Beschluss:
- Für
den am 21. Mai 1982 durch Bekanntmachung in Kraft getretenen Bebauungsplan
53 A „Feuer- und Rettungswache“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gefasst.
- Der
Rat der Stadt Meerbusch beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig