Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Mobilität
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB5/0389/2022
Beschluss:
Die bisherige
Selbstverpflichtung („Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Meerbusch und
Anbietern von Verleihsystemen [Fahrrad und Elektro-Tretroller]“) wird durch
eine Sondernutzungserlaubnis ersetzt.
Ratsherr Schönauer erläutert,
dass die im Antrag enthaltenen Spiegelstriche keinen Anspruch auf
Vollständigkeit stellen würden. Ratsherr Quaß verleiht seiner Zustimmung über
den Antrag Ausdruck. Das Thema habe er von Anfang an kritisch gesehen und das
Problem habe sich im Stadtbild eher verschlimmert als verbessert. Andere Städte
hätten bereits Erfahrungen mit einer Sondernutzung gemacht, daher sei der
Antrag sinnvoll und unterstützenwert. Ratsherr Jung wirft ein, dass er gehofft
habe, die Verwaltung würde von selbst tätig werden. Frau Frey entgegnet, dass
dies sehr wohl der Fall sei, allerdings war die rechtliche Lage bis vor kurzem
noch unklar. Die Verwaltung habe hierzu an mehreren Fortbildungen teilgenommen
und werde im nächsten Schritt ein Konzept erarbeiten, auf dessen Grundlage eine
Sondernutzungssatzung erarbeitet werde. Ratsherr Wagner ergänzt, dass sich die
Rechtslage in der Tat so zu entwickeln scheint, dass eine Sondernutzung möglich
sei. Bis vor kurzem habe es aber noch ein anderslautendes Urteil gegeben und
das neue sei seiner Kenntnis nach noch nicht rechtskräftig. Er bewertet die
Sondernutzung als den falschen Weg, die Betreiber sollten nicht für das
Fehlverhalten der Nutzenden verantwortlich gemacht werden. Es werde sich daher
enthalten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis
90/DIE GRÜNEN |
3 |
|
1 |
UWG/Freie
Wähler |
|
|
1 |
DIE
FRAKTION |
|
|
1 |
Gesamt: |
14 |
|
3 |