Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.

 

Benennung von Beschlussvorlagen

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes regt an, bei der Benennung von Beschlussvorlagen auf einen deutlichen Bezug nicht nur zum allgemeinen Inhalt, sondern auch zum beabsichtigten Beschluss zu achten. Eine zu allgemeine Benennung von Vorlagen führe ggfs. zu einer Verwirrung im Zuge der Beratungen.