Herr Dr. Wulff Bickenbach bittet um die Beantwortung von Fragen rund um das Genehmigungsverfahren zum Konverter in Osterath. Justiziar Dr. Saturra nimmt hierzu entsprechend Stellung:

 

1. Der Rhein-Kreis Neuss hat am 23.05.2022 mitgeteilt, dass außer von Meerbusch von keinen anderen Trägern öffentlicher Belange mehr Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb des Konverters vorlägen und die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorlägen. In ihrer Erwiderung zur Stellungnahme des Amts für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss hält die Stadt Meerbusch am 23.06.2022 an der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vom 15.04.2020 fest. Was bedeutet das für die einzelnen ursprünglichen Argumente auf den 27 Seiten des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich des Themas Konverter? Im Antwortentwurf der Stadt zur Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss ist deren Argumentation auf nur noch 4 ½ Seiten geschrumpft.

 

Justiziar Dr. Saturra führt hierzu aus, dass sich das besagte Anhörungsschreiben des Rhein-Kreises Neuss nur noch auf die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens beziehe, andere Argumentationen von Trägern öffentlicher Belange spielten demnach keine Rolle mehr, da keine Bedenken mehr erhoben würden. Der Rhein-Kreis beabsichtige, das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Meerbusch daher zu ersetzen. Die in der Stellungnahme der Stadt vom 15.04.2020 vorgebrachten Argumente gegen das gemeindliche Einvernehmen seien zwischenzeitlich durch die Fa. Amprion als Antragsteller nachgearbeitet worden, sodass hierzu weitestgehend keine Einwände mehr erhoben werden könnten. Demnach reduziere sich auch der Umfang der neuerlichen Stellungnahme.

 

2. Beschreiben Sie bitte die Klagemöglichkeiten gegen eine positive Baugenehmigung des Rhein-Kreises Neuss. Welche gibt es für die Stadt und welche für betroffene Personen der Bevölkerung?

 

Hierzu führt Justiziar Dr. Saturra aus, dass nach Bekanntgabe eines etwaigen Genehmigungsbescheides eine einmonatige Einspruchsfrist laufe. Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte zunächst der Rechtsbehelf in Form eines Widerspruches beim Rhein-Kreis Neuss als Genehmigungsbehörde erfolgen, ehe im Nachgang eines hierzu zu erlassenden Widerspruchsbescheides des Kreises gegen diesen ein Rechtsmittel in Form einer Klage erfolgen könne. Derzeit sei davon auszugehen, dass ein Genehmigungsbescheid der Fa. Amprion als Antragsteller sowie der Stadt als Belegenheitskommune zugestellt würde, die Form der Bekanntmachung für Dritte sei noch nicht bekannt und werde vom Rhein-Kreis Neuss festgelegt. Sobald der Genehmigungsbescheid bekanntgemacht worden sei, hätten auch betroffene Bürger/innen eine einmonatige Beschwerdefrist. Um diese Frist nicht zu verpassen sei es empfehlenswert, die Neuss-Grevenbroicher Zeitung als Bekanntmachungsorgan des Rhein-Kreises Neuss zu verfolgen.

 

3. Wie werden diesbezügliche Informationen von Stadt, Rhein-Kreis Neuss und möglicherweise von Amprion der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

 

s. Beantwortung zu 2.

 

4. Welche weiteren rechtlichen Schritte gegen eine Konverter-Genehmigung sind aus Sicht der Stadtführung vorgesehen und in welchem zeitlichen Ablauf? Beschreiben Sie hierzu bitte auch die entsprechenden Klagemöglichkeiten von Betroffenen.

 

s. Beantwortung zu 2.

 

 

Ein weiterer Bürger erfragt die Haltung und Maßnahmen der Verwaltung ggü. dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hinsichtlich der Verspätung und der Ausfälle auf der Linie des RE7. Häufig seien bereits ab Köln derart große Verspätungen eingetreten, dass der Zug nur bis Neuss fahre und die Anbindung von Meerbusch und Krefeld entfiele. Das Vorhalten eines Reservezuges für derartige Fälle in Krefeld sei seitens des VRR aus Kostengründen abgelehnt worden.

 

Bürgermeister Bommers führt hierzu aus, dass die Problematik der Verspätungen bekannt sei, derzeit jedoch weder seitens des VRR noch des Betreibers aktuelle Informationen hinsichtlich möglicher Gegenmaßnahmen vorlägen. Die Verwaltung nehme hierzu entsprechend Kontakt auf.

 

 

Weitere Fragen von Einwohnern/innen bestehen nicht.