Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages mit dem KDN zur Nutzung des Kommunalportals.

 


CDO Dohmen führt aus, dass das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Kommunen verpflichtet bis Ende des Jahres 2022, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Diese Dienstleistungen werden über ein Bürgerserviceportal angeboten. Hierzu hatte der KDN zuerst das sogenannte Service- bzw. Individualportal von der regio iT entwickeln lassen. Dieses Bürgerportal lässt sich an die Bedürfnisse der Kommune individuell anpassen. Die Bürgerinnen und Bürger können nach Dienstleistungen und Ansprechpartnern in der Verwaltung suchen, Termine vereinbaren und über Formulare Anträge stellen. Um sich sicher gegenüber der Verwaltung auszuweisen, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger am Bürgerportal anmelden. Dabei unterstützt sie der landesweit verfügbare Dienst Servicekonto.NRW.

 

Seit dem letzten Jahr steht neben dem o.g. Individualportal nun auch das Kommunalportal.NRW als Bürgerserviceportal zur Verfügung. Auch dieses Portal wurde im Auftrag des Landes NRW von der regio IT entwickelt. Als Leitportal der Kommunen basiert das Kommunalportal.NRW auf Standards und gemeinsam genutzten Komponenten: Portalverbund.NRW, Servicekonto.NRW, Payment, Datenaustauschplattform. Im Gegensatz zum Individualportal kann die Anwenderkommune beim Kommualportal.NRW nicht von den Standartlösungen abweichen und wohl nur ihr Coperate Design individuell einbringen.

 

CDO Dohmen erklärt, dass die Entscheidung zwischen den beiden o.g. Portalen nicht einfach sei. Zum einen ist aktuell noch keine Testkommune (u.a. Brühl, Dormagen) mit dem Kommunalporatal.NRW live gegangen. Anderseits beklagen Kommunen, die sich für das Individualportal entschieden haben (u.a. Düsseldorf), den erhöhten individuellen Aufwand und zusätzliche Kosten. Nach dem OZG sind bis zu Beginn 2023 Dienstleistungen in einem Bürgerserviceportal zur Verfügung zu stellen. Daher ist es zeitlich angebracht, dass auch Meerbusch sich nun für eine Portallösung entscheidet.

 

CDO Dohmen stellt die Kosten vor, die jeweils für eine Nutzung des Kommunalportals.NRW oder für das Individualportal anfallen werden. Bei beiden Bürgerserviceportalen wird die ITK-Rheinland die Stadt Meerbusch bei der Einführung unterstützen. Bei der Nutzung des Kommunalportals fallen jährlich ca. 26 Cent pro Einwohner an. Bei der Nutzung des Individualportals belaufen sich die jährlichen Kosten auf ca. 32 Cent pro Einwohner plus einmalige Einführungs- und Installationkosten i.H.v. knapp 24.000 €. Die Kosten des Kommunalportals.NRW fallen frühesten 2023 an, ggf. später. Die Kosten des Individualportals kommen bereits 2022 zum Tragen. CDO Dohmen empfiehlt nach Abwägung aller bekannten Fakten, den Einsatz des Kommunalportal.NRW.

 

Ratsfrau Driesel erklärt, dass eine Entscheidung schwierig ist, da man nicht weiß, was die einzelnen Portale können. Da die Einbindung von Schnittstellen noch nicht vorhanden ist, weiß man nicht genau, wo es hingeht uns was einmal funktionieren wird.

 

CDO Dohmen erklärt, dass das Kommunalportal und das Individualportal jeweils die gleichen Dienstleistungen anbieten werden. Anzubietende Dienstleistungen mit den jeweiligen Fachverfahren zu verbinden wird die Herausforderung werden. Hier hat die Stadt Meerbusch bei der Eigenentwicklung der Einbindung der Personenstandsurkunden als medienbruchfreie Dienstleistung bereits Erfahrung sammeln können. Trotz intensive Zusammenarbeit mit der ITK-Rheinland betrug die Umsetzung rund drei Monate. Sollte kein Portal genutzt werden, müssen alle anzubietenden Dienstleistungen selbst in die aktuelle Homepage eingebunden werden. Dieser Aufwand wäre für Meerbusch alleine nur sehr schwer zu realisieren.

 

Ratsfrau Driesel fragt, ob auch Dienstleistungen aus der Digitalstrategie im OZG erfasst sind.

CDO Dohmen erläutert, dass durch das OZG rund 500 Dienstleistungen definiert wurden, die die Kommunen umsetzen müssen. Diese werden derzeit noch entwickelt. Aktuell wird mit Unterstützung der ITK-Rheinland die Dienstleistung Wohngeld online umgesetzt. Die Digitalisierungsstrategie hingegen setzt Projektideen aus dem Bereich der selbstdefinierten Themenfelder um.

 

Ausschussvorsitzender Trautmann erklärt, dass auch durch die Landesgesetzgebung noch weitere Dienstleistungen hinzukommen können, die durch die Kommunen online angeboten werden müssen.

 

Ratsherr Jürgens fragt, warum die ITK keine eigene Alternative anbietet und warum nicht die Konzentration auf ein Portal erfolge.

 

CDO Dohmen antwortet, dass bei der Erstentwicklung das Land NRW die regio iT beauftragt hatte ein Individualportal zu entwickeln. Das Land NRW stellte jedoch vor rund 3 Jahren fest, dass nur sehr wenige Kommunen an diesem Individualportal Interesse zeigten. Daher erfolgte ein weiterer Auftrag an die regio iT, ein weiteres, nunmehr standardisiertes Bürgerserviceportal zu entwickeln. Dieses Portal soll für alle Kommunen nutzbar sein, ohne das die Möglichkeit einer größeren individuellen Gestaltung besteht.

 

Ratsherr Jörgens betont, dass die Entscheidung für eines der Portale sehr schwierig ist. Der Rhein Kreis Neuss nutz offenbar das Kommunalportal. Dann ist es aus Bürgersicht von Vorteil, sich ebenfalls für das Kommunalportal zu entscheiden, da der Bürger die gleiche Oberfläche vorfindet.

 

CDO Dohmen führt aus, dass es Anzeichen gibt, dass das Land NRW auch die Entwicklung des Kommunalportal.NRW in den kommenden Jahren weiter vorantreibt. - Wie stark die Kommunen sich bei der Weiterentwicklung des Individualportals einbringen müssen ist aktuell nicht kalkulierbar. Die ITK-Rheinland gibt keine Empfehlung zur Entscheidungsfindung.

 

Ratsherr Mocka betont, dass die Nutzung einer der beiden Anwendungen zwingend sei. Man ist auf die Nutzung angewiesen. Aber es sei wohl möglich, einzelne Dienstleistungen auf das Kommunalportal zu setzen und auch wieder zu entfernen.

 

CDO Dohmen erklärt, dass bereits jetzt auf der Städtischen Homepage 50 Dienstleistungen eingebunden sind. Hiervon können 13 direkt, ohne Unterschrift, elektronisch eingereicht werden. Als Beispiel nennt er den KiTa Navigator. Seit seiner Einführung ist dieser eine große Unterstützung für die Eltern und entlastet die Verwaltung.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erkundigt sich nach den Kündigungsfristen. Wenn man bei stärkerer Nutzung des Portals feststellt, dass man mit der angebotenen Leistung nicht zufrieden ist, wie kann dann in welcher Frist gekündigt werden. Ist eine parallele Nutzung möglich?

 

CDO Dohmen erläutert, dass das Bürgerserviceportal wie eine zweite Homepage zu verstehen ist. Kündigungsfristen können nicht genannt werden. Anwendungen über die ITK-Rheinland werden grundsätzlich für 6 Jahre Leistungsdauer bezogen, die anschließend mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr beendet werden konnten. CDO Dohmen bittet um Nachsicht, dass die Kündigungsfristen für das Kommunalportal noch nicht bekannt sind.

 

Ratsfrau Niederdellman-Siemes fragt, ob es somit zu einer parallelen Nutzung von Homepage und zweitem Portal kommen werde.

 

CDO Dohmen bestätigt, dass durch die Nutzung des Portals quasi eine zweite Homepage betrieben wird.  Auf der bisherigen Bestandshomepage (www.meerbusch.de) sind dann nur noch Berichte und Infos zu finden und auf der zweiten Homepage (Kommunalportal.NRW) werden die Dienstleitungen angeboten. Die Ausgestaltung obliegt der Kommune insbesondere das optische Zusammenlegen von Kommunalportal und der Bestandshomepage.

 

Sachkundiger Bürger Spetsmann ist der Nutzen des Portals unklar. Er hoffe, Unterstützung durch andere Kommunen zu bekommen. Die bisherigen Dienstleitungen müssten teuer auf das Portal umgezogen werden.

 

CDO Dohmen sieht bereits einen Nutzen im Kommunalportals in der Implementierung eines Zahlungssystems (Payment).

 

Ratsfrau Driesel hält es für schwierig, bis Endes des Jahres 2022 ein Portal zur Verfügung zu stellen. Alle Kommunen werden jetzt die Entwicklung vorantreiben. Ratsfrau Driesel geht nicht davon aus, dass alles umgesetzt werden kann. Eine schnellere Entwicklung kann mit dem Individualportal erreicht werden. Bei der Nutzung des Kommunalportals ist noch keine Anbindung an das vorhandene DMS gegeben, sodass sie die Frage stellt, wie das Konstrukt funktionieren kann.

 

CDO Dohmen sieht ebenfalls ein großes zeitliches Problem für die Umsetzung. Durch die gemeinsame Nutzung des Kommunalportals mit anderen Kommunen besteht jedoch die Möglichkeit sich im Anwenderkreis auszutauschen. Bei Bedarf könnte auch die Unterstützung der ITK-Rheinland für kostenpflichtige, individuelle Dienstleistungsentwicklungen in Anspruch genommen werden.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass auf der Homepage der Stadt Korschenbroich ein Link auf ihr Portal vorhanden ist. Der Bürger soll nicht lange suchen müssen. Eine Verlinkung über die Homepage muss übersichtlich sein und ist eine praktikable Lösung. Das Kommunalportal sollte genutzt werden, da hier die Hoffnung besteht, dass viel umgesetzt werden kann.

 

Ratsherr Becker rät von der Nutzung des Individualportals ab. Ein Individualportal wird, aus Sicht seiner beruflichen Praxis, nie fertig. Er schlägt vor, dass Kommunalportal zu nutzen, zumal bei diesem auch die Frage des Payments bereits geregelt ist.  


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.