Dipl.-Ing. Roters berichtet vom Tag des offenen Denkmals, der in Meerbusch an insgesamt drei Standorten stattgefunden habe: Haus Meer, Hamacher Hof und Tafelgut Nauenhof. Allein beim letztgenannten haben über 70 Besucher die Möglichkeit wahrgenommen, sich den denkmalgeschützten Hof anzusehen, der zurzeit im Bereich des ehemaligen Stalls zu einer Wohneinheit für den Sohn der Familie ausgebaut werde.

 

Beim Besuch des Hamacher Hofes, welcher noch nicht in die Denkmalliste eingetragen sei, sei das Interesse ebenfalls groß gewesen. Ratsherr Jürgens befürchtet, dass es beim Hamacher Hof ähnlich schlecht laufen könne wie seinerzeit bei der Villa Jansen. Es habe einen Eigentümerwechsel gegeben, dieser wolle in nachvollziehbarer Weise das Gebäude wirtschaftlich nutzen und es gebe keine Einschätzung des LVR und der Unteren Denkmalbehörde zur Denkmalwürdigkeit.

 

Dipl.-Ing. Briese erklärt, dass es beim Hamacher Hof eine sehr frühzeitige Information an den Eigentümer gegeben habe, dass es die Absicht gebe, diesen in die Denkmalliste einzutragen. Derzeit finde eine intensive Ermittlung der denkmalschutzrechtlichen Fakten statt, die insbesondere die Fragen nach der Einordnung des Denkmalwertes und Nutzbarkeit der Bausubstanz klären werde.

 

Dipl.-Ing. Roters ergänzt, dass seitens des LVR’s und der Unteren Denkmalbehörde bezüglich der Eintragung zum aktuellen Stand beabsichtigt sei, das Wohnhaus und die angrenzenden Wirtschaftsgebäude in die Denkmalliste einzutragen. Lediglich die Scheune, in der jetzt die Druckstelle untergebracht sei, werde voraussichtlich im Schutzumfang nicht enthalten sein, weil sie in der Vergangenheit zu viele bauliche Veränderungen erfahren habe.

 

Prof. Dr. Schöndeling erklärt, dass es sich hierbei um ein idealtypisches Denkmal handele. Am Gebäude wurde bis auf den Teil zur Straße hin nicht viel verändert. Insbesondere das Wohnhaus sei nahezu unverändert. Jedoch sei aus seiner Sicht ein denkmalschutzwürdiger Hof nicht nur ein Gebäudeteil, sondern der gesamte Komplex. Dem Eigentümer müsse jedoch nach dem Denkmalschutzgesetz die Chance gegeben werden, eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Gebäudes herzustellen. Dies sehe er bei dem Gesamtobjekt kritisch.

 

Ratsherr Banse erklärt, dass er an dieser Stelle keinen Denkmalschutz sehe, er könne sich aber vorstellen, dass Ambiente des Vierkanthofes zu erhalten und im Rahmen der Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen.

 

Prof. Dr. Schöndeling betont, dass es kein Denkmalschutz sei, wenn man die Klinker bei Abriss verwahre und anschließend an einem neuen Gebäude wieder anbringe.

 

Im Anschluss an die Diskussion ist sich der Ausschuss darüber einig, dass man die Vorlage der Verwaltung abwarten werde, um weiter über den möglichen Schutz des Hamacher Hofes zu debattieren.