Beschluss:

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 wird zugestimmt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18, Meerbusch-LankLatum, „Gonellastraße 25-31 / Am Ismerhof“, wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), beschlossen

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 484, 483, 183 und 384 der Flur 4, Gemarkung Lank (Gonellastr. 25 - 31) und ist ca. 1.630 m² groß.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

Rat

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

22

 

SPD                                     

7

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

12

 

UWG                                   

2

 

 

Die Fraktion                        

1

 

Schalley (AfD)                     

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                       

38

13