Sitzung: 23.02.2022 Seniorenbeirat
Herr
Lammermann informiert mit Hilfe einer Präsentation über Impfquoten in Meerbusch
und im Rhein-Kreis Neuss, das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen sowie über
die aktuellen Regelungen der Corona Schutzverordnung (siehe Anlage 1).
Hinsichtlich hilfreicher Kontaktdaten über Impf- bzw. Testmöglichkeiten weist
er auf die Tischvorlage hin.
Herr
Thomes bemerkt, dass in der Altersgruppe der über 60 Jährigen mit 69%, noch
nicht sehr viele Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten hätten.
Herr
Hepner erkundigt sich nach der Impfquote des Pflegepersonals in den
Seniorenheimen sowie den Umgang mit nicht geimpftem Personal. Zu 90% seien die
Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen geimpft, berichtet Herr Lammermann. Dies
habe eine verwaltungsseitige Nachfrage ergeben. Herr Annacker erläutert, dass
bei der Weigerung des Pflegepersonals sich impfen zu lassen nicht sofort eine
Kündigung erfolge sondern, dass vorerst ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen
würde in dessen Folge dann im Einzelfall geprüft werde, wie weiter zu verfahren
sei.
Eine
Impfpflicht, so Herr Annacker, gelte jedoch nur für Pflegepersonal, für
Erzieher*innen beispielsweise nicht. Aktuell seien ca. 10% der städtischen
Erzieher*innen nicht geimpft.
Herr
Thomes fragt nach, wie Personen, die nicht am Wohnort geimpft wurden,
statistisch erfasst werden. Herr Lammermann bietet an, sich danach zu
erkundigen und die entsprechenden Informationen hierüber dem Protokoll
beizufügen.
Frau
Rose berichtet, dass eine niedergelassene Ärztin in Lank bereits die 2.
Booster-Impfung vornähme. Frau Schmitz ergänzt, dies würde auch Personen über
70 Jahren empfohlen.
Abschließend
resümiert Herr Hepner, dass in Anbetracht der schockierend hohen Zahlen von
Infizierten und Toten, man die Bedrohung durch Corona nicht auf die leichte
Schulter nehmen dürfe.
Anmerkung
zur statistische
Erfassung der Impfdaten:
Wie werden die Daten von Personen, die
nicht in ihrem Wohnort geimpft wurden, erfasst?
Grundlage
für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung. Dort ist die
Zuführung von Impfdaten an das Robert-Koch-Institut (RKI) deutschlandweit
geregelt.
Dem
RKI werden z.B. von allen Impfzentren, mobilen Teams, Krankenhäusern, Ärzten
und Gesundheitsämtern täglich teilanonymisierte Daten übermittelt.
Diese
Daten des sogenannten Impfmonitorings enthalten die Kennung der Impfstelle, das
Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis
(Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung), ein in der Anwendung gebildetes
Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre
Wohnort-PLZ.
Auf
dieser Grundlage werden die Impfquoten unter www.rki.de/covid-19-impfquoten
veröffentlicht.
Quelle:
Robert-Koch-Institut / Impfquotenmonitoring