Anhand einer Präsentation stellt Herr Lammermann die Neuerungen im Rahmen der Pflegereform vor. So wurden die Pflegesachleistungen, die Zuschüsse für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und der Kurzzeitpflege erhöht. Weitere Neuerungen seien die Möglichkeit der Erstattungsansprüche über den Tod hinaus, die Übergangspflege im Krankenhaus und die Änderung, dass nun auch Pflegekräfte Hilfsmittel verordnen könnten. (Präsentation siehe Anlage 2)

 

Im Zusammenhang mit den Investitionskosten der Heime, die auch durch die Bewohner mit finanziert werden müssen, erwähnt Herr Hepner, dass sich die Seniorenlandesvertretung derzeit mit dem Thema beschäftige. Auf Nachfrage nach der Höhe der Kosten für Meerbuscher Heime, erklärt sich Herr Lammermann bereit eine Aufstellung der Investitionskosten für Meerbuscher Seniorenheime für die nächste Sitzung anzufertigen.

 

Die neue Möglichkeit der Übergangspflege im Krankenhaus von bis zu 10 Tagen wird von verschiedenen Redner*innen begrüßt, da hiermit Zeit gewonnen würde um eine zuverlässige Anschlussversorgung durch Angehörige oder durch Pflegedienste realisieren zu können.