Sitzung: 22.03.2022 Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: ZD/1480/2022
Beschluss:
Der Ausschuss für
Digitalisierung und Informationstechnologie ermächtigt den Bürgermeister zum
Abschluss eines Vertrages mit dem KDN zur Nutzung des Kommunalportals.
CDO Dohmen führt aus, dass das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Kommunen
verpflichtet bis Ende des Jahres 2022, ihre Verwaltungsleistungen digital
anzubieten. Diese Dienstleistungen werden über ein Bürgerserviceportal
angeboten. Hierzu hatte der KDN zuerst das sogenannte Service- bzw. Individualportal
von der regio iT entwickeln lassen. Dieses Bürgerportal lässt sich an die
Bedürfnisse der Kommune individuell anpassen. Die Bürgerinnen und Bürger können
nach Dienstleistungen und Ansprechpartnern in der Verwaltung suchen, Termine
vereinbaren und über Formulare Anträge stellen. Um sich sicher gegenüber der
Verwaltung auszuweisen, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger am Bürgerportal
anmelden. Dabei unterstützt sie der landesweit verfügbare Dienst
Servicekonto.NRW.
Seit dem letzten Jahr steht neben dem o.g. Individualportal nun auch
das Kommunalportal.NRW als Bürgerserviceportal zur Verfügung. Auch dieses
Portal wurde im Auftrag des Landes NRW von der regio IT entwickelt. Als
Leitportal der Kommunen basiert das Kommunalportal.NRW auf Standards und
gemeinsam genutzten Komponenten: Portalverbund.NRW, Servicekonto.NRW, Payment,
Datenaustauschplattform. Im Gegensatz zum Individualportal kann die
Anwenderkommune beim Kommualportal.NRW nicht von den Standartlösungen abweichen
und wohl nur ihr Coperate Design individuell einbringen.
CDO Dohmen erklärt, dass die Entscheidung zwischen den beiden o.g.
Portalen nicht einfach sei. Zum einen ist aktuell noch keine Testkommune (u.a.
Brühl, Dormagen) mit dem Kommunalporatal.NRW live gegangen. Anderseits beklagen
Kommunen, die sich für das Individualportal entschieden haben (u.a.
Düsseldorf), den erhöhten individuellen Aufwand und zusätzliche Kosten. Nach
dem OZG sind bis zu Beginn 2023 Dienstleistungen in einem Bürgerserviceportal zur
Verfügung zu stellen. Daher ist es zeitlich angebracht, dass auch Meerbusch
sich nun für eine Portallösung entscheidet.
CDO Dohmen stellt die Kosten vor, die jeweils für eine Nutzung des
Kommunalportals.NRW oder für das Individualportal anfallen werden. Bei beiden
Bürgerserviceportalen wird die ITK-Rheinland die Stadt Meerbusch bei der
Einführung unterstützen. Bei der Nutzung des Kommunalportals fallen jährlich
ca. 26 Cent pro Einwohner an. Bei der Nutzung des Individualportals belaufen
sich die jährlichen Kosten auf ca. 32 Cent pro Einwohner plus einmalige
Einführungs- und Installationkosten i.H.v. knapp 24.000 €. Die Kosten des
Kommunalportals.NRW fallen frühesten 2023 an, ggf. später. Die Kosten des
Individualportals kommen bereits 2022 zum Tragen. CDO Dohmen empfiehlt nach
Abwägung aller bekannten Fakten, den Einsatz des Kommunalportal.NRW.
Ratsfrau Driesel erklärt, dass eine Entscheidung schwierig ist, da man
nicht weiß, was die einzelnen Portale können. Da die Einbindung von
Schnittstellen noch nicht vorhanden ist, weiß man nicht genau, wo es hingeht
uns was einmal funktionieren wird.
CDO Dohmen erklärt, dass das Kommunalportal und das Individualportal
jeweils die gleichen Dienstleistungen anbieten werden. Anzubietende
Dienstleistungen mit den jeweiligen Fachverfahren zu verbinden wird die
Herausforderung werden. Hier hat die Stadt Meerbusch bei der Eigenentwicklung
der Einbindung der Personenstandsurkunden als medienbruchfreie Dienstleistung
bereits Erfahrung sammeln können. Trotz intensive Zusammenarbeit mit der
ITK-Rheinland betrug die Umsetzung rund drei Monate. Sollte kein Portal genutzt
werden, müssen alle anzubietenden Dienstleistungen selbst in die aktuelle
Homepage eingebunden werden. Dieser Aufwand wäre für Meerbusch alleine nur sehr
schwer zu realisieren.
Ratsfrau Driesel fragt, ob auch Dienstleistungen aus der
Digitalstrategie im OZG erfasst sind.
CDO Dohmen erläutert, dass durch das OZG rund 500 Dienstleistungen
definiert wurden, die die Kommunen umsetzen müssen. Diese werden derzeit noch
entwickelt. Aktuell wird mit Unterstützung der ITK-Rheinland die Dienstleistung
Wohngeld online umgesetzt. Die Digitalisierungsstrategie hingegen setzt
Projektideen aus dem Bereich der selbstdefinierten Themenfelder um.
Ausschussvorsitzender Trautmann erklärt, dass auch durch die
Landesgesetzgebung noch weitere Dienstleistungen hinzukommen können, die durch
die Kommunen online angeboten werden müssen.
Ratsherr Jürgens fragt, warum die ITK keine eigene Alternative anbietet
und warum nicht die Konzentration auf ein Portal erfolge.
CDO Dohmen antwortet, dass bei der Erstentwicklung das Land NRW die
regio iT beauftragt hatte ein Individualportal zu entwickeln. Das Land NRW
stellte jedoch vor rund 3 Jahren fest, dass nur sehr wenige Kommunen an diesem
Individualportal Interesse zeigten. Daher erfolgte ein weiterer Auftrag an die
regio iT, ein weiteres, nunmehr standardisiertes Bürgerserviceportal zu
entwickeln. Dieses Portal soll für alle Kommunen nutzbar sein, ohne das die
Möglichkeit einer größeren individuellen Gestaltung besteht.
Ratsherr Jörgens betont, dass die Entscheidung für eines der Portale
sehr schwierig ist. Der Rhein Kreis Neuss nutz offenbar das Kommunalportal.
Dann ist es aus Bürgersicht von Vorteil, sich ebenfalls für das Kommunalportal
zu entscheiden, da der Bürger die gleiche Oberfläche vorfindet.
CDO Dohmen führt aus, dass es Anzeichen gibt, dass das Land NRW auch
die Entwicklung des Kommunalportal.NRW in den kommenden Jahren weiter
vorantreibt. - Wie stark die Kommunen sich bei der Weiterentwicklung des
Individualportals einbringen müssen ist aktuell nicht kalkulierbar. Die
ITK-Rheinland gibt keine Empfehlung zur Entscheidungsfindung.
Ratsherr Mocka betont, dass die Nutzung einer der beiden Anwendungen
zwingend sei. Man ist auf die Nutzung angewiesen. Aber es sei wohl möglich,
einzelne Dienstleistungen auf das Kommunalportal zu setzen und auch wieder zu
entfernen.
CDO Dohmen erklärt, dass bereits jetzt auf der Städtischen Homepage 50
Dienstleistungen eingebunden sind. Hiervon können 13 direkt, ohne Unterschrift,
elektronisch eingereicht werden. Als Beispiel nennt er den KiTa Navigator. Seit
seiner Einführung ist dieser eine große Unterstützung für die Eltern und
entlastet die Verwaltung.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erkundigt sich nach den
Kündigungsfristen. Wenn man bei stärkerer Nutzung des Portals feststellt, dass
man mit der angebotenen Leistung nicht zufrieden ist, wie kann dann in welcher
Frist gekündigt werden. Ist eine parallele Nutzung möglich?
CDO Dohmen erläutert, dass das Bürgerserviceportal wie eine zweite
Homepage zu verstehen ist. Kündigungsfristen können nicht genannt werden.
Anwendungen über die ITK-Rheinland werden grundsätzlich für 6 Jahre
Leistungsdauer bezogen, die anschließend mit einer Kündigungsfrist von einem
Jahr beendet werden konnten. CDO Dohmen bittet um Nachsicht, dass die
Kündigungsfristen für das Kommunalportal noch nicht bekannt sind.
Ratsfrau Niederdellman-Siemes fragt, ob es somit zu einer parallelen Nutzung
von Homepage und zweitem Portal kommen werde.
CDO Dohmen bestätigt, dass durch die Nutzung des Portals quasi eine
zweite Homepage betrieben wird. Auf der
bisherigen Bestandshomepage (www.meerbusch.de) sind dann nur noch Berichte und Infos zu
finden und auf der zweiten Homepage (Kommunalportal.NRW) werden die
Dienstleitungen angeboten. Die Ausgestaltung obliegt der Kommune insbesondere
das optische Zusammenlegen von Kommunalportal und der Bestandshomepage.
Sachkundiger Bürger Spetsmann ist der Nutzen des Portals unklar. Er
hoffe, Unterstützung durch andere Kommunen zu bekommen. Die bisherigen
Dienstleitungen müssten teuer auf das Portal umgezogen werden.
CDO Dohmen sieht bereits einen Nutzen im Kommunalportals in der
Implementierung eines Zahlungssystems (Payment).
Ratsfrau Driesel hält es für schwierig, bis Endes des Jahres 2022 ein
Portal zur Verfügung zu stellen. Alle Kommunen werden jetzt die Entwicklung
vorantreiben. Ratsfrau Driesel geht nicht davon aus, dass alles umgesetzt
werden kann. Eine schnellere Entwicklung kann mit dem Individualportal erreicht
werden. Bei der Nutzung des Kommunalportals ist noch keine Anbindung an das
vorhandene DMS gegeben, sodass sie die Frage stellt, wie das Konstrukt funktionieren
kann.
CDO Dohmen sieht ebenfalls ein großes zeitliches Problem für die
Umsetzung. Durch die gemeinsame Nutzung des Kommunalportals mit anderen
Kommunen besteht jedoch die Möglichkeit sich im Anwenderkreis auszutauschen.
Bei Bedarf könnte auch die Unterstützung der ITK-Rheinland für
kostenpflichtige, individuelle Dienstleistungsentwicklungen in Anspruch
genommen werden.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass auf der Homepage der
Stadt Korschenbroich ein Link auf ihr Portal vorhanden ist. Der Bürger soll
nicht lange suchen müssen. Eine Verlinkung über die Homepage muss übersichtlich
sein und ist eine praktikable Lösung. Das Kommunalportal sollte genutzt werden,
da hier die Hoffnung besteht, dass viel umgesetzt werden kann.
Ratsherr Becker rät von der Nutzung des Individualportals ab. Ein Individualportal wird, aus Sicht seiner beruflichen Praxis, nie fertig. Er schlägt vor, dass Kommunalportal zu nutzen, zumal bei diesem auch die Frage des Payments bereits geregelt ist.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.