Sitzung: 26.04.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB1/1499/2022
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den
Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen.
Ratsherr Damblon
regt an, auch den Baumarkt sowie das Gartencenter an der Krefelder Straße in
den Bereich der Ladenöffnung einzubeziehen.
Bürgermeister
Bommers weist darauf hin, dass dies bereits geprüft, jedoch rechtlich nicht
möglich sei.
Ratsherr Gabernig
erörtert, dass der Maimarkt ursprünglich ein Handwerker- und Bauernmarkt
gewesen sei. Sachlich sei es daher gerechtfertigt, einen Baumarkt sowie ein
Gartencenter anlässlich des Marktes zu öffnen.
Justiziar Dr.
Saturra führt aus, dass laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
nicht die Art des Gewerbes eine Öffnung rechtfertige, sondern die räumliche
Nähe der geöffneten Ladenlokale zum Markt. Eine diesbezügliche Klage der
Gewerkschaft ver.di sei vor wenigen Jahren bereits erfolgreich gewesen, sodass
von einer Zulässigkeit der Öffnung nicht ausgegangen werden könne.
Ratsherr Peters und
Ratsfrau Niegeloh weisen auf die Stellungnahme der evangelischen Kirche hin,
die durch den Markt eine Beeinträchtigung der ebenfalls stattfindenden
Konfirmation befürchtet und daher eine Verschiebung des Maimarktes anregt.
Bürgermeister Bommers führt hierzu aus, dass diese Stellungnahme im Zuge der Planungen und Genehmigung berücksichtigt worden sei, von einer tatsächlichen Einschränkung der Konfirmation durch den Markt jedoch nicht ausgegangen werden müsse. Es werde zudem darauf geachtet, dass im Bereich der Kirche ausreichend Parkmöglichkeiten freigehalten würden. Eine Verschiebung des traditionellen Maimarktes erscheine daher unverhältnismäßig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig