Bürgermeister Bommers erklärt, dass seine mittlerweile regelmäßige Teilnahme am Kulturausschuss zeige, wie wichtig er die Thematik Haus Meer nehme.

 

Seit Dezember 2021 haben mehrere Termine stattgefunden, die zum Ziel hatten, ein Sicherungskonzept für das Gesamtdenkmal Haus Meer (Bau-, Boden- und Gartendenkmal) zu erarbeiten und vor dem Winter erste Sicherungsmaßnahmen an der Remise durchzuführen.

 

Er habe mehrfach dafür geworben, mit dem Investor zusammenzuarbeiten. Als dann der renommierte Architekt Albersmeier durch den Eigentümer beauftragt werden sollte, das Konzept zu entwickeln, welches vorrangig auch den Schutz der Baudenkmäler vor dem nächsten Winter vorsehen sollte, habe er geglaubt, dass man auf dem richtigen Weg sei. Zumal ein Termin beim Heimatministerium ergebe habe, dass von dort eine erhebliche Fördersumme in Aussicht gestellt worden sei.

 

Nun habe er die aus seiner Sicht unerfreuliche Information vorzutragen, dass zwischen Eigentümer und Herrn Albersmeier keine Einigung erzielt werden konnte über die Art und den Umfang des Auftrages. Er habe seinen Unmut hierüber intensiv geäußert.

 

Somit scheint keine kurzfristige Lösung möglich. Es solle jedoch erneut ein Termin beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW dafür genutzt werden, eine Absicherung der Baudenkmäler schnellstmöglich zu erreichen. Der Eigentümer habe grundsätzlich zugesagt, sich an diesen Maßnahmen finanziell zu beteiligen.

 

Der Ausschuss zeigt sich von dieser Entwicklung maßlos enttäuscht. Ratsherr Neuhausen erklärt, dass man eventuell darüber nachdenken müsse, die Mittel an den Förderverein zu streichen, da man hiermit lediglich dem Eigentümer helfe.

 

Ratsfrau Danes dankt dem Bürgermeister für die Ausführungen und fragt nach, ob es in der Zwischenzeit ein Sicherungskonzept für die Remise gebe. Bürgermeister Bommers antwortet, dass es ein Angebot zur Absicherung der Remise gebe, mehr jedoch mangels Beauftragung der Verwaltung noch nicht vorliege.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg erteilt mit Zustimmung des Ausschusses dem Vorsitzenden des Fördervereins, Herrn Krämer, das Wort. Dieser erklärt, dass der Förderverein sich vorrangig um den Park kümmere, der sich in einem tollen Zustand präsentiere. Hier die Mittel zu streichen, sei unnötig und die falsche Reaktion.

 

Prof. Dr. Schöndeling hegt Zweifel, dass das Ministerium tatsächlich umfängliche Mittel zur Verfügung stellen werde. Der Fördertopf für Denkmäler sei mehrfach überzeichnet, zudem sei Haus Meer in Konkurrenz zu Denkmälern mit tollen Konzepten.

 

Bürgermeister Bommers erklärt, dass es beim Termin im Ministerium nicht um Allgemeinplätze, sondern um dieses konkrete Vorhaben ginge und er deshalb davon ausgehe, dass die in Aussicht gestellte Förderung auch umgesetzt würde.

 

Ratsherr Jürgens fragt nach, ob es Möglichkeiten gebe, im Rahmen der Ersatzvornahme die Sicherung zu beauftragen und sich im Anschluss die Aufwendungen vom Eigentümer zurückzuholen.

 

LStRD Saturra antwortet darauf, dass das Denkmalschutzgesetz hierzu den § 7 beinhalte. Dieser unterteile sich in Abs. 1, wonach der Eigentümer sein Baudenkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen habe.

 

Nach Abs. 2 könne die Untere Denkmalbehörde den Eigentümer verpflichten, Maßnahmen nach Abs. 1 durchzuführen, wenn und soweit diese hinsichtlich der Beeinträchtigung und der Kosten für den Verpflichteten zumutbar seien.

 

Abs. 3 schließlich bestimme folgendes: Komme der Eigentümer seinen Aufgaben nach Abs. 1 nicht nach und drohe hierdurch eine unmittelbare Gefahr für das Baudenkmal, könne die Denkmalbehörde die gebotenen Maßnahmen selbst durchführen oder durchführen lassen, wobei der Eigentümer die Ersatzvornahme dann entsprechend zu dulden habe. Die Kosten der Maßnahme trägt im Rahmen des Zumutbaren der Eigentümer bzw. die sonstigen nach Abs. 1 verpflichteten Personen.

 

Alle drei Maßnahmenkomplexe – also Instandsetzung durch den Eigentümer selbst, die ihm aufgegebene Verpflichtung zur Durchführung notwendiger Maßnahmen und die Erstattung der Kosten für eine von der Behörde vorgenommene Ersatzvornahme stünden jeweils unter dem Vorbehalt des Zumutbaren.

 

Bei allen Unwägbarkeiten im Einzelnen sei zum Begriff der Zumutbarkeit jedenfalls anerkannt, dass sie dann nicht mehr gegeben sei, wenn die Kosten zur Instandhaltung des Denkmals nicht aus dessen Erträgen bestritten werden können, sondern der Eigentümer auf Dauer die Kosten aus seinem eigenen Vermögen bestreiten müsse.

 

Bürgermeister Bommers schlägt vor, zunächst den erneuten Termin mit dem Ministerium wahrzunehmen, um dann im nächsten Kulturausschuss davon zu berichten. Falls es hierbei zu keiner Einigung zur Sicherung der Gebäude kommen solle, könne man immer noch den Weg der Ersatzvornahme beschreiten, sofern sich dieser als erfolgversprechend erweise. Ratsherr Jürgens unterstützt eine Einigung, da eine gerichtliche Auseinandersetzung eine jahrelange Wartezeit erwarten lasse.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg bittet darum, dass bei Vorlage der gewünschten Informationen bereits im Oktober der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss oder der Rat informiert werde. Bürgermeister Bommers sagt dies zu.