Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                        2 %

b)  Fußgängerzonen                                                     67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                               21 %

d)  Überörtliche Straßen                                                30 %

 

  1. Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für Anliegerstraßen und Fußgängerzonen wird die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2010 mit den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die Anliegerstraßen auf 7.981,85 € und für die Fußgängerzonen auf 1.702,93 €.

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die inner- und überörtlichen Straßen werden die bisher nicht verwendeten 60% des negativen Betriebsergebnisses 2010 kostenerhöhend in die Kalkulation 2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die innerörtlichen Straßen auf –89.550,07 € und für die überörtlichen Straßen auf -38.963,61 €.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                 1,36 €/m             

(2012:                                                                   1,00 €/m)

 

b)  Fußgängerzonen                                                6,95 €/m             

(2012:                                                                   8,17 €/m)

 

c)  Innerörtliche Straßen                                          5,99 €/m             

(2012:                                                                   5,52 €/m)

 

d)  Überörtliche Straßen                                          5,91 €/m             

(2012:                                                                   5,43 €/m)

 

 

 

  1. Die XXXIV. Änderungssatzung (Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

 

4

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

10

3

4

 

 

Sprecher im Rat: Ratsherr Gabernig

 

 

Beschlussantrag der FDP-Fraktion:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, den kalkulatorischen Zinssatz auf 5 % zu senken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

4

 

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Gesamt:

4

13

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Ratsherr Grund weist auf die hohen Schwankungen bei den Gebühren hin, die so nicht nachvollziehbar und nicht tragbar seien.

Ratsherr Dr. Schumacher-Adams schlägt vor, die Standards zu überdenken und beantragt im Namen der FDP-Fraktion, dem Rat zu empfehlen, die kalkulatorischen Zinsen auf 5 % zu senken.

Herr Trapp erläutert auch auf weitere Fragen, dass im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung die tatsächlich angefallenen Kosten umgelegt werden müssen. In der Gebührenkalkulation wurde von einer Steigerung der Kosten für die maschinelle Reinigung ausgegangen. Er verweist auf Seite 69 der separat vorab versendeten Unterlagen. Da der kalkulatorische Zinssatz einheitlich für alle Gebührenhaushalte der Stadt gültig ist, müsste letztendlich der Rat über eine Reduzierung beschließen. Eine Reduzierung des Zinssatzes würde bezogen auf die Straßenreinigung nur zu einer geringfügigen Kostensenkung und somit auch nur zu einer unerheblichen Verringerung der Gebühren führen.