Sitzung: 14.09.2022 Kulturausschuss
Bürgermeister
Bommers erklärt, dass seine mittlerweile regelmäßige Teilnahme am
Kulturausschuss zeige, wie wichtig er die Thematik Haus Meer nehme.
Seit
Dezember 2021 haben mehrere Termine stattgefunden, die zum Ziel hatten, ein
Sicherungskonzept für das Gesamtdenkmal Haus Meer (Bau-, Boden- und
Gartendenkmal) zu erarbeiten und vor dem Winter erste Sicherungsmaßnahmen an
der Remise durchzuführen.
Er
habe mehrfach dafür geworben, mit dem Investor zusammenzuarbeiten. Als dann der
renommierte Architekt Albersmeier durch den Eigentümer beauftragt werden
sollte, das Konzept zu entwickeln, welches vorrangig auch den Schutz der
Baudenkmäler vor dem nächsten Winter vorsehen sollte, habe er geglaubt, dass
man auf dem richtigen Weg sei. Zumal ein Termin beim Heimatministerium ergebe habe,
dass von dort eine erhebliche Fördersumme in Aussicht gestellt worden sei.
Nun
habe er die aus seiner Sicht unerfreuliche Information vorzutragen, dass
zwischen Eigentümer und Herrn Albersmeier keine Einigung erzielt werden konnte
über die Art und den Umfang des Auftrages. Er habe seinen Unmut hierüber
intensiv geäußert.
Somit
scheint keine kurzfristige Lösung möglich. Es solle jedoch erneut ein Termin
beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
dafür genutzt werden, eine Absicherung der Baudenkmäler schnellstmöglich zu
erreichen. Der Eigentümer habe grundsätzlich zugesagt, sich an diesen Maßnahmen
finanziell zu beteiligen.
Der
Ausschuss zeigt sich von dieser Entwicklung maßlos enttäuscht. Ratsherr Neuhausen erklärt, dass man eventuell darüber
nachdenken müsse, die Mittel an den Förderverein zu streichen, da man hiermit
lediglich dem Eigentümer helfe.
Ratsfrau Danes dankt dem Bürgermeister
für die Ausführungen und fragt nach, ob es in der Zwischenzeit ein Sicherungskonzept
für die Remise gebe. Bürgermeister Bommers antwortet, dass es ein Angebot zur
Absicherung der Remise gebe, mehr jedoch mangels Beauftragung der Verwaltung
noch nicht vorliege.
Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg
erteilt mit Zustimmung des Ausschusses dem Vorsitzenden des Fördervereins,
Herrn Krämer, das Wort. Dieser erklärt, dass der Förderverein sich vorrangig um
den Park kümmere, der sich in einem tollen Zustand präsentiere. Hier die Mittel
zu streichen, sei unnötig und die falsche Reaktion.
Prof. Dr. Schöndeling hegt Zweifel,
dass das Ministerium tatsächlich umfängliche Mittel zur Verfügung stellen
werde. Der Fördertopf für Denkmäler sei mehrfach überzeichnet, zudem sei Haus
Meer in Konkurrenz zu Denkmälern mit tollen Konzepten.
Bürgermeister Bommers erklärt, dass es
beim Termin im Ministerium nicht um Allgemeinplätze, sondern um dieses
konkrete Vorhaben ginge und er deshalb davon ausgehe, dass die in Aussicht
gestellte Förderung auch umgesetzt würde.
Ratsherr
Jürgens fragt nach, ob es Möglichkeiten gebe, im Rahmen der Ersatzvornahme die
Sicherung zu beauftragen und sich im Anschluss die Aufwendungen vom Eigentümer
zurückzuholen.
LStRD
Saturra antwortet darauf, dass das Denkmalschutzgesetz hierzu den § 7 beinhalte. Dieser unterteile sich in Abs. 1, wonach der
Eigentümer sein Baudenkmal im Rahmen
des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß
zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen habe.
Nach Abs. 2 könne die Untere
Denkmalbehörde den Eigentümer verpflichten, Maßnahmen nach Abs. 1
durchzuführen, wenn und soweit
diese hinsichtlich der Beeinträchtigung und der Kosten für den Verpflichteten zumutbar seien.
Abs. 3 schließlich bestimme folgendes:
Komme der Eigentümer seinen Aufgaben nach Abs. 1 nicht nach und drohe hierdurch
eine unmittelbare Gefahr für das Baudenkmal, könne die Denkmalbehörde die
gebotenen Maßnahmen selbst durchführen oder durchführen lassen, wobei der
Eigentümer die Ersatzvornahme dann entsprechend zu dulden habe. Die Kosten der
Maßnahme trägt im Rahmen des Zumutbaren
der Eigentümer bzw. die sonstigen nach Abs. 1 verpflichteten Personen.
Alle drei Maßnahmenkomplexe – also
Instandsetzung durch den Eigentümer selbst, die ihm aufgegebene Verpflichtung
zur Durchführung notwendiger Maßnahmen und die Erstattung der Kosten für eine
von der Behörde vorgenommene Ersatzvornahme stünden jeweils unter dem Vorbehalt
des Zumutbaren.
Bei allen Unwägbarkeiten im Einzelnen
sei zum Begriff der Zumutbarkeit jedenfalls anerkannt, dass sie dann nicht mehr
gegeben sei, wenn die Kosten zur Instandhaltung des Denkmals nicht aus dessen
Erträgen bestritten werden können, sondern der Eigentümer auf Dauer die Kosten
aus seinem eigenen Vermögen bestreiten müsse.
Bürgermeister
Bommers schlägt vor, zunächst den erneuten Termin mit dem Ministerium
wahrzunehmen, um dann im nächsten Kulturausschuss davon zu berichten. Falls es
hierbei zu keiner Einigung zur Sicherung der Gebäude kommen solle, könne man
immer noch den Weg der Ersatzvornahme beschreiten, sofern sich dieser als
erfolgversprechend erweise. Ratsherr Jürgens unterstützt eine Einigung, da eine
gerichtliche Auseinandersetzung eine jahrelange Wartezeit erwarten lasse.
Die
Vorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg bittet darum, dass bei Vorlage der
gewünschten Informationen bereits im Oktober der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss oder der Rat informiert werde. Bürgermeister
Bommers sagt dies zu.