Herr Lammermann informiert mit Hilfe einer Präsentation über Impfquoten in Meerbusch und im Rhein-Kreis Neuss, das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen sowie über die aktuellen Regelungen der Corona Schutzverordnung (siehe Anlage 1). Hinsichtlich hilfreicher Kontaktdaten über Impf- bzw. Testmöglichkeiten weist er auf die Tischvorlage hin.

 

Herr Thomes bemerkt, dass in der Altersgruppe der über 60 Jährigen mit 69%, noch nicht sehr viele Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten hätten.

 

Herr Hepner erkundigt sich nach der Impfquote des Pflegepersonals in den Seniorenheimen sowie den Umgang mit nicht geimpftem Personal. Zu 90% seien die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen geimpft, berichtet Herr Lammermann. Dies habe eine verwaltungsseitige Nachfrage ergeben. Herr Annacker erläutert, dass bei der Weigerung des Pflegepersonals sich impfen zu lassen nicht sofort eine Kündigung erfolge sondern, dass vorerst ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde in dessen Folge dann im Einzelfall geprüft werde, wie weiter zu verfahren sei.

 

Eine Impfpflicht, so Herr Annacker, gelte jedoch nur für Pflegepersonal, für Erzieher*innen beispielsweise nicht. Aktuell seien ca. 10% der städtischen Erzieher*innen nicht geimpft.

 

Herr Thomes fragt nach, wie Personen, die nicht am Wohnort geimpft wurden, statistisch erfasst werden. Herr Lammermann bietet an, sich danach zu erkundigen und die entsprechenden Informationen hierüber dem Protokoll beizufügen.

 

Frau Rose berichtet, dass eine niedergelassene Ärztin in Lank bereits die 2. Booster-Impfung vornähme. Frau Schmitz ergänzt, dies würde auch Personen über 70 Jahren empfohlen.

 

Abschließend resümiert Herr Hepner, dass in Anbetracht der schockierend hohen Zahlen von Infizierten und Toten, man die Bedrohung durch Corona nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfe.

 

Anmerkung zur statistische Erfassung der Impfdaten:

Wie werden die Daten von Personen, die nicht in ihrem Wohnort geimpft wurden, erfasst?

Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung. Dort ist die Zuführung von Impfdaten an das Robert-Koch-Institut (RKI) deutschlandweit geregelt.

Dem RKI werden z.B. von allen Impfzentren, mobilen Teams, Krankenhäusern, Ärzten und Gesundheitsämtern täglich teilanonymisierte Daten übermittelt.

Diese Daten des sogenannten Impfmonitorings enthalten die Kennung der Impfstelle, das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ.

Auf dieser Grundlage werden die Impfquoten unter www.rki.de/covid-19-impfquoten veröffentlicht.

Quelle: Robert-Koch-Institut / Impfquotenmonitoring