Beschluss:

 

  1. Für den am 21. Mai 1982 durch Bekanntmachung in Kraft getretenen Bebauungsplan 53 A „Feuer- und Rettungswache“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gefasst.

 

  1. Der Rat der Stadt Meerbusch beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig