Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2022/2023 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz mit dem Land abzurechnen.

 


Fachbereichsleiter Annacker verweist zunächst auf die zum Stand 15.03. beschlossene Bedarfsplanung und gibt sodann einen Überblick über die in der aktuellen Vorlage erläuterten erforderlichen Aktualisierungsbedarfe. Neben der Notwendigkeit von Überbelegungen werde das Votum des Ausschusses erbeten, zur Realisierung von Rechtsansprüchen nach geeigneten Provisorien zu suchen, um pädagogische Ausrichtungen bestmöglich gewährleisten zu können.

 

Ratsherr Fliege kündigt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag an, äußert jedoch Unzufriedenheit mit der erneuten Notwendigkeit von Überbelegungen und dem insgesamt unzureichenden Raumangebot.

 

Ratsherr Jörgens schließt sich diesen Ausführungen grundsätzlich an und verweist ergänzend auf mögliche Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg. Zudem erfordere zusätzliches Raumangebot zusätzliches Personal, so dass sich erneut die Frage nach möglichem Einsatz auch von Nicht-Fachkräften stelle.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass der Verzicht auf Ausbauplanung wegen Unwägbarkeiten bei der Personalakquise keine Option sein könne.

Die derzeitige Planung in Nierst sehe ein Provisorium in örtlicher Nähe zur Kita Mullewapp vor, so dass dort eingesetztes, zusätzliches Personal in den späteren Neubau der Kita übernommen werden könne. Für Osterath bestehe weiterhin die Hoffnung, dass der Investor tatsächlich baue und die neue Einrichtung zum Kita-Jahr 2023/2024 belegt werden könne.

Auch für die Verwaltung seien Überbelegungen unstreitig pädagogisch nicht sinnvoll und zudem eine zusätzliche Belastung für das Personal. Die geäußerte Unzufriedenheit werde daher geteilt, im Ergebnis stünden jedoch keine Grundstücke entsprechend § 34 BauGB zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zum Einsatz der ehemaligen Kita Sonnengarten erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die ehemaligen Gruppenräume für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine umgebaut worden seien. Das angrenzende ehemalige Familienzentrum stehe für niederschwellige Betreuungsangebote zur Verfügung. Voraussetzung dieses Brückenprojektes sei die Nähe zu den Eltern, welche bei Unterbringung der Eltern in der ehemaligen Kita und Betreuung der Kinder im ehemaligen Familienzentrum gewährleistet sei. 

 

Hinsichtlich der Anregung von Ratsherrn Fliege zur Dauerausschreibung von ErzieherInnen-Stellen erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass diese auf der städtischen Homepage bereits vorhanden sei. Letztlich könne aber die Beibehaltung des Fachkräftegebotes bei gleichzeitigem Rechtsanspruch auf Dauer nicht funktionieren. So sei nicht nachvollziehbar, warum z.B. eine ausgebildete Tagesmutter, die alleine bis zu 5 Kinder betreuen dürfe, nicht als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden könne. Über die Notwendigkeit zur Änderung des Stellenportals sei aus dem Kreis der Jugendamtsleiter bereits an die Kommunalen Spitzenverbände berichtet worden.

 

Zur Überlegung von Ratsherrn Fliege, durch einen Waldkindergarten neue Betreuungsplätze zu schaffen ohne zusätzlichen Raumbedarf erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die Voraussetzungen bereits vor Jahren geprüft worden seien. Grundsätzlich handele es sich um ein schönes Konzept, jedoch sei für wenige Kinder ein höherer Personalbedarf gegeben; zudem bestünden Hindernisse hinsichtlich der Baugenehmigung für den erforderlichen Bauwagen. Im Ergebnis sei die Möglichkeit verworfen worden. Ratsherr Mocka berichtet hier über ein gelungenes Projekt der Stadt Hilden.

 

Sachkundiger Bürger Eimer weist bezüglich der Personalsituation darauf hin, dass ein grundsätzliches Problem bei der Ausbildung von ErzieherInnen auch im Mangel an Lehrkräften bestehe. Bewerber gebe es ausreichend, diese müssten jedoch vorab einen Praxisplatz vorweisen können. Eine weitere Möglichkeit bestehe zudem – z.B. für Alltagshelfer – im Besuch eines Abendlehrganges bei der Kaiserswerther Diakonie bei entsprechender Mehrbelastung. Aktuell bedeute Personalgewinnung allerdings in der Regel lediglich Trägerwechsel.

 

Ratsherr Jörgens appelliert an die zukünftigen Koalitionspartner in der Landesregierung, die Gelegenheit zu nutzen, das Fachkräftegebot zu thematisieren.

 

Anschließend wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.

 

 

Ergänzung der Schriftführerin:

Dem Protokoll ist der Schnellbrief 315/2022 des Städte- und Gemeindebundes vom 02.06.2022 zum Thema „Fachkräftemangel im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder“ zur Information beigefügt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig