Beschluss:
- Für
den als Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich “Meerbuscher Straße /
Insterburger Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 326 gem. § 9 Abs. 2a BauGB
gefasst.
- Das
Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
- Der
Rat der Stadt Meerbusch nimmt den Lageplan zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig