Erster Beigeordneter Maatz spricht die aktuelle CoronaSchVO an und teilt mit, dass die Maskenpflicht bis zum 2. April 2022 und die Schnelltestpflicht in den Schulen bis zu den Osterferien zunächst weiterlaufen werde.

 

Da die Flüchtlingssituation im Sozialausschuss am 24. März 2022 besprochen werden soll, wird nur grob die Situation dargestellt. Bisher sind fast 400 geflüchtete Personen aus der Ukraine in Meerbusch untergekommen. Die meisten leben in privaten Unterkünften.

 

Da eher eine Zunahme des Flüchtlingsstroms aufgrund der aktuellen Entwicklungen zu erwarten sei, werden die Einfachsporthallen am Neusser Feldweg und in der Stettiner Straße zu Notunterkünften vorbereitet. In beiden Hallen bekommt man geschätzt 120 Geflüchtete unter, davon ca. 40 im Neusser Feldweg und 80 in der Stettiner Straße.

Die Hallen werden ausgewählt, da in ihnen kein Wettkampfbetrieb und kein Schulsport stattfindet und um so die Belastung für die Vereine und Schulen nach den Jahren der Flüchtlingskrise 2015 - 2018 möglichst gering zu halten.

Inwieweit weitere Hallenkapazitäten benötigt werden, ist derzeit nicht absehbar.

Eine wohnungsähnliche Situation wird nach Umbau die bisherige Kindertageseinrichtung Sonnengarten in Büderich bieten.

 

Ratsherr Focken berichtet, dass in Duisburg ukrainische Flüchtlinge, die Lehrkräfte waren, als Lehrkräfte eingestellt werden und fragt, ob dies auch in Meerbusch beabsichtigt sei.

 

Für den Fachbereich 2 sei letzte Woche eine ehemalige ukrainische Au-Pair-Schülerin eingestellt worden, die zuletzt in der Ukraine als Sozialarbeiterin tätig war und nun aufgrund des Krieges wieder in Meerbusch lebt, berichtet Erster Beigeordneter Maatz.

 

Vorsitzender Kräling schlägt vor, dass die restlichen Punkte zum Bericht der Verwaltung dem Protokoll beigefügt werden.

 

Dies sind die n.g. Punkte:

 

Flüchtlingssituation an den Schulen

Derzeit sind an den Meerbuscher Schulen 43 Flüchtlingskinder angemeldet worden.

Grundschulen:

Martinus-Schule (2), Nikolaus-Schule (11 – max. 40 möglich), Theodor-Fliedner-Schule (10)

Weiterführende Schulen:

Meerbusch-Gymnasium (16), Realschule Osterath (4)

Alle SchülerInnen werden in Regelklassen beschult, zudem erhalten sie eine Zusatzförderung in DAZ (Deutsch als Fremdsprache).

 

Sportanlage Nierster Straße, Lank-Latum

In der gemeinsamen Sitzung des ASS und APL am 26.01.2022 wurde seitens des Vorsitzenden des Stadtsportverbandes, Herr Peter Dietz, gebeten, den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Verkauf des unmittelbar an der Theodor-Mostertz-Sportanlage liegenden Grundstücks samt Tennis- und Soccerhalle nicht zu vollziehen.

Vielmehr solle in einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Stadtsportverbandes, des TSV Meerbuschs, von TD Lank, Vertretern der Fraktionen und der Sportverwaltung das Grundstück und die Halle besichtigt werden um zu prüfen, ob mit dieser Halle nicht der Wunsch nach einer weiteren 3-fach Sporthalle im Ortsteil Lank-Latum befriedigt werden kann.

Dieser Besichtigungstermin fand am Montag, 07.03.2022 statt.

Ergebnis:

Die Halle macht einen offensichtlich maroden Eindruck. Diese in eine moderne Sporthalle umzuwandeln, dürfte einen erheblichen finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Der Erbbaupachtvertrag läuft noch 9 Jahre, der Hallenpächter hat einen ebenso langen Vertrag. Damit dürfte sogar noch eine wie immer geartete „Ablösesumme“ zu zahlen sein.

Das Grundstück selbst ist aber auf jeden Fall für den Bau einer Sporthalle grundsätzlich sehr gut geeignet.

Im Rahmen der Begehung zeichnete sich auch folgender, von den Vereinen vorstellbarer Lösungsansatz ab:

Der Naturrasenplatz wird mit einer Halle überbaut und ein zweiter Sportplatz entsteht dann auf vorhandenen Freiflächen der Anlage. Die heutige Sporthalle Stettiner Straße wird abgerissen und der Stadt steht ein großes Grundstück in sehr guter Lage für andere Zwecke zur Verfügung. Zum Beispiel Verkauf für Wohnbebauung. Die Einnahme könnte dann für den Hallenneubau verwendet werden, TSV Meerbusch und TD Lank sind ebenfalls bereit, sich finanziell am Bau einer Sporthalle zu beteiligen.

Diese Idee bedarf sicherlich einer intensiven politischen Beratung.

 

Landesprogramm „Aufholen nach Corona“: Extra-Geld 

-       Grundsätzlich erhält die Stadt Meerbusch aus dem Förderprogramm „Extra-Geld“ ein Gesamtbudget von 396.304,00 €.

 

-       Von diesem Fördergeld müssen 30% für die Nutzung der Bildungsgutscheine verwendet werden.

 

-       Folglich ergibt sich ein Budget von 118.891,20 €, welches ausschließlich für die Bildungsgutscheine verwendet werden muss.

 

-       Ein Bildungsgutschein hat einen Wert von 200,00 €.

 

-       Diese 200,00 € decken einen Bedarf von zehn Lerneinheiten und müssen bei einem zugelassenen Bildungsanbieter eingelöst werden.

 

-       Zurzeit sind die Schülerhilfe Meerbusch mit Standorten in Lank und Osterath sowie der Bildungscampus mit Standorten in Büderich und Lank als Kooperationspartner seitens des Landes zugelassen.

 

-       Insgesamt wurden 594 Bildungsgutscheine in unterschiedlicher Anzahl an die Schulen verteilt.

 

-       Ausgegeben wurden im Rahmen des Schuldbudgets und des Schulträgerbudgets bis jetzt 76.847,93 €, so dass noch 200.564,87 € als Restbudget zur Verfügung stehen.

 

Landesprogramm „Aufholen nach Corona“: Extra Zeit

 

In den Grundschulen wird in Kooperation mit dem OBV weiterhin schulbegleitend eine Lernförderung angeboten.

 

Für die weiterführenden Schulen bietet die VHS jeden Samstag bis zu den Osterferien verschiedene Kurse (20 Stück) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch an.

 

Es gibt insgesamt 190 Anmeldungen.