Sitzung: 14.09.2022 Kulturausschuss
Dipl.-Ing.
Roters berichtet vom Tag des offenen Denkmals, der in Meerbusch an insgesamt
drei Standorten stattgefunden habe: Haus Meer, Hamacher Hof und Tafelgut
Nauenhof. Allein beim letztgenannten haben über 70 Besucher die Möglichkeit
wahrgenommen, sich den denkmalgeschützten Hof anzusehen, der zurzeit im Bereich
des ehemaligen Stalls zu einer Wohneinheit für den Sohn der Familie ausgebaut
werde.
Beim
Besuch des Hamacher Hofes, welcher noch nicht in die Denkmalliste eingetragen
sei, sei das Interesse ebenfalls groß gewesen. Ratsherr Jürgens befürchtet,
dass es beim Hamacher Hof ähnlich schlecht laufen könne wie seinerzeit bei der
Villa Jansen. Es habe einen Eigentümerwechsel gegeben, dieser wolle in
nachvollziehbarer Weise das Gebäude wirtschaftlich nutzen und es gebe keine
Einschätzung des LVR und der Unteren Denkmalbehörde zur Denkmalwürdigkeit.
Dipl.-Ing.
Briese erklärt, dass es beim Hamacher Hof eine sehr frühzeitige Information an
den Eigentümer gegeben habe, dass es die Absicht gebe, diesen in die
Denkmalliste einzutragen. Derzeit finde eine intensive Ermittlung der
denkmalschutzrechtlichen Fakten statt, die insbesondere die Fragen nach der Einordnung
des Denkmalwertes und Nutzbarkeit der Bausubstanz klären werde.
Dipl.-Ing.
Roters ergänzt, dass seitens des LVR’s und der Unteren Denkmalbehörde bezüglich
der Eintragung zum aktuellen Stand beabsichtigt sei, das Wohnhaus und die
angrenzenden Wirtschaftsgebäude in die Denkmalliste einzutragen. Lediglich die
Scheune, in der jetzt die Druckstelle untergebracht sei, werde voraussichtlich
im Schutzumfang nicht enthalten sein, weil sie in der Vergangenheit zu viele
bauliche Veränderungen erfahren habe.
Prof.
Dr. Schöndeling erklärt, dass es sich hierbei um ein idealtypisches Denkmal
handele. Am Gebäude wurde bis auf den Teil zur Straße hin nicht viel verändert.
Insbesondere das Wohnhaus sei nahezu unverändert. Jedoch sei aus seiner Sicht
ein denkmalschutzwürdiger Hof nicht nur ein Gebäudeteil, sondern der gesamte
Komplex. Dem Eigentümer müsse jedoch nach dem Denkmalschutzgesetz die Chance
gegeben werden, eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Gebäudes
herzustellen. Dies sehe er bei dem Gesamtobjekt kritisch.
Ratsherr
Banse erklärt, dass er an dieser Stelle keinen Denkmalschutz sehe, er könne
sich aber vorstellen, dass Ambiente des Vierkanthofes zu erhalten und im Rahmen
der Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen.
Prof.
Dr. Schöndeling betont, dass es kein Denkmalschutz sei, wenn man die Klinker
bei Abriss verwahre und anschließend an einem neuen Gebäude wieder anbringe.
Im
Anschluss an die Diskussion ist sich der Ausschuss darüber einig, dass man die
Vorlage der Verwaltung abwarten werde, um weiter über den möglichen Schutz des
Hamacher Hofes zu debattieren.