Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen.

 


Ratsherr Damblon regt an, auch den Baumarkt sowie das Gartencenter an der Krefelder Straße in den Bereich der Ladenöffnung einzubeziehen.

 

Bürgermeister Bommers weist darauf hin, dass dies bereits geprüft, jedoch rechtlich nicht möglich sei.

 

Ratsherr Gabernig erörtert, dass der Maimarkt ursprünglich ein Handwerker- und Bauernmarkt gewesen sei. Sachlich sei es daher gerechtfertigt, einen Baumarkt sowie ein Gartencenter anlässlich des Marktes zu öffnen.

 

Justiziar Dr. Saturra führt aus, dass laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht die Art des Gewerbes eine Öffnung rechtfertige, sondern die räumliche Nähe der geöffneten Ladenlokale zum Markt. Eine diesbezügliche Klage der Gewerkschaft ver.di sei vor wenigen Jahren bereits erfolgreich gewesen, sodass von einer Zulässigkeit der Öffnung nicht ausgegangen werden könne.

 

Ratsherr Peters und Ratsfrau Niegeloh weisen auf die Stellungnahme der evangelischen Kirche hin, die durch den Markt eine Beeinträchtigung der ebenfalls stattfindenden Konfirmation befürchtet und daher eine Verschiebung des Maimarktes anregt.

 

Bürgermeister Bommers führt hierzu aus, dass diese Stellungnahme im Zuge der Planungen und Genehmigung berücksichtigt worden sei, von einer tatsächlichen Einschränkung der Konfirmation durch den Markt jedoch nicht ausgegangen werden müsse. Es werde zudem darauf geachtet, dass im Bereich der Kirche ausreichend Parkmöglichkeiten freigehalten würden. Eine Verschiebung des traditionellen Maimarktes erscheine daher unverhältnismäßig.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig