Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschluss:

 

  1. Für den als Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich “Meerbuscher Straße / Insterburger Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 326 gem. § 9 Abs. 2a BauGB gefasst.

 

  1. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Der Rat der Stadt Meerbusch nimmt den Lageplan zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig