Sitzung: 10.02.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorlage: BJ/0182/2022
Bürgermeister
Bommers weist darauf hin, dass für Anträge und Anfragen die geltenden Fristen
gemäß der Geschäftsordnung eingehalten werden sollen.
Erster
Beigeordneter Maatz führt zu den Inhalten der Anfrage aus, dass zum 01.07.2022
das Inkrafttreten des „Mietspiegel-Gesetzes“ beabsichtigt sei. Demnach müssten
alle Städte über 50.000 Einwohner einen örtlichen Mietspiegel vorhalten. Da es
sich bei dem Gesetz um ein Bundesgesetz handle, sei die Zulässigkeit der
Weisung an die Kommunen rechtlich in Frage zu stellen.
In Meerbusch würde
durch den Verein Haus und Grund bereits ein Mietspiegel zum Stichtag 01.12.2021
zur Verfügung gestellt. Dieser sei gegen eine geringe Schutzgebühr erhältlich.
Sofern das Gesetz in Kraft trete, werde dieser Mietspiegel herangezogen und
gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Kommune kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Haus und Grund arbeite zudem derzeit an einer webbasierten Lösung,
die ebenfalls kostenfrei zugänglich sein solle.