Bürgermeister Bommers weist darauf hin, dass für Anträge und Anfragen die geltenden Fristen gemäß der Geschäftsordnung eingehalten werden sollen.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt zu den Inhalten der Anfrage aus, dass zum 01.07.2022 das Inkrafttreten des „Mietspiegel-Gesetzes“ beabsichtigt sei. Demnach müssten alle Städte über 50.000 Einwohner einen örtlichen Mietspiegel vorhalten. Da es sich bei dem Gesetz um ein Bundesgesetz handle, sei die Zulässigkeit der Weisung an die Kommunen rechtlich in Frage zu stellen.

 

In Meerbusch würde durch den Verein Haus und Grund bereits ein Mietspiegel zum Stichtag 01.12.2021 zur Verfügung gestellt. Dieser sei gegen eine geringe Schutzgebühr erhältlich. Sofern das Gesetz in Kraft trete, werde dieser Mietspiegel herangezogen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Kommune kostenfrei zur Verfügung gestellt. Haus und Grund arbeite zudem derzeit an einer webbasierten Lösung, die ebenfalls kostenfrei zugänglich sein solle.