Gibt es von der
Deutschen Bahn AG neben der wenig weiterführenden Information der Deutschen
Bahn an den Mobilitätsausschuss am 02.12.2021 eine weitere Rückmeldung?
Antwort:
Ja. Die Bahn AG
stellte bereits neue Anträge für Sperrpausen im Herbst 2022. Ob diese genehmigt
werden, wird sich nach der bahninternen Koordinierung, welche laut Bahn AG im
Juni 2022 abgeschlossen sein sollen, zeigen.
Wenn ja, gibt es
neue Erkenntnisse bezüglich des Baubeginns und des geplanten Bauablaufs sowie
der Zeitspanne in welcher das Bauwerk errichtet werden soll?
Antwort:
Bei einer neuen
Sperrpause im Herbst 2022 würde sich die Baumaßnahme um ein ½ - 1 Jahr
verzögern, bezogen auf die ursprünglich angesetzte Bauzeit.
Wenn nein, mit
welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Stadt Meerbusch z.B. für die
Unterhaltung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Infrastruktur (Stichwort:
Feuerwache in Meerbusch-Osterath)?
Antwort:
Die Unterhaltung
erfolgt im Zeithorizont ungeachtet der Errichtung der Unterführung, insofern
entstehen keine Mehrkosten.
Am 14.12.2017 hat
die Stadt Meerbusch mit der DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen (Straße NRW) und dem Bund eine Kreuzungsvereinbarung
getroffen, in welcher als Bauzeitraum die Jahre 2019-2023 genannt werden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich nun aus dieser
Kreuzungsvereinbarung?
Antwort:
Aus der
Kreuzungsvereinbarung ergeben sich keine rechtlichen Möglichkeiten bzgl. den
Bauzeiten.
Besteht aus Sicht
der Stadt eine Möglichkeit, der Deutschen Bahn AG die oben genannten
zusätzlichen Kosten als Verursacher der Verzögerung in Rechnung zu stellen und
sie so in Regress zu nehmen?
Antwort:
Aus der
Kreuzungsvereinbarung ergeben sich keine rechtlichen Möglichkeiten bzgl.
etwaiger Mehrkosten Kosten anderer Infrastrukturprojekten.
Besteht aus Sicht
der Stadt eine Möglichkeit, die Streckennutzung der Bahn zu begrenzen, um die
Sperrzeiten auf der Meerbuscher und der Strümper Straße zu reduzieren?
Antwort:
Nein. Die
Netznutzung der Bahn kann nicht von kommunaler Seite derart beeinflusst werden.
Die Bahn AG betonte in diesem Zusammenhang auch, dass der Güterverkehr für die
Lieferketten und die Personenförderung vorrangig sind.
In der
Kreuzungsvereinbarung wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Meerbusch an
der Umsetzung der Maßnahme mit 5.435.239 Euro (mit Förderung auf 3.132.700
Euro) festgelegt. Aufgrund von Preissteigerungen im Baubereich dürfte mit
erheblichen zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Was plant die Stadt Meerbusch
bezüglich dieser Kosten? Was ist mit den in der Kreuzungsvereinbarung
vorgesehenen Förderungen? Stehen diese auch noch zur Verfügung, wenn sich der
Bau der Unterführung, wie von der Bahn angekündigt, auf unbestimmte Zeit
verzögert?
Antwort:
Es wurden 2
Förderanträge gestellt.
1.)
Kreuzungsbedingte Maßnahmen - Förderrichtlinien Stadtverkehr (ehemalig GVFG)
Dieser Antrag wurde
genehmigt und ist finanziell bereits abgewickelt.
2.) Sonderwünsche
Stadt - Förderrichtlinien Stadtverkehr (ehemalig GVFG)
Antrag liegt der
Bezirksregierung genehmigungsreif vor. Antrag auf zuwendungsunschädlichen
Baubeginn wurde gestellt und liegt vor.
Bauzeitverzögerungen
werden dem Zuschussgeber gemeldet, so dass dies in der Förderung berücksichtigt
werden kann.
Die Bahn und
Straßen.NRW planen für Juni/Juli 2022 eine Kostenanpassung, bei der etwaige
Preissteigerungen berücksichtigt werden. Wenn der Stadt diese Kostenanpassung
vorliegt werden ggfs. zusätzliche Mittel für die kommenden Haushalte beantragt.
Bei bekannten
Kostensteigerungen wird ein entsprechender Antrag beim Zuschussgeber gestellt.
Die
Fußgängerunterführung am Bahnhof sollte bereits im Oktober 2021 eröffnet
werden. Hat die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt, wann die Eröffnung nun erfolgen
soll? Wenn nein, was plant die Stadt, um die derzeitige Situation zu
verbessern? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, die Bahn zu
bewegen, endlich die Unterführung freizugeben?
Antwort:
Die Bahn AG
versicherte, die Unterführung sofort nach Abschluss der
Beleuchtungsinstallation zu eröffnen. Dies sollte im Februar/März 2022
erfolgen. Die Gründe für die Verzögerung bei der Beleuchtung sind die bekannten
Lieferengpässe bei der Elektronik. Alternativen waren wegen des bahninternen
Zertifizierungsverfahrens nicht möglich. Zwischenzeitlich haben die Bahn und
Straßen.NRW den Bedarf an Nachbesserungen an der Unterführung erkannt. Diese
müssen nun vor der Eröffnung abgearbeitet werden. Eine Eröffnung ist für Ende
März vorgesehen. Rechtliche Möglichkeiten bestehen nicht, da die Freigabe von
technischen Grundbedingungen beeinflusst ist.
Was kann die Stadt
Meerbusch bei weiteren Verzögerungen der Gesamtmaßnahme für das
Erscheinungsbild tun oder muss mit einem dauerhaften Baustellencharakter in
Meerbusch Osterath gerechnet werden?
Antwort:
Der Umgang mit den
unbebauten Flächen wird geklärt werden können, wenn der weitere Ablauf bekannt
ist. Bereits jetzt hat die Bahn AG sehr unkompliziert Interims-Anschlussflächen
an die Unterführung hergestellt. Hierzu wäre sie nicht verpflichtet gewesen.
Weitere Flächen könnten bei längeren Stillständen ggfs. kostengünstig mit einem
Magerrasen begrünt werden.