Gibt es von der Deutschen Bahn AG neben der wenig weiterführenden Information der Deutschen Bahn an den Mobilitätsausschuss am 02.12.2021 eine weitere Rückmeldung?

 

Antwort:

Ja. Die Bahn AG stellte bereits neue Anträge für Sperrpausen im Herbst 2022. Ob diese genehmigt werden, wird sich nach der bahninternen Koordinierung, welche laut Bahn AG im Juni 2022 abgeschlossen sein sollen, zeigen.

 

Wenn ja, gibt es neue Erkenntnisse bezüglich des Baubeginns und des geplanten Bauablaufs sowie der Zeitspanne in welcher das Bauwerk errichtet werden soll?

 

Antwort:

Bei einer neuen Sperrpause im Herbst 2022 würde sich die Baumaßnahme um ein ½ - 1 Jahr verzögern, bezogen auf die ursprünglich angesetzte Bauzeit.

 

Wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Stadt Meerbusch z.B. für die Unterhaltung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Infrastruktur (Stichwort: Feuerwache in Meerbusch-Osterath)?

 

Antwort:

Die Unterhaltung erfolgt im Zeithorizont ungeachtet der Errichtung der Unterführung, insofern entstehen keine Mehrkosten.

 

Am 14.12.2017 hat die Stadt Meerbusch mit der DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straße NRW) und dem Bund eine Kreuzungsvereinbarung getroffen, in welcher als Bauzeitraum die Jahre 2019-2023 genannt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich nun aus dieser Kreuzungsvereinbarung?

 

Antwort:

Aus der Kreuzungsvereinbarung ergeben sich keine rechtlichen Möglichkeiten bzgl. den Bauzeiten.

 

Besteht aus Sicht der Stadt eine Möglichkeit, der Deutschen Bahn AG die oben genannten zusätzlichen Kosten als Verursacher der Verzögerung in Rechnung zu stellen und sie so in Regress zu nehmen?

 

Antwort:

Aus der Kreuzungsvereinbarung ergeben sich keine rechtlichen Möglichkeiten bzgl. etwaiger Mehrkosten Kosten anderer Infrastrukturprojekten.

 

Besteht aus Sicht der Stadt eine Möglichkeit, die Streckennutzung der Bahn zu begrenzen, um die Sperrzeiten auf der Meerbuscher und der Strümper Straße zu reduzieren?

 

Antwort:

Nein. Die Netznutzung der Bahn kann nicht von kommunaler Seite derart beeinflusst werden. Die Bahn AG betonte in diesem Zusammenhang auch, dass der Güterverkehr für die Lieferketten und die Personenförderung vorrangig sind.

 

In der Kreuzungsvereinbarung wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Meerbusch an der Umsetzung der Maßnahme mit 5.435.239 Euro (mit Förderung auf 3.132.700 Euro) festgelegt. Aufgrund von Preissteigerungen im Baubereich dürfte mit erheblichen zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Was plant die Stadt Meerbusch bezüglich dieser Kosten? Was ist mit den in der Kreuzungsvereinbarung vorgesehenen Förderungen? Stehen diese auch noch zur Verfügung, wenn sich der Bau der Unterführung, wie von der Bahn angekündigt, auf unbestimmte Zeit verzögert?

 

Antwort:

Es wurden 2 Förderanträge gestellt.

 

1.) Kreuzungsbedingte Maßnahmen - Förderrichtlinien Stadtverkehr (ehemalig GVFG)

Dieser Antrag wurde genehmigt und ist finanziell bereits abgewickelt.

 

2.) Sonderwünsche Stadt - Förderrichtlinien Stadtverkehr (ehemalig GVFG)

Antrag liegt der Bezirksregierung genehmigungsreif vor. Antrag auf zuwendungsunschädlichen Baubeginn wurde gestellt und liegt vor.

 

Bauzeitverzögerungen werden dem Zuschussgeber gemeldet, so dass dies in der Förderung berücksichtigt werden kann.

 

Die Bahn und Straßen.NRW planen für Juni/Juli 2022 eine Kostenanpassung, bei der etwaige Preissteigerungen berücksichtigt werden. Wenn der Stadt diese Kostenanpassung vorliegt werden ggfs. zusätzliche Mittel für die kommenden Haushalte beantragt.

 

Bei bekannten Kostensteigerungen wird ein entsprechender Antrag beim Zuschussgeber gestellt.

 

Die Fußgängerunterführung am Bahnhof sollte bereits im Oktober 2021 eröffnet werden. Hat die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt, wann die Eröffnung nun erfolgen soll? Wenn nein, was plant die Stadt, um die derzeitige Situation zu verbessern? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, die Bahn zu bewegen, endlich die Unterführung freizugeben?

 

Antwort:

Die Bahn AG versicherte, die Unterführung sofort nach Abschluss der Beleuchtungsinstallation zu eröffnen. Dies sollte im Februar/März 2022 erfolgen. Die Gründe für die Verzögerung bei der Beleuchtung sind die bekannten Lieferengpässe bei der Elektronik. Alternativen waren wegen des bahninternen Zertifizierungsverfahrens nicht möglich. Zwischenzeitlich haben die Bahn und Straßen.NRW den Bedarf an Nachbesserungen an der Unterführung erkannt. Diese müssen nun vor der Eröffnung abgearbeitet werden. Eine Eröffnung ist für Ende März vorgesehen. Rechtliche Möglichkeiten bestehen nicht, da die Freigabe von technischen Grundbedingungen beeinflusst ist.

 

Was kann die Stadt Meerbusch bei weiteren Verzögerungen der Gesamtmaßnahme für das Erscheinungsbild tun oder muss mit einem dauerhaften Baustellencharakter in Meerbusch Osterath gerechnet werden?

 

Antwort:

Der Umgang mit den unbebauten Flächen wird geklärt werden können, wenn der weitere Ablauf bekannt ist. Bereits jetzt hat die Bahn AG sehr unkompliziert Interims-Anschlussflächen an die Unterführung hergestellt. Hierzu wäre sie nicht verpflichtet gewesen. Weitere Flächen könnten bei längeren Stillständen ggfs. kostengünstig mit einem Magerrasen begrünt werden.