Sitzung: 23.03.2022 Ausschuss für Schule und Sport
Erster
Beigeordneter Maatz spricht die aktuelle CoronaSchVO an und teilt mit, dass die
Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Schnelltestpflicht in den Schulen
bis zu den Osterferien zunächst weiterlaufen werde.
Da
die Flüchtlingssituation im Sozialausschuss am 24. März 2022 besprochen werden
soll, wird nur grob die Situation dargestellt. Bisher sind fast 400 geflüchtete
Personen aus der Ukraine in Meerbusch untergekommen. Die meisten leben in
privaten Unterkünften.
Da
eher eine Zunahme des Flüchtlingsstroms aufgrund der aktuellen Entwicklungen zu
erwarten sei, werden die Einfachsporthallen am Neusser Feldweg und in der
Stettiner Straße zu Notunterkünften vorbereitet. In beiden Hallen bekommt man
geschätzt 120 Geflüchtete unter, davon ca. 40 im Neusser Feldweg und 80 in der
Stettiner Straße.
Die Hallen werden
ausgewählt, da in ihnen kein Wettkampfbetrieb und kein Schulsport stattfindet
und um so die Belastung für die Vereine und Schulen nach den Jahren der
Flüchtlingskrise 2015 - 2018 möglichst gering zu halten.
Inwieweit weitere
Hallenkapazitäten benötigt werden, ist derzeit nicht absehbar.
Eine
wohnungsähnliche Situation wird nach Umbau die bisherige Kindertageseinrichtung
Sonnengarten in Büderich bieten.
Ratsherr
Focken berichtet, dass in Duisburg ukrainische Flüchtlinge, die Lehrkräfte
waren, als Lehrkräfte eingestellt werden und fragt, ob dies auch in Meerbusch
beabsichtigt sei.
Für
den Fachbereich 2 sei letzte Woche eine ehemalige ukrainische Au-Pair-Schülerin
eingestellt worden, die zuletzt in der Ukraine als Sozialarbeiterin tätig war
und nun aufgrund des Krieges wieder in Meerbusch lebt, berichtet Erster
Beigeordneter Maatz.
Vorsitzender
Kräling schlägt vor, dass die restlichen Punkte zum Bericht der Verwaltung dem Protokoll
beigefügt werden.
Dies
sind die n.g. Punkte:
Flüchtlingssituation
an den Schulen
Derzeit sind an den
Meerbuscher Schulen 43 Flüchtlingskinder angemeldet worden.
Grundschulen:
Martinus-Schule
(2), Nikolaus-Schule (11 – max. 40 möglich), Theodor-Fliedner-Schule (10)
Weiterführende
Schulen:
Meerbusch-Gymnasium
(16), Realschule Osterath (4)
Alle SchülerInnen
werden in Regelklassen beschult, zudem erhalten sie eine Zusatzförderung in DAZ
(Deutsch als Fremdsprache).
Sportanlage
Nierster Straße, Lank-Latum
In der gemeinsamen
Sitzung des ASS und APL am 26.01.2022 wurde seitens des Vorsitzenden des
Stadtsportverbandes, Herr Peter Dietz, gebeten, den seitens der Verwaltung
vorgeschlagenen Verkauf des unmittelbar an der Theodor-Mostertz-Sportanlage
liegenden Grundstücks samt Tennis- und Soccerhalle nicht zu vollziehen.
Vielmehr solle in
einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Stadtsportverbandes, des TSV
Meerbuschs, von TD Lank, Vertretern der Fraktionen und der Sportverwaltung das
Grundstück und die Halle besichtigt werden um zu prüfen, ob mit dieser Halle
nicht der Wunsch nach einer weiteren 3-fach Sporthalle im Ortsteil Lank-Latum
befriedigt werden kann.
Dieser
Besichtigungstermin fand am Montag, 07.03.2022 statt.
Ergebnis:
Die Halle macht
einen offensichtlich maroden Eindruck. Diese in eine moderne Sporthalle
umzuwandeln, dürfte einen erheblichen finanziellen Aufwand nach sich ziehen.
Der Erbbaupachtvertrag läuft noch 9 Jahre, der Hallenpächter hat einen ebenso
langen Vertrag. Damit dürfte sogar noch eine wie immer geartete „Ablösesumme“
zu zahlen sein.
Das Grundstück
selbst ist aber auf jeden Fall für den Bau einer Sporthalle grundsätzlich sehr
gut geeignet.
Im Rahmen der
Begehung zeichnete sich auch folgender, von den Vereinen vorstellbarer
Lösungsansatz ab:
Der Naturrasenplatz
wird mit einer Halle überbaut und ein zweiter Sportplatz entsteht dann auf
vorhandenen Freiflächen der Anlage. Die heutige Sporthalle Stettiner Straße
wird abgerissen und der Stadt steht ein großes Grundstück in sehr guter Lage
für andere Zwecke zur Verfügung. Zum Beispiel Verkauf für Wohnbebauung. Die
Einnahme könnte dann für den Hallenneubau verwendet werden, TSV Meerbusch und
TD Lank sind ebenfalls bereit, sich finanziell am Bau einer Sporthalle zu beteiligen.
Diese Idee bedarf
sicherlich einer intensiven politischen Beratung.
Landesprogramm
„Aufholen nach Corona“: Extra-Geld
- Grundsätzlich
erhält die Stadt Meerbusch aus dem Förderprogramm „Extra-Geld“ ein Gesamtbudget
von 396.304,00 €.
- Von diesem
Fördergeld müssen 30% für die Nutzung der Bildungsgutscheine verwendet werden.
- Folglich ergibt
sich ein Budget von 118.891,20 €,
welches ausschließlich für die Bildungsgutscheine
verwendet werden muss.
- Ein
Bildungsgutschein hat einen Wert von 200,00 €.
- Diese 200,00 €
decken einen Bedarf von zehn Lerneinheiten und müssen bei einem zugelassenen
Bildungsanbieter eingelöst werden.
- Zurzeit sind die
Schülerhilfe Meerbusch mit Standorten in Lank und Osterath sowie der
Bildungscampus mit Standorten in Büderich und Lank als Kooperationspartner
seitens des Landes zugelassen.
- Insgesamt wurden
594 Bildungsgutscheine in unterschiedlicher Anzahl an die Schulen verteilt.
- Ausgegeben wurden
im Rahmen des Schuldbudgets und des Schulträgerbudgets bis jetzt 76.847,93 €,
so dass noch 200.564,87 € als Restbudget zur Verfügung stehen.
Landesprogramm
„Aufholen nach Corona“: Extra Zeit
In den Grundschulen
wird in Kooperation mit dem OBV weiterhin schulbegleitend eine Lernförderung
angeboten.
Für die
weiterführenden Schulen bietet die VHS jeden Samstag bis zu den Osterferien
verschiedene Kurse (20 Stück) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und
Französisch an.
Es
gibt insgesamt 190 Anmeldungen.