Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule und Sport beschließen:

a)    Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Rhein-Kreis Neuss die Verteilung der landesseitig geförderten Stellen der Schulsozialarbeit (ehemals BuT, jetzt „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“) wie folgt zu vereinbaren: Von den 1,75 Stellenanteilen sollen 0,5 Stellenanteile auf die Realschule Osterath und 1,25 Stellen auf die Grundschulen in Büderich sozialräumlich verteilt werden.

b)      Die städtischen Jugendsozialarbeiter an Schulen werden insbesondere in den Grundschulen der Stadtteile Lank-Latum, Strümp und Osterath, ebenfalls auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes tätig.

c)       Der Jugendhilfeausschuss spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass die Landesförderung für die ehemaligen BuT-Stellen 1:1 an Meerbusch weitergereicht wird und in der Folge diese Stellen in den städtischen Stellenplan einfließen.

Die gewählte Verteilung und die konzeptionellen Schwerpunkte werden zum Schuljahr 2022/2023 eingeführt und sind jährlich – erstmalig zum Schuljahr 2023/2024 – zu evaluieren und die Ergebnisse im Ausschuss zu erörtern. 


Erster Beigeordneter Maatz führt aus, dass erstmals neben der landfinanzierten Schulsozialarbeit – ehemals BuT – erfreulicherweise auch kommunalfinanzierte Jugendsozialarbeit an Schulen angeboten werden könne. Die 3 Jugendsozialarbeiter – Samantha Brößel und Jan Zimmermann stellen sich dem Ausschuss kurz vor, Barbara Zündorf beginnt am 01.06.2022 – würden das „BuT-Team“ an 5 Grundschulen in Meerbusch auf Basis eines sozialräumlichen Konzeptes unterstützen. Das Konzept sehe 60% Tätigkeit an den Schulen, 30% sonstige Projekte in Meerbusch, 10% Verwaltungstätigkeit vor und sei mit allen Beteiligten abgestimmt. Bezüglich der sich aus a) und b) des Beschlussvorschlages ergebenden Stellen sei beabsichtigt, zum Stellenplan 2023 die Entfristung der aktuell befristeten 3. Stelle vorzuschlagen.

Hinsichtlich der unter c) dargelegten Stellen erfolge die Koordination der ehemaligen BuT-Stellen derzeit noch beim Rhein-Kreis Neuss, was sich bei der Weiterleitung der Landesförderung mindernd auswirke. Die Stadt Meerbusch wie auch andere kreisangehörige Kommunen seien der Auffassung, dass eine Koordination vor Ort zielgerichteter erfolgen könne und setzten sich für die vollständige Weiterleitung der Landesförderung an die Kommunen ein. Der Rhein-Kreis Neuss halte noch am bisherigen Verfahren fest, werde es aber evaluieren. Mit dem Beschlussvorschlag unter c) werde die Unterstützung des JHA bei den Verhandlungen mit dem Rhein-Kreis Neuss erbeten.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig