Ausschussvorsitzender Trautmann erklärt, dass über den ursprünglichen Antrag des Ratsherrn Rettig nicht abgestimmt wurde, da dieser verfristet war. Anregungen, die Ratsherr Rettig in Bezug auf die Homepage der Stadt Meerbusch gemacht hat, wurden zudem umgesetzt.

 

Ratsherr Becker führt aus, dass Ratsherr Rettig lediglich eine Anfrage gestellt habe. Einen Antrag hätte Ratsherr Rettig als Einzelperson nicht stellen dürfen.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann verweist auf die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meerbusch vom 30 September 2015, insbesondere auf die Regelungen des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 1.