergabeverfahren an. Fachbereichsleiter Annacker verweist auf den nicht unerheblichen Aufwand, der insbesondere für die Tagespflegepersonen entstehen würde und die Problematik der unterjährigen Vergabe. Er sagt aber zu, die Möglichkeiten mit dem Tagesmütterverein zu diskutieren, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

 

Fachbereichsleiter Annacker führt weiter aus, dass sich alle aufgeworfenen Fragen zur Vergabe bereits heute stellten. Jeder Träger stelle im Rahmen seiner Trägerautonomie seine eigenen Kriterien auf und wähle Wunsch-Kinder aus; ebenso die Eltern nach ihren persönlichen Auswahlkriterien die Wunsch-Kita. Garant für den Betreuungsplatz sei jedoch das Jugendamt. Entscheidend sei, dass nach dem arithmetischen Vergabeverfahren im Ergebnis jedes Kind einer Kita zugewiesen werde, die es in seine Priorisierungsliste aufgenommen habe. Aufgrund der noch bestehenden Mangelverwaltung würden aber weiterhin Kinder unversorgt bleiben. Hierüber könnten Eltern aber deutlich früher informiert werden, so dass sie handlungsfähig seien.

 

Ratsherr Jörgens berichtet, dass in seiner Fraktion intensiv über das Angebot diskutiert worden sei und Unklarheit bestehe, ob ein mathematischer Algorithmus dem Anliegen gerecht werden könne. Zudem seien die Bedingungen für den Algorithmus im sozialen Kontext zu diskutieren und festzulegen. Mit Dank für die Beantwortung vieler Fragen und weitere Informationen beantragt er die Vertagung der Beschlussfassung aufgrund weiteren Beratungsbedarfs in der Fraktion.

 

Bei einer Ablehnung wird dem Antrag auf Vertagung zugestimmt. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               Vertagung mehrheitlich beschlossen

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

SPD

-

 

 

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

-

 

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

 

1

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

5

 

 

Gesamt:

12

1