Sitzung: 23.02.2022 Seniorenbeirat
Anhand
einer Präsentation stellt Herr Lammermann die Neuerungen im Rahmen der
Pflegereform vor. So wurden die Pflegesachleistungen, die Zuschüsse für
Bewohner von Pflegeeinrichtungen und der Kurzzeitpflege erhöht. Weitere
Neuerungen seien die Möglichkeit der Erstattungsansprüche über den Tod hinaus,
die Übergangspflege im Krankenhaus und die Änderung, dass nun auch Pflegekräfte
Hilfsmittel verordnen könnten. (Präsentation siehe Anlage 2)
Im
Zusammenhang mit den Investitionskosten der Heime, die auch durch die Bewohner
mit finanziert werden müssen, erwähnt Herr Hepner, dass sich die
Seniorenlandesvertretung derzeit mit dem Thema beschäftige. Auf Nachfrage nach
der Höhe der Kosten für Meerbuscher Heime, erklärt sich Herr Lammermann bereit
eine Aufstellung der Investitionskosten für Meerbuscher Seniorenheime für die
nächste Sitzung anzufertigen.
Die
neue Möglichkeit der Übergangspflege im Krankenhaus von bis zu 10 Tagen wird
von verschiedenen Redner*innen begrüßt, da hiermit Zeit gewonnen würde um eine
zuverlässige Anschlussversorgung durch Angehörige oder durch Pflegedienste
realisieren zu können.