Herr Trapp stellt die Ausbauplanung der Bahn für den Hausbahnsteig am Osterather Bahnhof vor, die vom Eisenbahn-Bundesamt ohne Berücksichtigung der von der Stadt vorgebrachten Bedenken genehmigt worden sei.

Da die Planung mit den Vorstellungen der Stadt Meerbusch weder über kurze Wege für Personen mit Handicap noch über die spätere Realisierbarkeit der Unterführung, hier insbesondere der südöstlichen Fußgängerunterführung, übereinstimmt, hat die Bahn die Stadt Meerbusch in die Klage getrieben. Die Klage gegen die hier vorgestellte Ausbauplanung ist beim OVG des Landes NRW in Münster anhängig.

Auf Nachfrage von Ratsherr Rettig antwortet Herr Trapp, dass für den Ausbau des Bahnsteiges und der Gleise unterschiedliche Tochtergesellschaften der DB zuständig seien.