Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2022/2023 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen auf der Grundlage der anliegenden Planung sowie 280 Tagespflegepauschalen zum 15.03.2022 zu beantragen.

2.       In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es - bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2022 - zu leichten Veränderungen kommen, insbesondere durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen zugunsten von U3-Plätzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2022/2023 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungsgesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 63 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.

5.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die örtliche Jugendhilfeplanung, dass die Plätze mit entsprechenden Zweckbindungen im Rahmen einer Investitionskostenförderung vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden. Die Verwaltung des Jugendamtes kann im Rahmen ihrer Steuerungs- und Planungsverantwortung unter Abwägung beispielsweise demographischer, pädagogischer oder planerischer Aspekte für den Einzelfall eine andere Belegung zulassen, soweit die Zweckbindung erhalten bleibt.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und gibt einen Überblick über die in der Vorlage ausführlich dargestellte Planung für das Kita-Jahr 2022/23. Im Ergebnis könne die angestrebte Versorgung erreicht werden, wenn auch weiterhin nur mit erheblichen Überbelegungen.

 

Umsetzungschwierigkeiten seien nicht durch Jugendamt oder Gebäudemanagement zu beeinflussen. Beschaffungsprobleme und Fachkräftemangel führten hier – wie in anderen Kommunen auch – zu zeitlichen Verzögerungen.

 

Eine Rückmeldung der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zum Gruppenangebot der KiKu Rheinräuber werde dem Protokoll im nichtöffentlichen Teil beigefügt.

 

Erster Beigeordneter Maatz bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag und kündigt die Vorlage der endgültigen Meldezahlen zum Stichtag 15.03. in der nächsten Sitzung an.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert ergänzend, dass die Umsetzungsquote sowohl den Neubau Nierst als auch die geplante Einrichtung in Osterath berücksichtige. Die Planungen für Osterath, Kamper Weg und Büderich, Böhler II seien nicht eingerechnet. Die Ü3-Versorgungsquote könne unter Beibehaltung der Überbelegungen erfüllt werden. Problematischer sei die Bedarfsdeckung im U3-Bereich. Für die unter 2-jährigen sei vor 3 Jahren eine Zielquote bis zum Jahr 2025 in Höhe von 50%, für die unter 3-jährigen von 95% beschlossen worden. Die Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen sei bei Erweiterung der Kita Osterath von 5 auf 6 Gruppen sowie mit den 2 zusätzlichen Gruppen in Nierst möglich. Ein Ausbau um mögliche 80 U3-Plätze könne nur durch Umwandlung von Ü3-Gruppen gelingen. Hier sei aber zu bedenken, dass aufgrund des höheren U3-Personalschlüssels immer Plätze verloren gingen. Der Ausbau der Kindertagespflege sei bei der U3-Betreuung weiterhin Teil der Planung.

 

Ratsherr Focken äußert Zweifel an der rechtzeitigen Inbetriebnahme der geplanten Kita in Osterath, zumal die Standortfrage noch offen sei.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert zunächst hinsichtlich der Planung in Nierst, dass entgegen der ursprünglichen Planung 1 Gruppe fehle; bei geplanten 3 U3-Gruppen und 1 Ü3-Gruppe würden 2 zusätzliche Gruppen entstehen, was zur Entlastung in Lank beitragen werde, da Kinder nun auch nach Vollendung des 3. Lebensjahres in der Einrichtung verbleiben könnten. Die aktuelle Planung sehe den Abriss des Anbaus vor, die Begrenzungen seien noch zu klären.

Für die Kita Osterath bestehe berechtigte Hoffnung, den Zeitplan einhalten zu können. Zu den vergaberechtlichen Kriterien gebe es Gespräche des Bürgermeisters mit den zuständigen Dezernenten.

 

Ratsherr Neuhausen wirft die Frage nach der Umsetzbarkeit der Planzahlen im Hinblick auf den weiterhin herrschenden Personalmangel auf. Falls möglich, bittet er um Einsicht in den Personalschlüssel der städtischen Einrichtungen, um Übersicht über besetzte bzw. unbesetzte Stellen. Zudem bittet er um Auskunft, ob die Verwaltung besondere Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung ergriffen habe.

 

Erster Beigeordneter Maatz bestätigt, dass weiterhin ein großer Konkurrenzkampf um Fachkräfte und Auszubildende mit freien Trägern und unter Kommunen bestehe. Zur Schaffung von zusätzlichen Anreizen stünden konkrete Gespräche mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften an bezüglich der Schaffung von Zugriffsrechten für Wohnraum für potenzielles Personal. Er sei optimistisch, dass eine Regelung gefunden werde.

 

Hinsichtlich besonderer Werbemaßnahmen berichtet Fachbereichsleiter Annacker ergänzend über einen aktuell durch die Pressestelle erstellten Imagefilm für die städtischen Einrichtungen. Das Tarifgefüge lasse jedoch für Anreize wenig zusätzlichen Spielraum; die Möglichkeit, Wohnraum vor Ort anbieten zu können, werde den Einzugsbereich aber deutlich erweitern und sei ein gutes Argument für Meerbusch als Arbeitgeber.

Trotz der verbleibenden Unwägbarkeiten sei der Verzicht auf weiteren Ausbau jedoch keine Option. Erschwerend für die Personalplanung sei zudem, dass in den städtischen Einrichtungen fast ausschließlich weibliche Erzieherinnen arbeiteten, die zum großen Teil selber noch in der Familienplanung seien. Die Personalplanung aufgrund von Schwangerschaften, Erziehungszeiten und Beschäftigungsverboten sei daher tägliches Geschäft. Zudem sei bisher kein Personalpuffer möglich gewesen, um Ausfälle zeitnah auffangen zu können.

Eine geeignete Maßnahme, dem Personalmangel zu begegnen, sehe er in der Öffnung der Zugangsmöglichkeiten für andere Berufsgruppen. So dürfe derzeit z.B. eine mit 160 Stunden ausgebildete Tagesmutter nicht in einer Kita eingesetzt werden; ebenso dürfe die ausgebildete Erzieherin erst mit der Qualifizierung zur Kindertagespflege in der U3-Gruppe eingesetzt werden. Zudem werde der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab 2026 das Problem noch vergrößern, welches Meerbusch nicht alleine lösen könne. Aktuell sei die Verwaltung aber optimistisch, dass die Werbemaßnahmen dazu beitrügen, die Anforderungen zum 01.8.2022 erfüllen zu können. Ausfallzeiten durch unvorhersehbare Ereignisse seien dabei nicht auszuschließen.

 

Ratsherr Fliege begrüßt zunächst die dargelegten Werbemaßnahmen. Die Verwaltung solle alle Möglichkeiten der Personalakquise ergreifen. Bezüglich der festgelegten Zielquoten stelle er sich die Frage, ob diese zur Bedarfsdeckung ausreichend seien.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass die aktuelle Ausbauplanung diesen erst vor 3 Jahren festgelegten Zielquoten folge. Jede Kommune erstelle ihre eigene Planung in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Meerbusch sei mit einer Zielquote von 95% für die 2-jährigen gut aufgestellt, bei den 1-jährigen mit einer Zielquote von 50% müsse genau hingeschaut werden. Aktuell seien aber die beschlossenen Quoten Planungsvorgabe.

 

Ratsherr Jörgens teilt die Zuversicht der Verwaltung hinsichtlich der zeitgerechten Realisierung der Kita Osterath und beantragt für weitergehenden Austausch die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung.  

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zur vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2022/2023.


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig