1.1       Anfrage von Herrn Nikolaus Angermann zum Thema verkehrliche Erschließung und Bürgerbeteiligung Bebauungsplanung Am Oberen Feld Meerbusch Nierst

 

Herr Angermann aus Nierst hält fest, dass im Konzept Wohnbaulandentwicklung Meerbusch 2030 für den Bereich am „Am Oberen Feld“ ca. 40 Wohneinheiten vorgesehen werden. Er spricht für die Anwohnerschaft am Kuhlenweg. Für die dortige Anwohnerschaft solle die Ansiedlung vor allem verträglich sein, insbesondere mit Blick auf die dörfliche Struktur von Nierst und die künftige verkehrliche Erschließung. Er merkt auch an, dass bei 40 Wohneinheiten mit durchschnittlich drei Einwohnern, ca.120 Einwohner in dem Plangebiet leben werden. Vor diesem Hintergrund stellt Herr Angermann die Frage, ob im Rahmen des Planungsprozesses ein verkehrliches Gutachten erstellt werde. Die derzeit geplante Erschließung sei kritisch bzw. problematisch.

 

Technische Beigeordnete Assenmacher erläutert, dass nach der nun vorliegenden Planung das Gebiet über drei Straßen erschlossen werde. Bei einer Siedlungsentwicklung in dieser Größenordnung sei kein Verkehrsgutachten geplant.

 

Herr Angermann äußert den Wunsch der Anwohner, dass das Gebiet über eine eigene Erschließung verfügen solle.

 

Technische Beigeordnete Assenmacher weist darauf hin, dass der Kuhlenweg bisher nicht erstmalig erschlossen sei.

 

Herr Angermann merkt außerdem an, dass er bereits im Ausschuss und in einem Schreiben Forderungen und Anregungen aus der Bürgerschaft an die Verwaltung und Politik herangetragen habe. Er fragt, ob dies Berücksichtigung bei der Planung findet und wann eine Beteiligung der Nierster Bürgerschaft stattfindet.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Planung noch am Anfang sei. Eine Bürgerbeteiligung erfolgt erst noch, da es bis jetzt noch keine aussagekräftige und konsensfähige Planung gab. Es gibt hier einen Unterschied zum Vorgehen bei der Baulandentwicklung Kalverdonk. Dies liegt an der geringeren Größe des Projektes am Oberen Feld. Die Anregungen der Bürgerschaft werden bei im Rahmen des Bebauungsplanverfahren aufgenommen.