CDO Dohmen erläutert den Sachstand bei der Nutzung des Kommunal.Portal NRW und stellt dabei die Eckdaten zu dessen Einführung vor.

 

Ratsfrau Driesel fragt nach den konkreten Abläufen und erkundigt sich, ob für die Nutzung des Kommunal.Portal NRW ein Servicekonto erforderlich ist.

 

CDO Dohmen erklärt, dass ein Servicekonto schon vorhanden ist, zudem sich jede Person einen Zugang holen kann, um sich anzumelden. Das OZG fordert die Zurverfügungstellung von digitalen Dienstleistungen. CDO Dohmen erläutert, dass noch keine umsetzbaren Dienstleistungen seitens des KDN zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde aber vom KDN zwischenzeitlich kommuniziert, dass bis Ende des Jahres 2022 umsetzbare Dienstleistungen zur Verfügung stehen sollen. Diese Dienstleistungen müssen vor Veröffentlichung innerhalb der Verwaltung mit den Fachbereichen getestet werden.

 

Ratsfrau Driesel führt aus, dass die Anmeldung beim Servicekonto für den*die Bürger*in im Moment nutzlos sei, da noch keine Dienstleistungen konkret angeboten werden.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann erklärt, dass eine Priorisierung zur Umsetzung von ein oder zwei Projekten, die dann zuerst genutzt werden können, erfolgen wird.

 

CDO Dohmen erläutert, dass Eigenentwicklungen nicht eingebunden werden können. Die Entwicklungen für das Kommunalportal.NRW erfolgen durch den KDN.