Herr Annacker berichtet, dass aktuell 622 ukrainische Flüchtlinge in Meerbusch untergebracht sind. Während andere Städte die ukrainischen Flüchtlinge bereits in Turnhallen unterbringen müssen, sind die Menschen in Meerbusch größtenteils noch in privat angebotenen Unterbringungsmöglichkeiten. Die Gastgeberfamilien werden mit einem Kostenersatz für die private Unterbringung unterstützt.

Die ehemalige Kindertageseinrichtung „Sonnengarten“ kann aller Voraussicht nach in der nächsten Woche bereits belegt werden. Herr Annacker stellt die Einrichtung als sehr gelungenes Projekt vor, in der Familien ein privater Rückzugsraum geboten sowie die eigene Versorgung durch eine Gemeinschaftsküche sichergestellt wird. Auch für die beiden Turnhallen (Stettiner Straße, Lank-Latum, 80 Plätze und am Erwin-Heerich-Haus, Osterath, 40 Plätze) ist eine baldige Abnahme vorgesehen. Wegen der Brandschutzvorschriften ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig. Die Tagesschicht wird vom Verein Meerbusch hilft e.V. organisiert, nachts wird eine Sicherheitsfirma die Überwachung übernehmen. Für die ukrainischen Flüchtlinge in den Turnhallen wird kein Catering erforderlich sein, da ebenfalls eine Selbstversorgung ermöglicht wird. Die Unterbringung in beiden Turnhallen mit vier Personen auf 24 qm ist sehr großzügig geplant worden, zusätzlich gibt es abschließbare Türen. Somit ist die Situation deutlich besser als in der Flüchtlingskrise 2015.

Unter den ankommenden Flüchtlingen aus der Ukraine sind noch immer viele Mütter mit Kindern, insgesamt sind in den letzten Wochen weniger Menschen nach Meerbusch gekommen. Die Erfüllungsquote nach dem Verteilungsschlüssel hat die Stadt Meerbusch erfüllt und liegt sogar deutlich über 100 %.

Im Jugendamt wurde ein Begrüßungsteam gegründet, das mit dem externen Träger Kinder- und Jugendhilfe Rheinland die Familien mit minderjährigen Kindern besucht, um einen möglichen Hilfebedarf festzustellen. Bei bisher 60 Besuchen konnte in 18 Fällen ein Hilfebedarf festgestellt werden, auch eine Trauma-Gruppe ist geplant.

Der Wohnungsmarkt reagiert sehr wohlwollend auf ukrainische Flüchtlinge, so dass einige Familien, insbesondere der Personenkreis der alleinerziehenden Mütter mit Kindern, bereits eine Wohnung finden konnten.

Der geplante Rechtskreiswechsel zum Jobcenter für die ukrainischen Flüchtlinge, die bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben, kann nicht wie geplant zum 01.06.2022 vollzogen werden, weil das dazugehörige Gesetz noch nicht verabschiedet werden konnte. Die Leistungen werden für Juni aller Voraussicht nach nochmal von der Stadt Meerbusch ausgezahlt. 

Herr Möhr bedankt sich bei der Abteilung für ausländische Flüchtlinge sowie beim gesamten Fachbereich 2 – Soziale Hilfen / Jugend für die geleistete Arbeit und die gute Betreuung der Flüchtlinge.

Herr Mocka fragt nach weiteren Plätzen für die Betreuung von Kleinkindern. Herr Annacker antwortet, dass bisher 45 Kinder nicht mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung versorgt werden konnten. Es gibt bereits Überlegungen zu provisorischen Einrichtungen und Beratungen darüber im Jugendhilfeausschuss. Für die Umsetzung verschiedener Projekte werden aber auch entsprechende Fachkräfte benötigt. In der Unterkunft der ehemaligen Kita Sonnengarten ist ein neues Brückenprojekt mit Meerbusch hilft e.V. geplant.

Auf Nachfrage von Herrn Möhr wird von Herrn Annacker ergänzt, dass Schulplätze vergeben werden konnten. Die Kinder und Jugendlichen konnten gut ins Schulleben integriert werden. Teilweise hatten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine noch Online-Unterricht.

Herr Focken hebt hervor, dass auch die Meerbuscher Bevölkerung einen großen Anteil am Gelingen der Aufnahme vieler Geflüchteter hat. Er bittet darum, die Situation für die Flüchtlinge aus den anderen Herkunftsländern nicht aus dem Blickwinkel zu verlieren.

Herr Annacker stellt dar, dass die Situation im Jahr 2015 eine ganz andere gewesen ist. Damals sind viele alleinstehende Männer nach Deutschland gekommen, heute sind es in der Mehrheit Frauen mit Kindern.

Herr Möhr fragt nach dem Rechtskreiswechsel zum Jobcenter und ob ein vereinfachtes Antragsverfahren angestrebt wird. Der Rhein-Kreis Neuss wirkt momentan darauf hin, die normalerweise geforderten Unterlagen vom Jobcenter zu reduzieren. Durch eine Einwilligung zur Datenweitergabe können die bereits für die Asylbewerberleistungen eingereichten Unterlagen direkt an das Jobcenter weitergegeben werden, so dass ein vollständiges Antragsverfahren nicht erforderlich sein soll, erklärt Herr Annacker.